Ausgabe 
1.8.1922
 
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Feldheim und die Weide Tiergarten werden aus dem Beobach­tungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 25. Juli 1922.

___Kreisamt Gießen, I. V.: vr. Braun.

Betr.: Besoldung der Gemeindebeamten; Hier: Borschüis> für Mehrauswendungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Veranlaßt durch eine neuere Verfügung des Mmisteriums des Innern weisen wir darauf hin, daß für die Höhe der Vor­schüsse der wirkliche Mehrbedarf gegenüber den Gehältern vor­dem 1. Oktober 1921 maßgebend ist.

Wir empfehlen, vor Stellung von Anträgen auf Gewährung solcher Vorschüsse zunächst den Mehrbedarf für i/4 Jahr fest­zustellen und erforderlichenfalls diese Beträge anzufordern Die Anträge müssen eine entsprechende Bescheinigung enthalten.

Gießen, den 29. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinerotlauf in Gießen.

In dein Gehöfte Bruch st raße Ar. 11 dahier ist die Aotlaufscu-che erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Gießen, den 26. Juli 1922.

Polizeiamt Gießen. Führ. v. G e m in i n g e n.

Bekanntmachung.

Wir Bringen erneut zur Kenntnis der Fuhrwerksbesitzer, daß nach der Polizeiverordnung vom 13. Aovember 1891 jedes Fuhrwe r k, welches nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, an sichtbarer Stelle mit dem Samen l.Firma) und Wohnort des Eigentümers in deut­licher Aufschrift versehen sein muß.

Gießen, den 28. Juli 1922.

Polizeiamt Gießen. Führ. v. Gemmingen.

Druck der Lrühl'fchen Unwersitäts-Buch. und Sttinbru&erei N Sangt, ffiitgtn.