AmtZverlündigungMatt
|ur die prdvinziaidirektion Oberhessen und für das Kreisend Gießen.
<Erfd)etni nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
^tr. 839__29. September 1921
ZnhrltS-Uebersicht: Eigentum ehemaliger russischer Kriegsgefangener. - Lrwerbslosenfürsorge. - Verpflegungskostcn für 28utschutzpatienten.- Kreisst rasten malznngen. — Vieh- und Krämcrmarüt in Lang-Göns. — Dienstnachrichteii.
'-ö e t r.: Eigentum ehemaliger russischer Kriegsgefangener.
All das Poliznamt Git-szen mit) die BttigetMeistcreien der Landnemeindelr des Kreises.
Aach einer heute eingegangenen Mitteilung der Kriegs- gefangenenstelle Frankfurt a. M. wird von der Reichszentralstell-> für Kriegs- und Zivilgefangene auch noch Auskunft darüber verlangt, ob sich etwa dort noch Eigentum ehemaliger russische r Kriegs- oder Zivilgefangener befindet.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung voin 19. ds. Mts., betreffend: Eigentum ehemaliger serbischer Kriegs- und Zivil- gefangener — Amtsverkündigungsblatt Ar. 136 vom 22. ds. Mts. — beauftragen wir Sie daher, Ihre Berichte auch darauf zu erstrecken, ob sich in Ihrem Bezirk noch Eigentum ehemaliger russischer Kriegs- und Zivilgefangener befindet oder nachweisen läßt. Gegebenenfalls ist Äame und Stammlager des Eigentümers, sowie die Anzahl der Packstücke hierher mitzuteilen.
Fehlanzeige ist erforderlich.
Gießen, den 22. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz.
Bet r.: Erwerbslosensürsorge; hier: Vachweisung für den Monat September 1921.
An dir Bmgenncistereien der ßmiögcnteiiibcn des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreibcn vom 25. Oktober 1920 — Amtsverkündigungsblatt Vr. 156 vom 28. Oktober 1920 — sehen wir der Einsendung der Vachweisung bis spätestens 6. Oktober 1921 entgegen.
Gießen, den 26. September 1921.
_________Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.
Bckanrrtmrr ch u ng.
B e t r.: Verpflegungskosten für Wutschutzpatienten.
Die Verpflegungskosten für Wutschuhbehandlung im preuß. Institut für Infektionskrankheiten, Robert Koch, Berlin N 39, Föhrerstrahe 2, sind vom 15. August ds. Js. ab für Erwachsene auf 336 Mk. und für Kinder unter 12 Jahren auf 252 Mk. festgesetzt worden.
Gießen, den 24. September 1921.
_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bckairntmachung.
B e t r.: Kreisstraßenwalzungen.
Die Sperre der Kreisstraße „Gießen—Reiskirchen" wird aufgehoben.
Gießen, den 27. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bckalnltmnchrlttt,.
Detr.: Vieh- und Krämermarkt am 4. Oktober 1921 in Lang- G o n s.
Dienstag den 4. Oktober l. Js. findet in Lang-Göns ein Vieh- und Krämermarkt statt. Klauenvieh ist nur zugelassen,
wenn es aus unverseuchten hessischen oder preußischen (benachbarten) Kreisen stammt.
Ein Ursprungszeugnis der betreffenden Bürgermeisterei oder ein Zeugnis eines beamteten Tierarztes über 'die abgelaufene Quarantäne muß denn Auftrieb vorgezeigt werden.
Austrieb ist nur von 10—11 Uhr vormittags zugelassen.
Gießen, den 27. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
DidttsinachrrchLeu ves ZlpcrsanrLes.
Vach Weisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. September 1921.
Gemeinden
Gehöfte
(Gutsbezirke) ins- davon
ins-
davon
gesamt
(Sp. 1)
gesamt
(Sv. 3)
Kreis
neu
neu
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Svalre 4
Ta mstadt.....
—
—
Bensheim.....
—
—
—
Tieburg...... -
—
___
_
Erbach...... 1
—
1
_
Groß-Gerau ....
—
—
_
Heppenheim ....
—
—
—
Offenbach..... -
—
_
Gießen
-
-
-
Büdi: gen .....
__
_
__
Friedberg.....
‘ —
—
—
Lauterbach..... 1
1
28
28
Schotten..... -
—
—
—
Mainz.....•. !
—
1
—
Alzey ......
—
—
—
Bingen...... —
—
—
—
Oppenheim .... i
1
2
2
Worms......
—
—
—
Das Ministerium des Innern
hat dem
Vorstand
des T
ringer Museums in Eisenach die Erlaubnis erteilt, 25 000 Lose der 4. Reihe der I. Gruppe der zum Besten des Thüringer Museums zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Ziehungstcrniin: 16. und 17. Februar 1922. Vach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungs- Plan dürfen 135 000 Lose zu je 1,50 Mk. einschl. Reichsstempclab- gabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Slaatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
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5.


