Ausgabe 
29.3.1921
 
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Einwendungen sind dort in dieser Frist bei Meidung "des Ausschlusses 'mit denselben vorzubringen.

Gießen, den 24. März 1921. %

Kreisamt Gießen. I. V,: Welcker.

Betr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der B-adegclder »it Bad- Nauheini.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Vnrger-- meistercicu der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Nauheim Hal die Wahrnehmung ge­tüncht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Woh­nung nehmen, von da ans die Knrmittel üt Bad-Nauheiin ge­brauche, die Konzerte mtb das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgeben suchen. Daher ist mr- geordnet !norden, daß die Abgabe von Bädern in den Vadehüuscrn toi Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch er­folgen soll, wenn von denselben Aus weis kart en nach dem unten abgedruckten Muster -beut' Aussichtsperfonal in den Bade- Häusern vorgezeigt werden. Diese An s w e i s k ar t e n sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt lverdcn.

Die Abgabe der An swe iskar t en darf a I so it ich t an solche Personen erfolgen, welche -zufällig nur -z u Besuch anwesend s i n d. N ft r f ft r die Orts« n - sässigen, die 'm i n d e st e n s drei M v n a t -e in de 'm betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt ha­ben, dürfen derartigeK-arten ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Orts­ansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehrcu.

Neber die ausgestellten Auslveiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalender­jahr, in dem sie ausgefertigt sind, -güüigi.

Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Tie Formulare zu Ausweiskarten sind hei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.

Tie Auslveiskarten wollen Sie bei der Badeverwaltung Bad- Nauheim anfordern.

Tie Listen sind aut Schlüsse der jeweiligen-Saison . im Oktober jeden Jahres direkt bet der Kurverwaltung Bad-Nau­heim portofrei von Ihnen einznreichen.

Die nichtgebranchten Karten sind von Ihnen zwecks Ber- toeitbimg in nachfolgenden Jähren znrückzubehalten.

Bon denjenigen Personen, die. die Kur'mittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, wird jedesmal ein Zuschlag von 5 Mk. (statt wie bisher 40 Pf.) vom 1. April l. I. ab erhoben. '.

Gießen, den 24. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

De ..... -... u

ivird hiermit bescheinigt, daß d . . selbe hier ansässig i|t und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

den . . teil . . . 19 . . Bürgermeisterei . . .

(Siegel.)

Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Betr.: Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der Landesnniversität.

An !das Polizeiaint Gießen und die Bürgermeistereien der Landgelneinden des Kreises.

Soweit unserer Verfügung vom 5. Januar 1921 (Amtsver- küudigungsblatt Nr. 3 tont- 7. Januar 1.921) noch nicht entsprochen ivorbeit ist, wird hiermit an ihre Erledigung mit Frist von einer Woche erinnert.

Gießen, den 17. März 1921.

Kreis amt Gießen. I. B.: Welcker.

Dieltstnachrichicn des Kreisamtes.

Tie Maul- und Klauenseuche in Niederwetter und Ockers- Hausen (Kreis Marburg) ift erloschen.

In der Gemeinde Ehringshausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ter Kreis Wetzlar ist! nun wieder seuchenfrei von dieser Seuche.

In den Gemeinden Diebach a. £>., Düdelsheim, Eckartsbvrn, Oberau uud Rom'melhausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Bekantttmachrrng.

Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Gemar- kungsgrenzregnlierung mit Harbach.

Mit Entschließung vom 9. März 1921 hat das Hess. Landes- eruährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuteilungsplan

der Gemarkung Ettingshausen bezüglich der infolge Gemarkungs- grenzregulierung zu gezogenen Grundstücke der Gemarkung .Harbach auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vorn 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigeu- tuMsübergmtg) den 1. April 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an die Beteiligten die neuen Grund­stücke, .soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.

Tie kleberweifung erfolgt unter folgenden Bebiuguugeu:

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang an Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dein Bonitätswert ver­gütet bzw. 'zugeschrieben.

Friedberg, den 16. März 1921.

Der Hessische Fcldbereinigungskommissnr:

S eh n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Felbbereinignug in der Gemarkung Stangenrod Kreis Gießen.

Nachdem die Feldbereiniguug in der Gemarkung Stangen­rod endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereini- gungsarbeiten vom Hess. Laubesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, -angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in der Gemäßheit des Ar­tikels 16 des Feldbereinigu ngsg esetzes

Montag den 11. April 19 2 1 vormittags 10 kl h r

bei Gastwirt Karl Bock zu Stangenrod stntt- findenden Versammlung ein.

Die Bersanimlung hat:

1. darüber zu beschließen, iuie die Feldbereinigungskosten auf­gebracht werden sollen, ob durch Aussclchag auf den Flächen­gehalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke ooer ab­gesehen von deut in Artikel 20 des Feldbereinignngsgesetzes bezeichneten Fall durch Bildung uud Berkaus von Masse- grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufge­bracht werden sollen;

2. die zur Vollzugskominission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter sowie ein Mitglied des Schieds­gerichts und dessen Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen. Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Be­teiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grnnv- eigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldbereinignngsgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblick,en.Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer ober bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Be­teiligten unbekannt ist ober diese sich außerhalb des Deutschen Reiches aufhalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinignng des Orts- gerichis als solcher ausweist.

Ist unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung.

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ein» gebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes.

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorznlegen.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:

zu 1. Tie Vollzngskomniisswn die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und

zu 2. Die Landeskommission die Sachverständigen und Schieds­richter zu ernennen.

Zugleich fordere ich die außerhalb Stangenrod woh­nenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Stangenrod wohnenden Bevoll­mächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereiuignngsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 16. März 1921.

Ter Hessische Feldbereinigungskvmmissür.

Dr. I a u u, Regierungsrat.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R Lange, Gießen