Ausgabe 
30.6.1921
 
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Amtsverlimdigungrblatt

Br die Provinzialdirettiön Gberhesien und für das Kreisamt Gietzen.

____nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich.

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r,^Berfn>er Stndienwochen für In- und Ausländer. - Durchführung der Bestimmungen des Artikels 2o0 des Friedensvertrages. - Stat.stik des Wein- und Obstertrages. - Radrennen. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Feldbe- reinigung Nieder-Bessingen. - Btarktordnung für Grimberg.

to a id 8 t a g 0 e n 9. Juli 1921, vor in i 11 a g i 10 .11 h r sind.t im Sitzungssaal des Aegierungsgebäudes zu Gießen die diesjährige ordentliche Versammlung des Provinziaitags der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag des Provinzialausschusses, betrefsend die Dieust- bezüge der Beamten.

2. Rechnung und Derwaltungsbericht der Provinzialkasse für 1919.

3. Voranschlag der Provinzialkasse für 1921.

4. Rechnung und Derwaltungsbericht des Proviuziaiwasser-- werks Inheiden für 1919.

5. Voranschlag des Provinzialwasserwerks Inheiden für 1921.

6. Rechnung und Derwaltungsbericht der elektrischen Lieber­landanlage für 1919.

7. Rechnung und Derwaltungsbericht über den Bau der elektr. Lieberlandanlage (vom 1. Juli 1918 bis 31. März 1920).

8. Voranschlag der elektrischen Lieberlandanlage sür 1921.

9. Anträge des Provinzialausschusses

a) betretend. Gesuche von Angestellten .der Provinz um unwiderrufliche Anstellung:

b) betreffend: Bildung einer Kommission zur Ausarbei­tung einer Denkschrift über die künftig für die Lieber­landanlage zu wählende Organisationsform.

10. Antrag Braun, betreffend Beaufsichtigung der provinziellen Betriebe und Anstalten. ,

11. Mündliche Berichterstattung über den Stand der Elektri­zitätsversorgung der Provinz.

Gießen, den 28. Juni 1921.

Der Vorsitzende des Provinzialtags. _______________________________Dr. Lisinger.__________________'_________

Hessisches Darm st a d t, 20. Juni 1921.

Laudesaml sür das Bilduugswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten.

Zu Rr. L. f. d. B. S. 11 574.

Betr.: Berliner Studienwochen für In- und Ausländer.

A» Sic Dircktivucii her höheren schulen, hie Leiter her höheren Bürgerschulen uns hie Kreisschulkommissionen.

Das Zentralinstitut für Erziehung und Linterricht veran- ftattet vom 11. bis 23. Juli ds. Js. in Berlin Studienwochen für In- und Ausländer. V)ir machen die Lehrerschaft auf diese Ver­anstaltung aufmerksam.

Interessenten wollen weitere Auskunft unmittelbar bei der Geschäftsstelle des Zentralinstituts für Erziehung und Linterricht (Berlin W 35, Potsdamer Straße 120) einholen.

______________________Dr. Strecker.____________________

Bekuntttmnchung

über die Anmeldung und Beschlagnahme von Rechten über die Beteiligung deutscher Aeichsangehöriger an össentlichen Unter« nehmnngen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages und über die Ablieferung von ^Wertpapieren über solche Rechte und Beteiligungen.

Im Deutschen Reichsanzeiger Ar. 140 vom 18. Juni ds. Js. ist eine neue Liste von ausländischen Wertpapieren veröffentlicht, die gemäß der Bestimmung des Artikels 260 des- Friedensver­trages abgeliefert werden müssen und zunächst beschlagnahmt worden sind. Cs handelt sich uni russische, österreichische, un­garische, türkische Papiere und solche aus abgetretenen Gebieten.

Wir machen die Interessenten hierdurch ausdrücklich auf­merksam.

Darmstadt, den 21. Juni 1921.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raa b.

Betr.: Statistik des Wein- und Obstertrages im Jahre 1921.

An bett Obeibürget meister zu Gießen itnh hie Bürger­meistereien her Lnnbgemeinben des Kreises.

Mit Bezug aus unser Ausschreiben vom 6. Juni 1907 <Kreis­blatt Rr. 40) empfehlen wir Ihnen, auch in diesem Jahr zu geeigneter Zeit, anfangs Rovember, Erhebungen über den Wein- und Obstertrag unter Benutzung der Ihnen mit nächster Post zugehenden Formulare vorzunehmen und uns ein Exemplar des ausgesüllten Formulars bis spätestens 15. Rovember 1921 vor­zulegen. Das zweite Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.

Gießen, den 27. Juni 1921.

Kreisamt Gießen. I. D.: W e l ck e r.

Druck öer Brühbstyen tlnwersitäls-Buch-

BeUttttttttmchtttlg.

D-r Rachahrervund Oberhessen, Sitz Hungen, hält am 3. Juli ds. Js. auf den nachstehenden Straßen Radrennen ab:

!. Strecke: Münster, Lich, Cberstadt, Butzbach, Rieder- Weisel, Rieder-Mörlen, Bad-Rauheim, Dorheim, Melbach, Wölfersheim, Berstadt, Hungen, Lich, Münster.

II. Strecke: Münster, Laubach, Gonterskirchen, Rupperts­burg, Dillingen, Hungen, Bellersheim, Bettenhausen, Langs­dorf, Lich, Münster.

Gießen, den 25. Juni 1921.

__Kreisamt Gießen. I. D.: Weicker.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinerotlauf unter dem Schweinebestande der Konrad Köhler Wwe. zu Langsdorf.

Unter dem Schweinebestande der Konrad Köhler Wwe. zu Langsdorf ist Schweinerotlauf festgestellt worden. Gehöftsperre ist augevrdnet.

Gießen, den 23. Juni 1921.

_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker._____________

Tienstnachrlchten des zrreisamtes.

Die Maul- und Klauenseuche in Schröck (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angevrdneten Schutzmatzregeln sind aufgehoben.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen: hier: Geldausgleich.

In der Zeit vom 3. Juli bis einschließlich 11. Juli 1921 liegt werktags aus dem Dienstzimmer der Bürgermeisterei Rieder- Bessingen

das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis der Gemarkung Rieder-Bessingen

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses daselbst während der Osfenlegungsfrist schriftlich und mit Grün­den versehen vorzubringen.

Friedberg, den 22. Juni 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: __________________Dr. I a n n, Regierungsrat._______________

Ortssatznng.

Rach Artikel 15 und 192 der Landgemeindeordnung und nach Beschluß des Gemeinderats wird nach Anhören des Bürger­meisters und nach Aeußerung des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1921 folgende Ortssatzung erlassen:

8 1.

Don allem zum Derkauf ausgestellten Vieh oder ausgelegten Gegenständen ist ein Marktstandgclo an die mit der Erhebung betrauten städtischen Beamten gegen Empfangnahme von Quit­tungen zu entrichten, sobald die Verkäufer die ihnen angewiesenen. Plätze eingenommen haben.

Das Standgeld für jeden Tag beträgt:

1. für ein Stück Rindvieh * 1, Mark

2. für ein Schaf . 0ch0 Mark

3. für ein Schwein 0,50 Mark

4. für Stände von 1 Meter Länge 1, Mark

5 für Stände von 23 Meter Länge 2, Mark

6. für Stände von 36 Meter Länge 4, Mark

Die Quittungen sind sichtbar zu tragen.

Die Entrichtung des Standgeldes ist den Aufsichtsbeamten aus Verlangen durch Vorzeigen der Quittungen während der Dauer des Marktes jederzeit nachzuweisen.

Wer sich bei der Kontrolle nicht im Besitze eines gültigen Ausweises befindet, hat den dreifachen Betrag des geschuldeten Standgeldes zu zahlen. § 2.

Für den Eingang des Standgeldes haftet die ihm unter­worfene Ware, welche bei verweigerter Zahlung ohne weiteres mit Beschlag belegt^ und sofort auf Kosten des Zahlungspflich­tigen au Ort und Stelle öffentlich gegen Barzahlung veräußert werden kann.

Aus diesem erzielten Erlös ist zunächst das schuldige Stand­geld famt den entstandenen Kosten zu decken, ein etwa verbleiben­der Lleberschuß ist dem Eigentümer der Ware auszuhändigen.

§ 3.

Die Ortssatzung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Grün berg, den 17. Juni 1921.

Bürgermeisterei Grünberg. Ranft.

und Ltemdruckerei R Lange, Biehen