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AmtrverkölldigungMatt
für die Provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Giehen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 6. - vierteljährlich.
Nr. 1 2. Januar 1922
Jnhalts-Lebersicht: Hegezeit für männliches Rehwild und Hafen. - Karnevalistische Veranstaltungen. - Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestellten-Versicherung. — Dienstnachrichten. - Feldbereinigungen Lumda, Ober-Bessingen und Klein-Linden.
Verordnung
die Hegezeit für männliches Rehwild und Hasen betreffend. Vom 12. Dezember 1921.
Auf Grund des Artikels 29 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 wird hiermit verordnet:
§ 1. Der § 2 der Verordnung, die Ausführung des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Hegezeit betreffend, vom 29. April 1914 (Regierungsblatt S. 218) wird wie folgt geändert:
1. Die Ziffer 2 erhält folgende Fassung: „Die Hegezeit für männliches Rehwild beginnt mit dem 15. Dezember und endigt mit dem 15. Mai."
2. Die Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „Die Hegezeit für Hasen beginnt mit dem 16. Januar und endigt mit dem 30. September."
§ 2. Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihres Erscheinens im Regierungsblatt in Kraft.
D a r m st a d t, den 12. Dezember 1921.
Ministerium des Innern. I. D.: Matthias.
D e t r.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die vorstehend abgedruckte Verordnung ist alsbald zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Dabei wollen Sie die Interessenten in geeigneter Weise auf die Aenderungen der Hegezeiten, insbesondere aus die frühere Legung des Beginns der Schonzeit für Hasen Hinweisen, und das Forst- und Feldschutzpersonal entsprechend belehren.
Giehen, den 19. Dezember 1921.
Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. H e h.
Detr.: Wie oben.
An die Gendarmeriestationen des Kreises.
Wir weisen Sie auf unsere Bekanntmachung vom 19. Dezember 1921 ausdrücklich hin. >
Giehen, den 19. Dezember 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heh.
Hessisches Darmstadt, den 18. Aovember 1921. Ministerium des Innern.
Zu Ar. M. d. 3. 31187.
Be t r.: Die karnevalistischen Veranstaltungen.
An die Kreisämter und staatlichen Polizeiämter.
Auch in diesem Jahre ist die Zeit nicht zu karnevalistischen Vergnügungen angetan. Wir beauftragen Sie daher, nach Maßgabe unserer Ausschreiben vom 5. 1. 1920 zu Ar. M. d. 3. 223 20 und vom 27. 1. 1920 zu Ar. M. d. 3. 1610 zu verfahren. Es ist also die Erlaubnis zu karnevalistischen Lustbarkeiten jeder Art, wie Kappenabenden, karnevalistischen Konzerten, Maskenbällen nicht zu erteilen, und zwar einerlei, ob es sich um öffentliche Veranstaltungen oder um Vergnügungen geschlossener Gesellschaften handelt. Dabei wird auch darauf zu achten sein, dah eine derartige Veranstaltung nicht unter einem unverfänglichen Aamen („eine Rächt an der Riviera" oder dergl.), in Wahrheit als karnevalistisches Vergnügen, veranstaltet wird. Auch die Mahnahmen gegen den Verkehr von Masken und kostümierten Personen auf den Straßen, die wir mit unserer Verfügung vom 27. 1. 1920 empfohlen haben, werden, wo ein Hinweis in den Zeitungen nicht genügt, durchzuführen sein. Es wird daher durch eine Polizeiver- vrdnung, zu der unsere Genehmigung hiermit als erteilt gilt, Personen in Kostümen oder mit karnevalistischen Abzeichen der Aufenthalt auf öffentlichen Wegen, Strahen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten zu verbieten sein. Ein Abdruck dec Verordnung ist uns gegebenenfalls vorzulegen. Auf die Vorschriften ist auch in dem redaktionellen Teil der für 3hre Amtsverkündigungen bestimmten Blätter hinzuweisen.
3. V.: Emmerling.
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e t r.: Wie oben. .
die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, fndem wir Sie auf obige Bekanntmachung Hinweisen, be- gen wir Sie) schon bei Einlauf von Gesuchen um Erlaubnis
zu karnevalistischen Veranstaltungen (auch wenn diese sich unter unverfänglichem Rainen verdecken), den Gesuchstellern zu eröffnen, dah auf Genehmigung nicht zu rechnen sei. Die fraglichen Gesuche sind alsdann mit entsprechendem Vermerke an uns weiterzugeben. Wir machen zugleich auf unsere Polizei-Verordnung von heute aufmerksam. Sie wollen deren strenge Durchführung durch 3hr Polizeipersonal erwirken.
Giehen, den 30. Dezember 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: Welcker.
Polizei-Verordnung.
Aus Grund des Artikels 64 des Gesetzes, die Kreis- und Provinzialordnung betreffend, vom 8. Juli 1911, wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministeriums des 3nnern zu Rr. M. d. 3. 31187 vom 18. Ro- vember 1921 bestimmt:
§ 1. Personen in Fastnachtsanzügen oder mit Fastnachtsabzeichen ist der Aufenthalt auf öffentlichen Wegen, Strahen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten in der Stadt Giehen und den Landgemeinden des Kreises Giehen verboten.
§ 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
§ 3. Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Giehen, den 30. Dezember 1921.
Kreisamt Giehen. 3. V.: W e l ck e r.
Bekanntmachung.
D e t r.: Tie Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (§§ 145 ff. des Dersicherungsgesetzes für Angestellte) für den Landkreis Giehen.
Die eingelaufenen Vorschlagslisten werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
A. Vorschlagsliste
des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Derbanbes.
V e r t r a u e n s m ä n n e r:
1. Karl Peter, Buchhalter, Lich, Giehener Strahe 8.
2. Karl Donnarius, Handlungsgeh., Heuchelheim, Drauhausstr. 64.
3. Paul Volkmann, Handlungsgeh., Heuchelheim, Dahnstrahe 10. Ersatzmänner:
4. Friedrich Wagner, Prokurist, Lich, Hardtberg 7.
5. Ernst Borger, Handlungsgeh., Klein-Linden, Frankfurter Str. 1.
6. Hermann Reuschling, Buchhalter, Heuchelheim, Drauhausstr. 46.
7. Arthur Schäfer, Buchhalter, Lich, Bahnhvsstrahe 1. '
8. Ludwig Schäfer, Lagerist, Heuchelheim, Sandweg 34.
9. Julius Schorn, Reisender, Lich, Bahnhvsstrahe 10.
B. Vorschlagsliste des Gewerkschaftsbundes der Angestellten.
Vertrauensmänner:
1. Peter Stesses, Expedient, Lollar.
2. Ludwig Lemp, Lohnbuchhalter, Mainzlar.
3. Heinrich Schnurr, Steiger, Weickartshain.
Ersatzmänner:
4. Heinrich Klinkel, Lohnbuchhalter, Lollar.
5. Friedrich Kauh, Buchhalter, Grünberg.
6. Wilhelm Jahres, Meister, Daubringen.
7. Heinrich Dechert, Vorarbeiter,' Alten-Buseck.
8. Karl Heyer, Vorarbeiter, Treis a. d. Lda.
9. Ludwig Geihler, Meister, Lollar.
C. Vorschlagsliste des Allgemeinen freien Angestelltenbundes (Afa-Dund).
Vertrauensmänner:
1. Pfeffer lll„ Louis, Maschinenmeister, Staufenberg, Steinweg 4.
2. Weller, Adolf, Buchhalter, Wieseck, Rabenauer Str. 19.
3. Krautt, Philipp, Werkmeister, Leihgestern, Bahnhvfstr. 133. Ersatzmänner:
1. Gernandt, Theodor, Registrator, Heuchelheim, Ludwigstr. 15.
2. Jürgens, Louis, Werkmeister, Heuchelheim, Giehener Str. 62.
3. Körner, Karl, Buchhalter, Lollar, Kirchstr. 13.
4. Schmidt, Ludwig, Werkmeister, Wieseck, Karlstr. 3.
5. Mehl, Heinrich, Werkmeister, Grvhen-Linden, Bahnhofstr. 83.
6. Mandler, Philipp, Werkmeister, Kl.-Linden, Wetzlarer Str. 93.
Vorschlagslisten der Arbeitgeber sind nicht eingelaufen. Es fallen somit die für die Arbeitgeber auf Sonntag, den 8. Januar


