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Grießbauer, Ludwig, Dankdirektor, Gießen.
Wenzel, Fritz, Dreher, Gießen.
Kreiling, Carl, Schlossermeister, Gießen.
6. Deutschnationale Bolkspartei und Hessischer Bauernbund. Kennwort: Bereinigte Stadt- und Landliste.
Wilhelm Fenchel, Landwirt in Ober-Hörgern.
Ernst Ludwig Sack, Metzgermeister in Gießen.
Gilbert Sames, Landwirt in' Dettenhausen.
Heinrich Will VIII., Landwirt in Treis a. d.Lda.
Konrad Anton Schaum, Landwirt in Lang-Göns.
Adolfs Doll, Fabrikant in Gießen.
Heinrich Weh II., Bürgermeister und Landwirt, Holzheim.
Georg Friedrich Müller, Bürgermeister und Landwirt in Bellersheim.
Heinrich Gottmann, Landwirt in Gießen.
Friedrich Dommersheim, Landwirt in Langsdorf.
Heinrich Bausch, Metzgermeister in Grünberg.
Karl Schmahl, Amtsgerichtsdirektvr in Gießen.
Hermann Schieferstein, Fabrikant in Lich.
Johannes Hirz IX., Mühlenbesiher in Watzenborn-Steinberg.
Ludwig Hofmann V. in Lollar.
Hakob Gerhard V., Sparkasseneinnehmer in Steinbach.
Jakob Rinn XXIV., Kaufmann in Heuchelheim.
Richard 'Schäfer, Landwirt in Hungen.
Wilhelm Schäfer, Landwirt in Mainzlar.
Ferdinand Gans II., Bürgermeister in Großen-Duseck.
Franz North, Pvstassistent in Gießen.
Hermann Stein, Landwirt und Schreiner in Climbach.
Eduard Knauh, Bürgermeister und Landwirt, Stangenrod.
Minna Delitz geb. Schmidt, Ehefrau in Gießen.
Ludwig Keßler VII., Landwirt in Großen-Linden.
Heinrich Serth, Landwirt in Ronnenrvth.
Johannes Loh, Hausverwalter in Gießen.
Gustav Hublitz, Landwirt in Trais-Horloff.
Johannes Ludwig Sames, Landwirt in Gröningen.
■Johannes Drück V., Landwirt in Burkhardsfelden.
Heinrich Rachtigall, Bürgermeister und Landwirt in Odenhausen.
Heinrich Velten VIII., Landwirt in Göbelnrod.
Heinrich Theiß XX., Landwirt und Spezereihändler in Weiters- hain.
■ t > Emil Heuser, Professor Dr., Oberbiblivthekar in Gießen.
Sämtliche Wahlvorschläge sind zugelassen. Derbunden sind:
1. Gruppe.
Wahlvorschläge: der Deutschen Dolkspartei, beginnend mit: „Schudt, Richard, Landgerichtsrat, Gießen", der Deutschnationalen Dolkspartei und des Hessischen , Bauernbundes, Kenntwort: „Vereinigte Stadt- und Landliste".
2. Gruppe.
Wahlvorschläge: der Zentrumspartei, Kennwort: „Zentrums- Partei", der Deutschen Demokratischen Partei, beginnend mit: „Krenzien, Günther, Bürgermeister in Gießen, Frankfurter Straße 3".
Rach Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge können diese nicht mehr zurückgenommen und ihre Verbindungen nicht mehr ausgehvben werden.
Bei der Wahl dürfen:
1. nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge Stimmen abgegeben werden,
2. keinerlei Aenderungen auf den Wahlvorschlägen vorge- nommen werden.
Es genügt, daß der Stimmzettel nur das Kennwort oder, falls ein solches nicht angegeben ist, den Rainen des an erster Stelle stehenden Bewerbers des Wahlvorschlags enthält.
Jede Gruppe verbundener Wahlvorschläge wird als ein Wahlvorschlag angesehen. Die auf sie abgegebenen Stimmen werden bei Feststellung des Wahlergebnisses zusammengezählt.
Gießen, den 2. Rvvember 1922.
Der Wahlkvmmissär.
Welcker, Oberregierungsrat.
- Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln. Dom 19. Oktober 1922.
Durch § 13 der Verordnung gegen die Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln vom 12. Oktober 1922 — RGDl. S. 795 — sind die §§ 2, 3, 5 und 6 des Reichsgesehes über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 vorübergehend außer Kraft gesetzt worden. Auf Grund der Vorschriften der genannten Verordnung und der Ausführungsverordnung des Reichswirtschaftsministers hierzu vom gleichen Datum — RGDl. S. 797 — wird daher vorübergehend die hessische Dekanntmachung, den Verkehr mit ausländischen Zah-
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lungsmitteln betreffend, vom 24. März 1922 — Reg.-Dl. S. 59 — insofern abgeändert, als im § 1 an Stelle „des § 3 Absatz 4“ der § 6 Abs. 3 und im § 2 an Stelle „des § 3 Absatz 5“ der § 6 Absatz 4 der Ausführungsverordnung des Reichswirtschasts- ministers treten.
Im übrigen bleiben die Vorschriften unverändert.
Darmstadt, den 19. Oktober 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Raab.
Bekauutmachung.
Detr.: Die Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen.
Freitag, den 17. November 1 922, vormittags 9’11 b i s 1 Uhr) findet im Rathaus zu Grünberg und Freitag, den 2 4. November 19 2 2, vormittags 9V? b i s 1 äl h r findet im Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Behörde statt.
Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach können an dem Amtstage in Grünberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich Und Nidda an dem Amtstag in Hungen vorgebracht werden.
Die Bürgermeistereien der in den genannten Amtsgerichts- bezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekanntmachen zu lassen.
. Gießen, den 2. November 1922.
Kreisamt Gießen.
_________________Matthias._________________ Betr.: Die Bekämpfung ansteckender Krankheiten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, auf die Polizeiverordnung, betr. die Bekämpfung ansteckender Krankheiten vom 30. November 1921, hinzuweisen. Die Verordnung ist den Bürgermeistereien seinerzeit im Sonderdruck zugegangen und kann dort eingesehen werden.
Indem wir auf die Notwendigkeit der genauen Beachtung der §§ 6 und 8 besonders Hinweisen, empfehlen wir Ihnen ferner, den Inhalt der Verordnung in den Fortbildungsschulen in geeigneter Weise zum Gegenstand unterrichtlicher Belehrung zu machen.
Gießen, den 1. November 1922.
____________Kreisschulamt Gießen. H e m m erde.____________ Betr.: Heizung der Schulräume.
An dis Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns umgehend mitzuteilen, ob der Winterbedarf an Heizmaterial für die Schulen vorhanden ist. Gegebenenfalls wollen Sie unS die nötigen Angaben machen, damit wir von hier aus die erforderlichen Schritte unternehmen können.
Gießen, den 4. November 1922.
__Kreisschulamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e._________ Betr.: Die Abgabe von Waldstreu.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger-- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Waldungen sind durch die außerordentlich starke Streu- nutzung während und nach der Kriegszeit sehr mitgenommen worden. Eine Einschränkung der Streuabgabe auf die dringendsten Fälle ist von der Forstverwaltung als dringend notwendig erachtet worden. Zu diesem Ztveck wird empfohlen, auf Ersatz der Waldstreu durch Torfstreu bedacht zu fein. Einen gemeinschaftlichen Bezug der Torfstreu seitens mehrerer Gemeinden durch Vermittlung der landwirtschaftlichen Genossenschaften halten Wick für sehr erwünscht.
Gießen, den 10. Oktober 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3, V.: Dr. Braun,___________ Detr.: Das Ab- und Ausästen der an den Kreisstraßen stehenden Obstbäume.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die in Nutzung der Gemeinden sich befindenden S t rast e n o b st b ä u m e und die neben den Kreisstraßen stehenden, den Anliegern gehörenden Obstbäume find in den letzten Jähren nicht sachgemäß ausgeästet worden. Die weitausladenden und tiefhängenden Aeste, stören oft das freie Profil der Kreis- sträßen und behindern den Fuhrwerks- und Fußgängerverkehr. In Rücksicht auf hochbeladene Lastwagen und Automobile muß die lichte Höhe des freien Profiles in Straßenmitte 3,5—4 Meter betragen.
Wir beauftragen Sie, dafür zu sorgen, daß die notwendigen Ausästungen solcher Däume baldigst in Angriff genommen und im Laufe des Winters beendet werden. Wir erwarten Ihre Berichte bis 1. Februar 1923.
Störende Aeste, die bis dahin nicht beseitigt sind, werden auf Kosten der Säumigen durch das Kreispersvnal entfernt.
Gießen, den 9. Oktober 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker._____________
Dienstnachrichten -es Kreisamtcs.
■Unter dem Viehbestände des Gutspächters Heithecker in Oberweimar (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
und Steinörudierei. R. Lange, Gießen.


