Ausgabe 
2.3.1922
 
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für die proviiiziaidireltion Äberheßeu und für dar Kreisamt Eichen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6. vierteljährlich.

Nr. 29 27März __1922

Jnhalts-Aebersicht: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musikwerke, Luxuswagen und Luxusreitpferde. - Die Erhebung der Stempelabgabe für Fahrräder. Dienstnachrichten. Feldbereinigungen Lumda und Hausen. Bekanntmachung des Polizeiamts Gießen.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musik­werke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.

Die Erhebung der Stempelabgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomaten,

2. für automatische Kraftmesser,

3. für Automaten, die zur älnterhaltung des Publikums dienen,

4. alle in öffentlichen Wirtschaftslvkalen aufgestellten Klaviere oder sonstige Musikwerke, im Betrage von nunmehr 40 bis 160 Mark,

5 für Luxuswagen und Reitpferde im Betrage von nunmehr ' 80 Mark

für das Rj. 1922 im Monat März an allen Wochentagen von vormittags 912 älhr auf dem Bureau der unterzeichneten Be­hörde. Zimmer Ar. 9, dahier zu entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1922 die Abmeldung der steuerpflich­tigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiter­entrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangs­weisen Beitreibung verpflichtet.

Die für das Rj. 1921 ausgestellten Karten sind vorzulegen.

Das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt veröffentlichen.

Gießen, den 1. März 1922.

Kreisamt Gießen. 3. B.: Weicker.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe für Fahrräder.

Die Erhebung des Stempels für Fahrräder für das Rech­nungsjahr 1922 findet von heute ab bis zum 31. März 1922 an jedem Wochentage, vormittags von 9 bis 12 äl h r, bei uns, Erdgeschoß Zimmer Ar. 9, statt.

Wir fordern alle Besitzer von Fahrrädern auf, die Stempel­abgabe im Betrage von nunmehr 20 Mark während der oben­erwähnten Zeit unter Vorlage der Radfahrkarten zu entrichten, oder, sofern die Voraussetzungen hierzu vorliegen, während derselben Zeit (s. § 18 Abs.2 der Verordnung) Antrag auf Befreiung von der Abgabe zu stellen.

Anträge auf Befreiung find vvrzubringen:

1. für die Stadt Gießen bei dem Polizeiamt,

2. für die Landgemeinden des Kreises bei der Bürgermeisterei des Wohnorts.

Es wirb ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Be­frei un g s an t r a g e, die nach dem 1.April 1922 g e- stellt werben, keine Berücksichtigung finden können.

Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Fahrrades im Laufe eines Jahres aufgibt oder verliert, oder, ohne den Besitz aufzugeben, das Fahrrad auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht mehr benutzen will, hat dies dem Kreisamt seines Wohn­oder Aufenthaltsortes spätestens zu dem in § 18 bezeichneten Zeit­punkt unter Vorlage der Radfahrkarte anzuzeigen.

Es sind hiernach alle Fahrräder, die nicht ord­nungsmäßig abgemelbet find, für das laufende Jahr abgabepflichtig, und zwar selbst dann, wenn sie nicht benutzt werden sollten.

Das Polizeiamt Gießen und die D ü r g e r m e i st e - reien der Landgemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise veröffent­lichen.

Gießen, den 1.März 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker.___________

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

3n Stumpertenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Unter dem Viehbestände in Ron Hausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrvchen.

Die Maul- und Klauenseuche in Brungershausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaß­regeln sind aufgehoben.

Die Maul- und Klauenseuche ist in B u r g - G e m ü n d e n (Kreis Alsfeld) erloschen. Die Beobachtungsgebiete Aieder-Ge- münden, Bernsfeld, Aieder-Ohmen, Bleidenrod, Büßfeld und Schadenbach sind aufgehoben worden.

Das Ministerium den 3nnern hat dem Stadtvorstand von Alsfeld die Erlaubnis erteilt, gelegentlich des am 12. Juni 1922 daselbststattfindenden Pferde- und Fohlenmarktes eine Ver­losung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten sowie Haus- und Wirtschaftssachen zu veranstalten. Cs dürfen bis zu 20 000 Lose zu 3 Mk. das Stück (2,50 Mk. reiner Losepreis und 0,50 Mk. Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Wert der Gewinn- gegenstände muß mindestens 40 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet.

Bckanntmachnng.

Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: Abtrag des Erdkegels in Flur XII Ar. 140, Derschleisung der Hohl an der Jakobsspitze und Derschleisung der Hohl vor der Erbbach.

3n der Zeit vom 1. bis, einschließlich 14. März 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lumda die nachstehen­den Akten und Pläne zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. Kostenanschlag über Abtrag des Erdkegels in Flur XII Ar. 140 vom 15. Februar 1922. Lageplan und Querprofile hierzu Abschrift des Beschlusses 4 vom 21. Februar 1922.

2. Kostenanschlag über Derschleifung der Hohl an der Iakobs- spihe vom 15. Februar 1922, Lageplan und Querprofile dazu, Abschrift des Beschlusses 3 vom 21. Februar 1922.

3. Kostenanschlag Über Verschiebung der Hohl vor der Erb­bach vom 15. Februar 1922, Lageplan und Querprosile dazu, Abschrift des Beschlusses 2 vom 21. Februar 1922.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des späteren Aus­schlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 21. Februar 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Dr. Sann, Degierungsrat.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Hausest! hier: topographisches Güter­verzeichnis.

3n der Zeit vom 4. bis einschließlich 18. März 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Hausen

das topographische Güterverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen find bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen ver­sehen bei der Bürgermeisterei zu Hausen einzureichen.

Friedberg, den 17. Februar 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Koch, Regierungsrat.

Bckanntmachnng.

Der Dienstmann Karl Reuter hat seine Tätigkeit als Dienstmann eingestellt.

Ansprüche auf die hinterlegte Sicherheit sind bei Meidung der Aichtberücksichtigung binnen 14 Tagen bei uns anzumelden.

Gießen, den 28. Februar 1922.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Vuch. und Steindruckerei R. Lange, Gießen.