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Zwangs-Innung für Mechaniker für Fahrräder, Motorfahrzeuge, Näh-, Schreib- und Sprechmaschinen (für Gießen, Stadt u. Land) errichtet werde.
Don den: genannten Zeitpunkt ab gehören alle Gewerbetreibende, die das obengenannte Handwerk betreiben, dieser Innung an.
Gießen, den 24. Oktober 1922.
.__________Kreisamt Gießen. I. V.: Welder.
Bekanntmachung.
Detr.: Ansteckende Mutarmut der Pferde auf dem Hosgut Appenborn bei Odenhausen.
Unsere Bekanntmachung vom 5. August 1922 wird aufgehoben, da der Verdacht der ansteckenden Blutarmut Bestätigung nicht gefunden hat.
Gießen, den 19. Oktober 1922.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welder.___________ Detr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Aachweisung für den Monat Oktober 1922.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 — Amtsverkündigungsblatt Ar. 156 vom 28. Oktober 1920.— sehen wir der Einsendung der Aachweisung bis spätestens 3. Aovember 1 922 entgegen.
Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Aach,Weisung die Zahl der Erwerbslosen in Ihrer Gemeinde und zwar nach folgendem Mu st er an geben.
Vollerwerbslose
Zuschlagsemp- fäng. (Familien» angehörige der in den Spalten 1 u. 2 aufgeführten Vollerwerbslos.)
Teilweise Erwerbslose (Kurzarbeiter)
Aotstands- arbeiter
männliche
weibliche
männliche
weibliche
männliche
weibliche
Gi
eßen, Ki
)cn 20. Oktober
■eiSamt Gießen.
1922.
I. V.:
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Detr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandspecso- nen in den Landgemeinden des Kreises.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aachstehend bringen wir das Amtsblatt des Ministeraums des Innern Ar. 16 vom 6. Oktober 1922 zu Ihrer Kenntnis und empfehlen Ihnen, bei Vorlage der Tagegelderverzeichnisse die darin enthaltenen neuen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Insoweit Verzeichnisse über Tagegelder für Dienstgeschäfte, die nach dem 1. August bzw. 1. September 1922 vorgenommen wurden, bereits bei uns eingereicht sind, wollen Sie für die Einsendung von Aachtragsverzeichnissen besorgt sein.
Gießen, den 18. Oktober 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde.
Zu Ar. M. d. 1.29 344. Darmstadt, den 6. Oktober 1922. Detr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Ortsvorstandsperso- nen in den Landgemeinden.
Das Ministerium des Innern an die Kreisämter.
Anser Amtsblatt Ar. 10 vom 15. August 1922 wird hierdurch mit Wirkung vom 1. August 1922 unter Ziffer 2 und 3 wie folgt geändert:
„2. Das Tagegeld beträgt bei einer Dauer des Dienstgeschäfts (einschl des Hin- und Rückwegs) bis zu 3 Stunden = 15 Mk,' von mehr als 3 bis zu 8 Stunden = 60 Mk„ von mehr als 8 Stunden --- 90 Mk. Liegt der Ort des Dienstgeschäfts außerhalb des Kreises, zu dem die Wohngemeinde gehört und dauert das Dienstgeschäft mehr als 8 Stunden, so beträgt das Tagegeld = 120 Mk.
3. Erfordert das Dienstgeschäft einen Zeitaufwand von mehr als einem Tage, so werden im Falle auswärtiger Aeber- nachtung für jede Aebernachtung 92 Mk. vergütet."
Mit Wirkung vom 1. September 1922 werden die Beträge tote folgt erhöht:
unter Ziffer 2: :
von 15 Mk. auf 20 Mk.
unter Ziffer 3:
von 90 Mk. auf 120 Mk.
_____________________I, V.: Dr. Reih.___________________ Detr.: Versicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Im Aachgang zu unserer Ihnen im Sonderdruck zuaegangenen Verfügung vom 7. September 1922 in obiger Sache (Abschnitt II) teilen wir Ihnen auf Ersuchen der staatlichen Detriebskranken- kasse für den Freistaat Hessen in Darmstadt folgendes mit:
1. Die in Absah 3 unserer Verfügung in Aussicht gestellte
Prüfung der Versicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen ist erfolgt. — Die versicherungs pflichtigen Handarbeitslehrerinnen werden über die Einzelheiten ihrer Versicherung demnächst unmittelbar verständigt.
2. Diejenigen nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen, deren Einkommen aus ihrem Anteriicht zu gering ist, als . daß daraus eine Versicherungspflicht begründet werden könnte, können der staatlichen Detriebstrankenlasse freiwillig beitreten. Em Schreiben, aus dem alles Aähere zu ersehen ist, geht den betreffenden Schulvorständen mit nächster Post zu.
3. Die hauptamtlichen Handarbeitslehrerinnen können, soweit ihr Einkommen den Betrag von 40 000 Mk. nicht erreicht, ebenfalls der staatlichen Detriebstrankenlasse beitreten, alle anderen aber mit höherem Einkommen der neugegründeten Hessischen De- amtcnlrankenkasfe. Auf Anfordern werden Ihnen von der staatlichen Detriebstrankenkasse Satzungen und Ausnahmebogen zu- gefanot.
Gießen, den 16. Oktober 1922?
__Kreisschulamt Gießen. I. V: Hemm er de,________ U>eit.: Lehrertonferenze.i.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Herbstronferenze.i der Lehrer finden statt:
1. für den Bezirk Grün berg: Freitag, den 3. Aovember, 9 Ahr, im Schulhause zu Grünberg,
2. für den Bezirk Lich -Hungen: Montag, den 6.Aovember, 9'/.i Ahr, im Schulhause zu Hungen,
3. für den Bezirk Gießen-Land II (den seitherigen Bezirk Gießen-Land, ohne die Orte Heuchelheim, Lollar, Wiesest, Klein-Linden, Hausen, Allendvrf a. d. Lahn): Freitag, den 10. Aovember, 1/»9 Ahr, im Singsaal der Stadtknabenschule zu Gießen.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Ausschreiben alsbald sämtlichen Lehrkräften zur Kenntnisnahme vvrzulegen.
Gießen, den 26. Oktober 1922.
_______Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemmerde._______
Belntttttmachttng.
Detr.: Feldbereinigung Holzheim; hier: Draimerung von Grundstücken.
In der Zeit von Freitag, den 27. Oktober bis einschließlich Donnerstag, den 9. November 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Dürgermeisterei zu Holzheim zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. das Drainageprojekt (System D) vom 8. Mai 1922,
2. Abschrift des Beschlusses II vom 16. Oktober 1922 und
3. Abschrift des DeschlMes 2 vom 6. Januar 1922.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Of;enleguiigszeit schriftlich und mit Gründen versehen Bei der Bürgermeisterei zu Holzheim einzureichen.
Friedberg, den 16. Oktober 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
_________Dr. Hann, Regierungsrat.________________
Bctarurtrrtachttttg.
Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden.
In der Zeit vom 30. Oktober bis 14. Aovember lfd. Hs. liegen werktags auf der Bürgermeisterei Klein-Linden
„die Drainageprojette für die Fluren I—IV nebst Kostenanschlag sowie der Beschluß der Bollzugskommission über die Ausführung der Arbeiten und die Deckung der Kosten" zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei Hess. Bürgermeisterei Klein-Linden einzureichen.
Friedberg, den 21. Oktober 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Dr. Hann, Aegierungsrat.________________
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15—30. Sept. 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Haarpfeil, 1 Handtäschchen, 1 Brosche, 1 gestrickte Kindermütze, Papiergeld, 1 Herrenregenmantel, 1 Motor- radkontaktgriff aus Horn, 1 Geldmäppchen, 1 grüne Da- menstrickjacke, 1 Handtasche mit Inhalt, 1 Säckchen mit Kartoffeln, 1 Handwagen, 1 Drille, 1 Rodelmütze, 1 Kragenschoner, 1 Kinderwagengummireif, 1 Trauring, 1 große Anzahl von Schlüsseln;
verloren: 1 Wachstuchmäppchen, 1 Anhängsel, 1 Armbandkettchen, 1 Trikot mit gelbem Wappen, rindslederne Schuhe und 1 gelber Strumpf, 1 Handtasche mit Inhalt, 1 Geldtasche mit Inhalt, 1 Anhängsel, eine Rose darstellend, 1 Rucksack mit Frühstück, 1 silberne Herrenuhr, 1 Geldmappe mit Inhalt, 1 Aickelbrille, 1 goldenes Kettchen mit Anhänger (Herzform), 1 Schäferhund mit Marke Ar. 5017, 1 drei Monate alter schwarzer Schäferhund.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Gießen den 2. Oktober 1922.
Polizeiamt Gießen. I. D: Dr. Heß.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


