Ausgabe 
17.3.1922
 
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AmtsveMMgungsblatt

für ök provinzialdirrklion Gberhejsen und für dar llreiramt Giehen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6. vierteljährlich.

Nr. 37___________________________ 17. März ""1922

Inhalts-Aebersicht: Errichtung einer Küferzwangsinnung für die Stadt und den Kreis Giessen. Hilfswerk Oppau. Dienstnach. _________________________________________richten. Feldbereinigung Treis an der Lumda.

Bekanntmachung. v

Detr.: Errichtung' einer Küferzwangsinnung für die Stadt und den Kreis Giehen.

Nachdem ein Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Küferhandwerk, deren Bezirk die Stadt und den Kreis Giehen umfassen soll, gestellt worden ist, fordere ich unter Bezug­nahme auf die Veröffentlichung des Kreisamts Giehen vom 2. März 1922 (Amts Verkündigungsblatt Ar. 33) alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirke das Küferhandwerk betreiben, auf, mir bis zum 3. April 1922 schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob "fie sich für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung aussprechen.

Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraums an Werktagen von 10 bis 12 Ahr vor­mittags im Aegierungsgebäude, Zimmer Ar. 12, erfolgen.

Die Abgabe einer Aeuherung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung der Zwangsinnung gestellt haben.

Aach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeuherungen sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen lassen, ob der Er­richtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt.

Giehen, den 14. März 1922.

Der Kommissar: Dr. Krüger, Regierungsassessor.

Detr.: Wie oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen. Wir empfehlen, alle als Küfer tätigen selbständigen Handwerker in einem Bericht auszuführen und sie darüber zu hören, ob sie für oder gegen die Errichtung einer Zwangsinnung sind. Dis spätestens 3. April d. I. müssen die Listen beim Kommissar eingegangen sein.

Giehen, den 14. März 1922.

Kreisamt Giehen. I. D.: Welcker.

Detr.: Hilfswerk Oppau.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sollten in Ihren Gemeinden aus der Sammlung für Oppau noch eingegangene Gelder sich befinden, so empfehlen wir, diese alsbald an die Kreiskasse Giehen einzusenden.

Giehen, den 13. März 1922.

Kreischt Giehen. I. D.: Welcker.

Dienstrrachrichten des Kreisamtes.

Die seinerzeit bei einem Hund in Ober-Gleen ausgebrochene Tollwut ist erloschen. Die angeordneten Sperrmahnahmen wurden aufgehoben.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Treis an der Lumda; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

In der Zeit vom 20. März bis einschließlich 3. April 1922 liegen auf der Dürgermeiflerei Treis an der Lumda die Arbeiten des III. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen. Die Offenlegung erfolgt mit dem besonderen Dorbehalt nachträglicher Prüfung der Akten durch die Landeskommission.

Die Offenlegungsakten sind:

24 Hauptkarten, aus denen auch die Donitätserhöhungen und die Bewertung von Zuschnitten aus Aachbargemarkungen zu ersehen sind,

4 Bände Zuteilungsverzeichnisse,

4 Bände Gütergeschosse,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

1 Band Obstbaumverzeichnis nebst Geschohzusammenstellung, Protokoll über Aenderung des Weg- und Grabennetzes, Abschrift der Beschlüsse vom 30. Hunt 1921 über Zu­schlagswerte.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet^ daselbst

Dienstag, den 4. April lf d. Hs., vormittags 10 bis 11 Ahr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, dah die Aichterscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen ver­sehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle, soweit noch nicht früher geschehen, am Donnerstag, den 3 0. März 1 9 2 2, und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.

Zufammen^rnft hierzu am 30. März lfd. Js., vormittags 10 Ahr, beim Offenlegungslvkal.

Friedberg, den 5. März 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn,. Regierungsrat.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.