Ausgabe 
2.5.1922
 
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für die proviiizialdireition Gberhefsen und für das Kreisamt Eichen.

__________________scheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6. vierteljährlich.

Nr. 59 2. Mai 1922

Sicherung der Fleischversorgung in der Übergangszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft - r-iften für die Quittungskarwn Gesuch zur Anlage einer Daupitwascherei in der Gemarkung Odenhausen. Strahenfperre. - Dieh- leucgen- Gienftnachrichten. Feldberenugungen Heuchelheim und Treis an der Lumda. Straßensperre-Aufhebung.

Bekanntmachung.

zur Aussührungsanweisung vom 28. September 1920 zu d>r Verordnung über Mahnahmen zur Sicherung der Fleischver­sorgung in der Übergangszeit nach Aufhebung der Zwangs­wirtschaft vom 19. September 1920 (AGDl. S 16Z5)

Vom 25. April 1922.

Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 1. März 1922 Zur Ausführungsanweisung vom 28. September 1920 zu der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Fleischver- sorgung in der Uebergangszeit nach Aufhebung der Zwangs­wirtschaft 1 vom 19. September 1920 (AGDl. S. 1625) und in Abänderung des Abschnitts I Ziffer 5 Absah 1 der genannten Aussührungsanweisung vom 28. September 1920 bestimmen wir daß die Gültigkeit der für das Kalenderjahr 1921 erteilten Vieh- handelserlaubniskarten bis zum 30. Juni 1922 verlängert wird Die Gebühren, soweit die Erlaubniskarten für 1921 'in diesem Jahre benutzt werden, sind nachträglich zu zahlen. Die Erlaub- nlskarken für 1921 werden jedoch in der nächsten Zeit eingezogen und sind von dem jeweiligen Karteninhaber auf Anfordern durch uns gegen die neuen Erlaubniskarten für 1922 umzutauschen

Darmstadt, den 25. April 1922.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft _______________________________ Uebel.

Bekanntmachung,

betreffend die Listen für die Quittungskarten. Dom 20 April 1922 Das Aeichsversicherungsamt hat zur Entlastung der Träger der Invalidenversicherung bestimmt, dah die Statistik über die ausgestellten neuen Quittungskarten für Selbstversicherer (Vor­druck B) bis auf weiteres nicht mehr fortqeführt werden sollen und dah Nachweisungen über die ausgestellten Quittungskarten Ar. I für Selbstversicherer (Vordruck B) der Aechnungsslelle des Reichsversicherungsamtes nicht mehr einzureichen sind Dem­gemäß, werden auch die Quittungskarten-Ausgabestell^n von der Verpflichtung, besondere Listen über diese Quittungskarten zu führen und den Landesversicherungsanflalten einzureichen ent­bunden.

y Die §§ 89 und 90 der Dienstanweisung für die mit der Aus­stellung und dem'Umtausch der Quittungskarten beauftragten Stellen vom J. März 1912 werden daher wie folgt abgeändert:

§ 89. Die Ausgabestellen für die Quittungskarten haben über die für unständig Beschäftigte ausgestellten Quittungskarten Listen nach dem in der Anlage II abgedruckten Muster zu führen.

Die Listen find nach- dem Alphabet der Versicherten anzulegen und fortlaufend zu führen.

§ 90. Mit Beginn eines jeden Kalenderjahres sind die Listen für die gelben Quittungskarten mit neuer Aummerfolge anzulegen.

D a r m stad t, den 20. April 1922.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.

Vetr.: Wie oben.

An die örtlichen Zahlstellen der Invalidenversicherung der Gemeinden des Kreises.

Auf obige Bekanntmachung weisen wir Sie hin und emp­fehlen, die Dienstanweisung entsprechend zu ändern.

G k e h e n, den 26. April 1922.

Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Heh.

Bekanntmachung.

Vetr.: Gesuch der Firma Mühleise & Co. in Essen um Genehmi­gung zur Anlage einer Dauxitwäscherei in der Gemar­kung Odenhausen.

Die Firma Mühleise & Co. in Essen beabsichtigt in der Ge° . markung Odenhausen an der Lumda eine Bauxitwäscherei anzu­legen. Pläne und Beschreibung dazu liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf der Bürger­meisterei Odenhausen zur Einsicht aus. Binnen dieser Frist sind etwaige Einwendungen gegen die Anlage bei Meidung des Aus­schlusses schriftlich bei der Bürgermeisterei vorzubringen und zu begründen.

G i e tz e n, den 24. April 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz. i

Bekanntmachung.

B e t r.: Malzarbeiten im Aj. 1922.

Die Kreisstraße Giehen Reiskirchen wird wegen Vornähme von Walzar beiten vom 29. ds. Mts. bis auf weiteres, vom Bahnübergang im Gießener Wald bis zum Ab­zweig der Kreisst raße nach Annerod für jeden Auto- und Fuhr­werksverkehr gesperrt.

Der Verkehr wird von Gießen über Rödgen, Großen-Duseck - und umgekehrt geleitet.

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Gießen, den 27. April 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz.

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten im Rj. 1922.

Die Kreisstratzenortsdurchfahrt Albach wird wegen Vor­nahme von Walzarbeiten vom 29. ds. Mts. ab bis auf weiteres für jeden Auto- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Der Verkehr ist über Steinbach zu leiten.

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Gießen, de» 27. April 1922.

Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Rieder-Bessingen.

In Rieder-Dessingen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgeflellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Rieder-Dessingen,' und ein B e o b a ch t u n g s g e - biet, bestehend aus den Gemarkungen Lich, Ober-Dessingen, Ronnenrvth.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet finngemäße Anwendung.

Zuwide' hrn' lungen gegen dir erlassenen Anordnu gen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn Ile wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Giehen, den 29. April 1922.

Kreisamt Giehen. I. V.: W e l ck e r.

Dicustnacirrichtcn des Krcisnmtcs.

In der Gemeinde Rieder-Breidenbach, (Kreis AlS- feld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemarkung Rieder-Brci'-enbach wurden zum Sperrbezirk und die Orte und Gemarkungen Oker-D-eikenbach, Strebendorf und Rom­rod zum Deobachtungsgebiet erklärt. In der Gemeinde Rup­pertenrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gema kung Ruppertenrod sind zum Sperr­gebiet und die Orte und Gemarkungen Ilsdorf, Ennenrod, 06er» Qhmen und Wettsaasen zum Deobachtungsgebiet erklärt worden.

In der Gemeinde Alsfeld ist die Maul- und Klaren» feuche arsgebrochen. Ort und Gemarkung Alsfeld wurden zum Sperrgebiet und die Orte und Gemarkungen Altenburg, Eifa, Eudorf, Schwabenrod, Münch-Leusel und Reibertenrod zum Beobachtungsgebiet erklärt. In der Gemeinde Ohmes (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich feflgestellt worden. Ort und Gemarkung Ohmes wurderi zum Sperrgebiet und die Orte und Gemarkungen Angenrod, Billertshausen, Hei­mertshausen, Ober-Gleen und Seibelsdorf zum 'Beobachtungs­gebiet erklärt. In der Gemeinde Romrod (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Ort und Gemar­kung Ronn-od wurden zum Sperrgebiet und die Orte und Ge- markungen Alsfeld, Liederbach, Zell und Leusel zum Deobach­tungsgebiet erklärt.

Unter dem Viehbestände in Mellnau (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde A h b a ch und in der Stadt Wetzlar (Kreis Wetzlar) ist erloschen. Die Sperrmaßnahmen sind aufgehoben.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim,' hier: Verbesserung der Kahnwiesen.

In der Zeit vom 29 Apr il bis einschließlich 12. Mai lfd. Js. liegt auf der Bürgermeisterei Heuchelheim der Entwurf über die