Nr. 28
28. Februar
1922
1910
Wöllstadt bilden ein Sperrgebiet. Die Orte Assenheim, Bruchenbrücken, Ober-Wöllstadt, Rodheim, Okarben und Ilbenstadt bilden ein Deobachtungsgebiet.
Die der Deutschen Reichsfechtschule, Wohltätigkeitsirerein für vaterländische Weisenpslege, Magdeburg, bis zum 31. Dezember 1921 erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geld und sonstigen Gegenständen, sowie Werbung von Mitgliedern und Helsern (Bekanntmachung am 8. März 1921) wurde bis zum 31. Dezember 1922 und die dem Reichsverband zur älnterstühung deutscher Veteranen und Kriegsbeschädigter E. V. (Vaterlandsspende), Berlin, bis zum 31. Dezember 1921 erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe, Sammellisten und Zeitungsmitteilungen (Bekanntmachung am 17. Mai 1921) wurde bis zum 1. April 1922 weiter verlängert.
Betr.: Die Unterbringung Schwerbeschädigter in Beamtenstellen. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sind veranlaßt, Sie auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 27. Juli v. Js., betreffend die Besetzung der Gemeindebeamtenstellen; hier: Durchführung des Reichsgesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 6. April 1920 hinzuweisen und geben der Erwartung Ausdruck, das) in den Gemeindeverwaltungen alles geschieht, um den Schwerbeschädigten das Einrücken in freie Beamtenstellen, die sie erstreben und für die sie sich eignen zu ermöglichen.
_ Gießen, den 23. Februar 1922.
Kreisamt Gießen.
Matthias.
i werden aufgehoben.
II. An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt werden.
III. Diese Satzungsänderung tritt mit Veröffentlichung im
Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Leihgestern, den 23. Februar 1922.
Bürgermeisterei Leihgestern. Heß.
Znhalts-Aebersicht: Die Unterbringung Schwerbeschädigter in Beamtenstellen. - Vergütung- für die stundenweise beschäftigten Handarbeits-, Haushaltungs-und technischenLehrerinnen. - Die Dienstbezüge der Staatsbeamten und Lehrer. - Dienstnachrichten. — Feldbereinigung Hausen. - Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Leihgestern.
Amtrverkün-igmigzblatt für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Siehrn. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Bekanntmachung.
Betr.: Fcldbereinigung Hausen; hier: topographisches Güter- verzeichnis.
In der Zeit vom 4. bis einschließlich 18. Mürz 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Haufen
das topographische Güter Verzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei zu Hausen einzureichen.
Friedberg, den 17. Februar 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Koch, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Leihgestern.
Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Leihgestern wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
I. § 121 Absatz 2, 3 und 4 der Ortssatzung vom 22. August
Betr.: Vergütung für die stundenweise beschäftigten Handarbeits-, Haushaltungs- und technischen Lehrerinnen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Landesamt für das Dildungswesen hat uns beauftragt, für die Aufstellung des Hauptvoranschlags alsbald ein Verzeichnis über die Vcrgütungssähe der nebenamtlichen technischen Lehrerinnen einzureichen. Wir benötigen, dazu die in unserem Ausschreiben vom 9. Februar 1922 in obigem Betreff (Amtsver- • kündigungsblatt Dr. 20 vom 13. Februar 1922) verlangte Zusammenstellung, und ersuchen deshalb dringend, uns diese, soweit sie noch nicht eingesandt ist upn gehend zugehen zu lassen. Bei auswärts beschäftigten Lehrerinnen sind uns auch die Anzahl der Wochentage, an dxnen die Lehrerin in Dachbarorten unterrichtet, mitzuteilen. ‘ •*
Gießen, den 24. Februar 1922.
Kreisschulkvmmission Gießen. I. V.: Hemmerde.
Betr.: Die Dienstbezüge der Staatsbeamten und Lehrer.
An die Schulvorstände des Kreises.
Das Ihnen mit nächster Post zugehende Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 16. Februar 1922 in obigem Betreff ist sämtlichen Lehrkräften zur Kenntnisnahme zuzustellen.
Gießen, den 22. Februar 1922.
Kreisschulkommission Gießen. I. V.: Hemm er de.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
In der Gemeinde Dieder-Eschbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Dieder-Eschbach bilden ein Sperrgebiet. Die Gemeinde Dieder- Erlenbach, Harheim und Ober-Eschbach werden als Beobachtungsgebiet erklärt.
In Dieder-Wöllstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Dieder
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
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