Ausgabe 
31.1.1921
 
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AmtsveMMgllllgMatt

für die proviiijialdirektwu Gberheffen und für dar Kreisamt Aiehen.

Erichelnt mich Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post 31t belieben gegen Md. 2.50 v'.erlsstährtich.

Nr 13 ' 31. Januar

Zllhaltr-Uederstcht: Betriebsrätegesetz. -- Waisenbiichsengelder. - Kreisstraßensperre. - Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel. - Prüfung im Hufbeschlag. - Dienstnachrichten, - Feldbereinigungen Münster und Ettingshausen. - Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Gemeindewage Wieseck und Burkhardsfelden.

Gesetz betreffend Verlängerung der im § 105 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 vorgesehenen Frist. Bom 31. Dezember 1920.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reicklsrats hiermit verkündet wird:

Tas Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 wird dahin ge­ändert, daß im § 105 an Stelle der Wortebis zum!31. Dezem­ber 1920" die Wortebis zum 31. Januar 1921" treten.

Berlin, den 31. Dezember 1920.

Der Reichspräsident. Ebert.

Für den Reichsarbeitsminister.

Der Reichsminister der Justiz: Dr. Hein ze.

Verordnung

betreffend Aushebung der Verordnung vom 27. April 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 682) zur Ausführung des Betriebsräte gesetzes. VoM 8. Jammr 1921.

Aus Grund des § 13 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (Rcickzs-Gesetzbl. S. 147) wird bestimmt:

Die Verordnung vom 27. April 1920 (Neickts-Gesetzdl. 's. 682> über die Einbeziehung der mittleren imd unteren Beamten der Reichsdruckerer in detl Kreis der Angestellten int Sinne des Be­triebsrätegesetzes tvird vom Tage, der Verkündnng dieser Ver­ordnung ab aufgehoben.

Berlin, den 8. Januar 1921.

Der Reick^spostmunsrer. Giesbert s.

Betr.: Waisenbüchseugelder, .

Ä» die Bürgermeistereien der Laiidgemeinden des Kreises.

Nach unserem Auöschrciben vom 10. Februar 1877 Amts­blatt Nr. 3 sind am 31. Januar jeden.Jahres die unter Ihrem und eines Gemeinderatsmitglieds Verschluß Petzenden Warsen-- büchsen zu öffnen und deren Inhalt durch eine Kosten nicht verursachende Gelegenheit an unsere Krerskasse abzuliefern.

Bis spätestens 31. März lsd. I s. sel)en wir Jhrenr Bericht, der auch von dem betreffenden Gemeinderatsmitglred zu untetschrechm ist:, darüber entgegen, wieviel an Waisenbüchsen- gelbem in Ihrer Gemeinde eingcgmtgen ist.

Gießen, den 26. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Kanalisation der Kirchstraße zu Annerod.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Kreis- straßenortsdurchfahrt Annerod von Montag den 31. Januar bis auf weiteres für jeden Fuhrwerksverkehr gesperrt. ;

Gießen, den 27. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

Bekanntmachnng.

Betr.: Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel.

Die nachstehend imederholt abgedruckte.Verordnung, betreffend Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel ist für sämtlich^ Land­gemeinden' des Kreises Gießpn, außer Nouneuroth, Röthges und Winnerod in Kraft getreten. -

Die Bürgecmeistereien 1 rollen das alsbald ortsüblich bekannt­machen.

Gießen, den 25. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

Berordnuug

betreffend Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel.

Aus Grund der uns nach 8 9 der Bekanntmachung des BnMes- rars über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel tont 23. 'Sep­tember 1918 mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers erteiltem

Ermächtigung des Hess. Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamtes vom In. Apr il 1920 zu Nr. 2.-91. 11. W.6658 wird hiermit 'verordnet:

.§ 1.

Die Vermietung, lleberlassnng und Ingebrauchnahme uon be nutzten und unbenutzten Wohnränmeu ist nur mit vorlteriger Zu­stimmung der Olemeindebehörde (Wohnungsamt) zulässig.

§ 2.

Eingerichtete Wohnräume, die Verfügungsberechttgte neben ihrer in oder außerhalb des Genreindebezirks gelegenen Haupt - Ivohnung nicht dauernd benutzeir, selten als unbenutzt im Sinne des § 3 der Bekanntmachung des Bundesrats über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 23. September 1918. Wer über mehrere Wohmingen verfügt, hat hiervon innerhalb 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordirung Anzeige zu erstatten und dabet anzugebm, welckte Wohnung als seine Hauvtwohmtng an­zusehen ist.

8 3.

Hat die Gemeiudebehörde einem Verfügungsberecksttgten für un - benutzte Räume einen Wohmingsitck>enden bezeichnet nnb kommt zwischen ihnen ein Mietvertrag nicht zustande, so setzt auf Au- rusen der Gemeindebehörde das Mieteinignirgsamt, falls für den Verfügnngsbereclüigten fein nnverhältuismäßiger Nachsteil zu be fürchten ist, einen Mietvertrag fest. Ter Vertrag gilt als abge­schlossen, trenn der Wohnungsuchende nicht innerhalb einer von: Mietetitignngsamt zn bestimmenden Frist bet diesem Widerspruch erhebt. Das Mieteinigungsamt kann dabei anordnen, daß, die Gemeindebehörde ent Stelle des Wohnungsiichenden als Mieter gilt und berechtigt ist, die Mietränme des Wobttungsmhetiden weiter zu vermieten..

8 4. .

Mit Geldstrafe bis 1000 Mk. ivirb bestraft:

1. wer bett von der Gemeindebehörde erlassenen Anordnungen

. zuwider ohne vorherige Znstimntnng der Gemeindebehörde Wohnräume vermietet, überläßt, oder nicht rechtzeitig An­zeige erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2 wer zivangsvermietete Räume nicht innerhalb der rott der Gemeindebehörde oder dem Mieteinigungsamt bestimmten Frist rän.mt nnb dem ihm bezeichneten Mieter überläßt.

Bckantttmachmtfl.

B e r r.: Die Prüfung int Hnfbeschlag.

Aus dem Kreise Gießen haben folgende Hufschmiede:

1 Karl Gerhard aus Oppenrod, Kr. Gießen,

2 Wilhelm Damm aus Großen-Linden, Kr. Gießen,

3 Karl Müller ans Betten hausen, Kr. Gießen,

4 . Otto Z i m m e r ans Villingeit,<Kr. Gießen,

die Pnifnng int Hnfbeschlag nach der Verordnnug vom 20. Marz 1905 bestaitden nnb sind demgemäß berechtigt, den Hnfbeschlag innerhalb des Deutschen Reiches selbständig auszuüben.

Gießen, den 27. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Tiettstuachi'ichtett dcö ttrcisamtes.

N achweisu n g über den S t a n d der Maut- und Klauenseuche in Oberhessen am 22. Januar 1921:

Im Kreis Gr en: Gießen, Steinheim, Trais-Horloff, Ettingshausen, Münster, Lollar, Ludwigshöhe, Stockhausen, Stau- seiiberg, Rabertshausen I.

a Im Kreis Alsfeld: Kirtorf, Billertshausen, Münch-Leusel, Damieiirod, Maulbach, Wahlen, Bleidenrod, Wallersdorf, Alten­burg, Eudorf, Gleimenhain, Leusel, Schwabeurod, Schwarz, Ober- Gleeir, Groß-Felda, Erhetthausen, Lehnheim.

Im K r e i s B ü d r n g e u: Hof Ronneburg, Langen-Bergheim, Altenstadt, Bellmuth, Echzell, Büdingen, Oberau, Stockheim, Bleichenbach, Häutchen, Rodenbach, Unter-Widdersheim, Erbacher Hof, Hirzenhain, Leidhecken, Hof Engelthal, Hol Lenstedt, Ran­stadt, Düdelsheim, Lorbach, Grnitd-Schwaltzeim, Hof Ober-Ta ttern- heim, Tiergarten, Nidda, Eckartsborn, Rommelhausen, Diebach a. H., Ober-Widdersheim.

Im Kreis Friedberg: Assenheim, stdieder-Wöllstadt, Ock­stadt, Ober-Wöllstadt, Nieder-Äeisel, Wisselsheim, Nieder-Rosbach, Butzbach, Nieder-Florstadt, Schttolheim, Ober-Rvsbach, Groß Kar­ben, Steinfurth, Rödgen, -Fauerbach v. d. £>., Pohl-Göns, Münster.