AmtzverkjmdiglmgMatt
für die proviiizialdireition Gberhefsen und für das Kreisamt Eichen.
__________________scheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Nr. 59 2. Mai 1922
Sicherung der Fleischversorgung in der Übergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft - r-iften für die Quittungskarwn — Gesuch zur Anlage einer Daupitwascherei in der Gemarkung Odenhausen. — Strahenfperre. - Dieh- leucgen- Gienftnachrichten. — Feldberenugungen Heuchelheim und Treis an der Lumda. — Straßensperre-Aufhebung.
Bekanntmachung.
zur Aussührungsanweisung vom 28. September 1920 zu d>r Verordnung über Mahnahmen zur Sicherung der ■ Fleischversorgung in der Übergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft vom 19. September 1920 (AGDl. S 16Z5)
Vom 25. April 1922.
Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 1. März 1922 Zur Ausführungsanweisung vom 28. September 1920 zu der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischver- sorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft 1 vom 19. September 1920 (AGDl. S. 1625) und ‘ in Abänderung des Abschnitts I Ziffer 5 Absah 1 der genannten Aussührungsanweisung vom 28. September 1920 bestimmen wir daß die Gültigkeit der für das Kalenderjahr 1921 erteilten Vieh- handelserlaubniskarten bis zum 30. Juni 1922 verlängert wird Die Gebühren, soweit die Erlaubniskarten für 1921 'in diesem Jahre benutzt werden, sind nachträglich zu zahlen. Die Erlaub- nlskarken für 1921 werden jedoch in der nächsten Zeit eingezogen und sind von dem jeweiligen Karteninhaber auf Anfordern durch uns gegen die neuen Erlaubniskarten für 1922 umzutauschen
Darmstadt, den 25. April 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft _______________________________ Uebel.
Bekanntmachung,
betreffend die Listen für die Quittungskarten. Dom 20 April 1922 Das Aeichsversicherungsamt hat zur Entlastung der Träger der Invalidenversicherung bestimmt, dah die Statistik über die ausgestellten neuen Quittungskarten für Selbstversicherer (Vordruck B) bis auf weiteres nicht mehr fortqeführt werden sollen und dah Nachweisungen über die ausgestellten Quittungskarten Ar. I für Selbstversicherer (Vordruck B) der Aechnungsslelle des Reichsversicherungsamtes nicht mehr einzureichen sind Demgemäß, werden auch die Quittungskarten-Ausgabestell^n von der Verpflichtung, besondere Listen über diese Quittungskarten zu führen und den Landesversicherungsanflalten einzureichen entbunden.
y Die §§ 89 und 90 der Dienstanweisung für die mit der Ausstellung und dem'Umtausch der Quittungskarten beauftragten Stellen vom J. März 1912 werden daher wie folgt abgeändert:
§ 89. Die Ausgabestellen für die Quittungskarten haben über die für unständig Beschäftigte ausgestellten Quittungskarten Listen nach dem in der Anlage II abgedruckten Muster zu führen.
Die Listen find nach- dem Alphabet der Versicherten anzulegen und fortlaufend zu führen.
§ 90. Mit Beginn eines jeden Kalenderjahres sind die Listen für die gelben Quittungskarten mit neuer Aummerfolge anzulegen.
D a r m stad t, den 20. April 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Vetr.: Wie oben.
An die örtlichen Zahlstellen der Invalidenversicherung der Gemeinden des Kreises.
Auf obige Bekanntmachung weisen wir Sie hin und empfehlen, die Dienstanweisung entsprechend zu ändern.
G k e h e n, den 26. April 1922.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Heh.
Bekanntmachung.
Vetr.: Gesuch der Firma Mühleise & Co. in Essen um Genehmigung zur Anlage einer Dauxitwäscherei in der Gemarkung Odenhausen.
Die Firma Mühleise & Co. in Essen beabsichtigt in der Ge° . markung Odenhausen an der Lumda eine Bauxitwäscherei anzulegen. Pläne und Beschreibung dazu liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Odenhausen zur Einsicht aus. Binnen dieser Frist sind etwaige Einwendungen gegen die Anlage bei Meidung des Ausschlusses schriftlich bei der Bürgermeisterei vorzubringen und zu begründen.
G i e tz e n, den 24. April 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz. i
Bekanntmachung.
B e t r.: Malzarbeiten im Aj. 1922.
Die Kreisstraße Giehen — Reiskirchen wird wegen Vornähme von Walzar beiten vom 29. ds. Mts. bis auf weiteres, vom Bahnübergang im Gießener Wald bis zum Abzweig der Kreisst raße nach Annerod für jeden Auto- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Der Verkehr wird von Gießen über Rödgen, Großen-Duseck - und umgekehrt geleitet.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Gießen, den 27. April 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz.
Bekanntmachung.
Betr.: Walzarbeiten im Rj. 1922.
Die Kreisstratzenortsdurchfahrt Albach wird wegen Vornahme von Walzarbeiten vom 29. ds. Mts. ab bis auf weiteres für jeden Auto- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Der Verkehr ist über Steinbach zu leiten.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Gießen, de» 27. April 1922.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Rieder-Bessingen.
In Rieder-Dessingen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgeflellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Rieder-Dessingen,' und ein B e o b a ch t u n g s g e - biet, bestehend aus den Gemarkungen Lich, Ober-Dessingen, Ronnenrvth.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet finngemäße Anwendung.
Zuwide' hrn' lungen gegen dir erlassenen Anordnu gen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn Ile wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Giehen, den 29. April 1922.
Kreisamt Giehen. I. V.: W e l ck e r.
Dicustnacirrichtcn des Krcisnmtcs.
In der Gemeinde Rieder-Breidenbach, (Kreis AlS- feld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Rieder-Brci'-enbach wurden zum Sperrbezirk und die Orte und Gemarkungen Oker-D-eikenbach, Strebendorf und Romrod zum Deobachtungsgebiet erklärt. — In der Gemeinde Ruppertenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gema kung Ruppertenrod sind zum Sperrgebiet und die Orte und Gemarkungen Ilsdorf, Ennenrod, 06er» Qhmen und Wettsaasen zum Deobachtungsgebiet erklärt worden.
In der Gemeinde Alsfeld ist die Maul- und Klaren» feuche arsgebrochen. Ort und Gemarkung Alsfeld wurden zum Sperrgebiet und die Orte und Gemarkungen Altenburg, Eifa, Eudorf, Schwabenrod, Münch-Leusel und Reibertenrod zum Beobachtungsgebiet erklärt. — In der Gemeinde Ohmes (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich feflgestellt worden. Ort und Gemarkung Ohmes wurderi zum Sperrgebiet und die Orte und Gemarkungen Angenrod, Billertshausen, Heimertshausen, Ober-Gleen und Seibelsdorf zum 'Beobachtungsgebiet erklärt. — In der Gemeinde Romrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Ronn-od wurden zum Sperrgebiet und die Orte und Ge- markungen Alsfeld, Liederbach, Zell und Leusel zum Deobachtungsgebiet erklärt.
Unter dem Viehbestände in Mellnau (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde A h b a ch und in der Stadt Wetzlar (Kreis Wetzlar) ist erloschen. Die Sperrmaßnahmen sind aufgehoben.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim,' hier: Verbesserung der Kahnwiesen.
In der Zeit vom 29 Apr il bis einschließlich 12. Mai lfd. Js. liegt auf der Bürgermeisterei Heuchelheim der Entwurf über die


