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xiiii Kreis Lauterbach: Eichelhain, Angersbach, HKrgrn-- au, Radmühl, Lauterbach, Queck, Salz-, Crainfeld, Nieder'-Moos, Stockhausen, Metzlos-Geh-aag, Zahmen, Ober-Moos, Stutzdarf, Metzlos,, Unter-Wegfurth, Rixfeld, Steinfurth, Schlechtenwegen, Hemmen, Haum, Wünschen-Bkoos, Reich-los',
Im Kreis Schotten: Ulfa, Rieder-Seemen, Eichelsdarf, Ruppertsburg, Laubach, Breungeshain, Stumpertenrod- Glashütten, Altenhain, Eschenrod, Eichclsachsen, Gwß-Eichen, Wohn« seld, Unterseibertenrod, >.
Der Hochschulslistnug „Vaterlandsdank an die akademische Jugend" 6, V., Berlin-Lichterfelde, hat das Ministerium des Innern auf Grund der Bundesratsverordnuug vom 15. Februar 1.917 tRcichs-Gesetzbl. S. 143) die Genehmigung zur Sammlung von Geldspenden dnrch Aufrufe, Zeitungsaufsätze und. Werbe- schreiben bis zum 31. Dezember 1921 für den Volksstaat Hessen erteilt.
Bankdirektor Ludwig Lieb m a n u wurde als Voc- standsmitglred der israelitischen Religionsgemeinde Giessen von uns eidlich in Pflichten genommen. 1
Peter Anton K o p f von Bellers he i in wurde von uns als Wiegemeister der Gemeinde Bellersheim eidlich in Pflichten genonimen..
- • ■ . Karl Albert Schmidt von Lang-Göns wurde von uns als Stellvertreter des Hauptmanns der Freiwilligen Feuer- . wehr Lang-Göns eidlich in Pflichten genommen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung .Münster; hier: die "Arbeiten des III. Abschnitts. . ' _
Mit Entschließung vom 21. Dezember 1920 hat das Hessische , Laudesernahruugsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Münster ans Grund von Artikel )36 zdes FeldbereinignngSgesches in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als 'Zeitpunkt der Ausführung i.Eigeu- tumsübcrgang) den 25. Januar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten , die Neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen, sind.
Die lleberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
. 1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der AuS- »führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit . ' der Ausführung dieser Arbeiten uotn>endig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
, Friedberg, den 10. Januar 1921.
■ • . , Der .Hessische Feldbereiiiigungstommissär.
Dr. Jan n, RegierungSrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen.
Montag den 14. Februar 1921 findet, an Ort und Stelle die Versteigerung von 8 Blassegrundstücken statt,
Zusammenkunft hierzu vormittags 9 Uhr beim Rathaus zu Ettingshausen,
Frieoberg, den 24. Januar 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i r l i p a h n, Regierungsrat, _________-
Bekanntmachung.
Bet r.: Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge meindewage der Gemeinde Wieseck.
Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Äemcind-e Wieseck irird nach Anhörung des Bürgermeisters der Gemeinde
Wieseck und des Kveisauss-chusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hess. Ministeriums des Innern folgendes verordnet:
1. § 5 der Satzung von! 14. September 1892 wird aufgehoben. - Au seine Stelle tritt ein neuer Gebührentarif,.
2. §J> der erwähnten Satzung wird geändert wie folgt: Sogleich- nach stattgefundener, Wiegung sind die durch den Gebührentarif festgesetzten. Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
■ ■ 3. Vorstehende Aenderung der -Ortssatzung tritt mit dem Tage, der Veröffentlichung ini Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Wieseck,-den 26J Januar 1921.
Hess. Bürgermeisterei Wieseck. S ch o m b c r.
Gebührentulis.
Gei»äst Artikel 187 der LGO. iverden mit Zustimmung Hess. Ministeriums des Innern folgende Gebühren festgesetzt:
1. Für Großvieh, als Ochsen, Rinder, Kühe-und dergleichen, von einem Stück ......2, Mark
2. Für Kleinvieh, als Schafe, Ziegen u. Schweine
'von' einem Stück ..........1, - Mark.
3. Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln und dergleichen, bis zu 10 Zentnern ...... ,50 Mark,
und für jeden weiteren Zentner 5 Ps. .mehr.
W i e s e ck, den 26. Januar 1921.
Hess. Bürgermeisterei Wieseck. Scho m b e r.
Bekanntmachung.
B.e t r.: Aenderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinde- viehwagc zu Burkhardsfelden.
Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Burkhardsfelden wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbs! und des KreisnusschnsseS des Kreises Giest.cn mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet wie iolgt:
I. §5 der Satzung über die Benutzung der Gemeindeviehwage vom 7. April 1893 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt ein nach. Artikel 1.87 LGO. aufzustellender Gebührentarif.
2. S_6 der Satzung wird geändert wie folgt:
Sogleich nach stattgehafter Wiegung sind die durch den Gebührentarif festgesetzten Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
3. Die Aenderung tritt mit dein Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Burkhardsfelden, den 26. Januar 1921.
Hess. Bürgermeisterei Burkhardsfelden. Schmidt.
Gebührentarif.
Auf Grund des Artikel .187 LGO. werden mit Zustimmung Hess. Ministeriums des Innern folgende Gebühren erhoben:
A. So n Ortsei n w ohne r n;
. 1. Für Großvieh, als Ochsen, Rinder, Kühe und
dergleichen,, von einem Stück ...... 2, — Mark, 2. Für Kleinvieh, als Schafe, Ziegen u. Schweine
von einem Stück ..........1, Mark.
3. Für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln und dergleichen, bis zu 3 Zentnern...... . ,1.0 Mark,
für jeden ireiteren Zentner 2 Ps. mehr.
8. Von -Ortsfremden wird das doppelte der vorerwähnten Sätze erhoben. Burkhardsfelden, den 26. Januar 1921.
Hess. Bürgermeisterei Burkhardsfelden. S ch ni i d t.
Drum der Lrühl'schen Unioersitäts.Buch. und üttinbruckerei. R. Lange, (Biegen.
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