für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Ureisamt Eiehen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Nr. 70 9. Juni 1922
Jnhalts-Aebersicht: Ausführung des Körperschastssteuergesehes. — Wiederbesehung der Stelle des Feuervisitators des ersten Bezirks. — Landespolizeiliche Abnahme der Verbesserung der Llebersichtlichkeit des Wegübergangs Km. 23,3 Strecke Grünberg-Lollar. — Turnunterricht. — Heimschaffung jugoslawischer Staatsangehöriger. — Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. — Ferkelmarkt in Lang- Göns. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigung Grüningen. — Gefunden, verloren.
Detr.: Die Ausführung des Körperschastssteuergesehes.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Landesfinanzamt Darmstadt hat zugestimmt, daß bis auf weiteres von der Anlegung der nach § 9 der Ausführungsbestimmungen zum Körperschaftssteuergeseh vorgesehenen Aach- weisungen sowie von der alljährlichen Vorlage dieser Aach- weisungen seitens der Gemeinden an die Finanzämter abgesehen wird.
Unser Ausschreiben vom 30. Mai 1921 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 78) erledigt sich damit.
Gießen, den 7. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Detr.: Die Wiederbesehung der Stelle des Feuervisitators des ersten Bezirks.
Durch den Tod des seitherigen Feuervisitators Aschach in Gießen ist die Stelle des Feuervisitators für den 1. Bezirk, umfassend die Gemeinden Albach, Allendorf (Lahn), Dorf-Güll, Garbenteickr Grohen-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang--Göns, Leihgestern, Steinbach und Watzenborn-Steinberg, neu zu besetzen.
Maurermeister aus Gießen oder der näheren Umgebung von Gießen, die sich um die Stelle zu bewerben beabsichtigen, wollen ihr Gesuch nebst Zeugnissen über etwaige abgelegte Prüfungen und seitherige Beschäftigung bis zum 1. Juli 1922 bei uns einreichen.
Gießen, den 29. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Landespolizetliche Abnahme der Verbesserung der Urbersichtlichkeit des Wegübergangs Km. 23,3 Strecke Grün- berg-Lollar;
Die Verbesserung der Uebersichtlichkeit des Wegübergangs Km. 23,3 Strecke Grünberg—Lollar ist fertiggestellt. Etwaige Einsprüche hinsichtlich der planmäßigen Ausführung des Projektes sind innerhalb der Zeit vom 14. bis 20. Juni lfd. Jahres einschließlich bei Meidung des Ausschlusses bei der Ortspolizei- behörde Mainzlar vorzubringen. ,
Gießen, den 8. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Turnunterricht.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir ersuchen Sie, die Lehrer Ihrer Gemeinde bis spätestens 15. Juli lfd. Js. berichten zu lassen, ob die Turnplätze in Ordnung sowie die vorgeschriebenen Geräte vorhanden und in gutem Zustande sind. An Orten mit mehrklassigen Schulen hat der älteste der Lehrer, der mit der Erteilung des Turnunterrichts betraut ist, den Bericht zu erstatten.
Die eingegangenen Berichte sind uns alsbald bis zu dem bezeichneten Zeitpunkt mit den etwa notwendigen Anträgen Ihrerseits vorzulegen.
Gießen, den 3. Juni 1922.
Kreisschulamt Gießen. I. D.: Heminerde.
Betr.: Heimschasfung jugoslawischer Staatsangehöriger.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Vorlage eines namentlichen Verzeichnisses aller in Ihrem Bezirke befindlichen jugoslawischen Staatsangehörigen, die der öffentlichen Plnterflützung zur Last fallen und nach Jugöstawien verbracht werden sollen, bis zum 20. ds. Mts. entgegen. Es ist dabei anzugeben, wie hoch sich ungefähr die Heimschaffungskosten bis zur Äebernähmestation belaufen werden. F e h l b e r i ch t i st erforderlich.
Gießen, den 7. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Mai 1922.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Mai 1922, soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 6. Juni 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Ferkelmarkt in Lang-Göns.
Wir genehmigen hiermit für Dienstag, den 13. Juni 1922 die Abhaltung eines Ferkelmarktes zu Lang-Göns unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Llr- sprungszeugnisse, auf denen die Ortspvlizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Ferkel von Händlern, die.nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Aachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Ferkel der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die ülntersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7—9 Llhr vormittags flattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum RVG.)
Gießen, den 8. Juni 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Langsdorf ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Langsdorf wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.
Gießen, den 7. Juni 1922.
__Kreisaint Gießen. 3. V.: Welcker.__
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Hungen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Hungen (einschließlich Tiergarten) wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.
Gießen, den 7. Juni 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.____________
Dicnstnachrichtcn -cs Krcisamtcs.
3n der Gemeinde Steinfurth (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperr- maßnähmen sind aufgehoben.
Die Maul- und Klauenseuche in Ober Weimar (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmaßregeln sind ausgehoben.
Die in den Gemeinden Ballersbach, Dittershausen und der Stadt Herborn (Kreis Dillenburg) ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Schutz- maßnähmen sind aufgehoben worden._________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Grüningen; hier den III. Abschnitt.
3n der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 10. Juni 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Grüningen
die Gütergeschosse II, enthaltend die Ordnung der Rechts- verhältnisfe
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich einzureichen.
Die Einwendungen dürfen sich nur noch auf die Ordnung der Rechtsverhältnisse beziehen.
Friedberg, den 21. Mai 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.


