Ausgabe 
21.4.1922
 
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willigung des Mannes. Fideikomißbesitzer sind befugt, ohne Zu­stimmung der Agnaten an dem Verfahren teilzunehmen.

Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, die in der Abstim- mungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevollmäch­tigte abstimmen, werden als f ü r den Antrag stimmend angesehen. Gehörig bevollmächtigt ist, wer eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers vorlegt.

Die außerhalb Harbachs wohnenden beteiligten Grundeigen­tümer (Ausmärker) werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Harbach wohnenden Bevollmächtigten zu be­stellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren be­sonderen Zuschrift an sie nicht besteht.

Friedberg, den 5. April 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _________________Dr. Koch, Regierungsrat.__________________

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1.15. April 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 rotes Taschentuch, 1 Teil von einem Sattel, ein silberner Fingerring, Gummiringe für Einmachgläser, ein Fensterzug von einem Landauer, 1 Paar weihe Schuh­

riemen, 1 Fahrradhupe, 1 Rickelzwicker, einige Geldscheine, 1 Koffer mit Inhalt, 1 Gummireif von einem Kinderwagen: verloren: 1 Briefumschlag mit 20 Ml., 1 schwarz-weiße Brosche mit silbernem Rand, 1 braunes Portemonnaie mit 200 Mk., 1 kleines goldenes Medaillon, 1 schwarze Wachstuchmappe ' mit etwa 800 Mk., 1 Brieftasche mit Ausweispapieren, eine dunkelbraune Perlenkette mit goldenem Schloß, 1 rotbraunes Portemonnaie mit etwa 700 Mk., 1 Herrenschirm mit gold. Beschlag und Knopf, 1 Tabakpfeifchen, 1 Geldtasche mit 1035 Mk., ein goldener Manschettenknopf, 1 gelbes Porte­monnaie mit 80 Mk., 1 silberne Brosche, 1 schwarzseidener Kragenschoner, 1 100-Markschein.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

" Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 .Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Rr. 1, erfolgen.

Gießen, den 16. April 1922.

Hessisches Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Vuch. und Steindruck-rei. R. Lange, Dießen