AmtsverköMgungMatt
für die proynyialdireltion Gberheften und für das Kreisamt Siegen.
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Nr. 44 Ä9.März ~~ " 1931
Znhalts-Ueberslcht: ^Beendigung der wirtschaftlichen Demobilmachung. — Vergütung für im Interesse Privater erfolgende Amisgeschäfte der Bürgermeister der Landgemeinden. - Unterbringung von Flüchtlingen. - Erwerbslosenfürsorge. Lluszahlung rückständiger Bezüge. - Landespolizeiliche Prüfung des Anschlußgleises zum Bahnhof Lumda. - Erhebung der Kurtaxe und der Baöegelder zu Bad-Nauheim. - Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der Landesuniversität. - Dienstnachrichten. — Feldbereinigungen Ettingshausen und Stangenrod.
Verordnung
über die Beendigung der wirtschaftlichen Demobilmachung. Mm 18. Februar 1921.
Ans Grund her 1, 7 der Verordnung über die wirtschaft- liche Demobilmachung Hom 7. November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1292) ivird mit Zustinitnung des Reichsrats folgendes verordnet:
§ 1.
Die in bat Kvnlniün alv erb linden errichteten Temvbilmachungs- ausschnsse sind bis Mn 31. Aiärz 1921 aufzulösen.
Die Landeszentralbehörde oder dje von ihr bezeichnete Stelle kann die einem Deinvbilmachungsausschusse verbleibenden Aufgaben einem anderen Ausschuß übertragen, unter dessen Alit- gliedcm sich eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und .Arbeit-! nehmern befindm muß.
§ 2.
Die Reichs reg lerung bestimmt den Zeitpunkt, zu welchem das Amt der Demobilnmchungskommissare durch die Landeszeutral- behörde auszuheben ist. § 3.
Die Anordnungen der Reichsministerien und der übrigen Demobiltnachungsbehördeil ans Grund der die wirtschaftliche Te- mobilmachnng betreffenden Befugnisse treten mit deut 31. Marz 1922 außer Kraft, sofern nicht durch Gesetz oder besondere Anord- nung ein früherer Zeitpunkt bestimimt ist. Unberührt bleiben die Vorschriften der Verordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 21. November 191.8 (Reichs-Gesetzblatt Seite 1323).
Berlin, den 18. Februar 1921.
________________Die Reichsregierung. F e'() renba ch.________________ Betr.: Tie Vergütung für vorwiegend ' imi Interesse Privater erfolgende Amtsgeschäfte der Bürgermeister der Land- gemeinden.
An die Bürgermeistereien der Landgeineinden des Kreises.
Durch Bekanntmachung tont 8. März ds. Js„ die im nächsten Regierungsblatt erscheinen wird, hat das Ministerium, des Innern die in der Bekanntmachung v-oni 13. November 1913 aufgeführten Gebührensätze mit Wirkung tont 1. April 1921 aus das Vierfache erhöht. Int Auftrage des Ministeriums geben wir Ihnen schon setzt hiervon Kenntnis. Die neue Bekanntmachung ist einstweilen nachstehend labgedruckt. '
Gießen, den 24. März 1921.
Kreisamt Gießen. Dr. Using er.
Bekanntmachung
die Vergütung für vorwiegend int Interesse Privater erfolgende Amtsgeschäfte der Bürgermeister der Landgemeinden betreffend, Boni 8. März 1921.
Auf Grund der Artikel 8'4 Absatz III und 89 der Landgemeinde-, vrdnung tom 8. Juli 1911 bestimmen wir das Folgende:
1. Tie in § 1 der Bekanntmachung to'ml 13. November 1913 — Reg.-B'l. S. 310 — aufgeführten Gebührensätze werdest hierdurch 'mit Wirkung vom 1. April 1-921 aus das Vierfache erhöht.
2. In Ziffer II und III des § 1 der erwähnten Bekanntmachung sind die Worte: „und die nicht auf Grimd einer gesetzlichen Vorschrift zu erteilen ist" bzw. „sind" zu streichen. Die Vorschrift in § 3 der Bekanntmachung bleibt unberührt.
Darmstadt, den 8. März 1921.
______________Hessisches Ministerium des Innern.______________ Betr.: Unterbringung ton Flüchtlingen aus deut Tastziger Freistaatsgebiet.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und Die Vürger- mciftereien der Landgemeinden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende AuSschreiben des Ministeriums des Innern teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.
Gießen, den 24. März 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Hessisches . D a rmssta d t, 7. März 1921.
Ministerium des Innern.
Zu Nr. M. d. F. 6747. • 1
Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Danziger Frei- staatsgebiet. „. ,
Nach nns zu gegangener Mitteilung werden vorausstchtlich rund 1700 Eisenbahnbeamte und 300 Wcrkstättenarbeiter demnächst
aus dem Danziger Freistaatgebiet zu überuehmcn sein. Ein Teil dieser Flüchtlinge ivird von der sächsischen um» beit süddeutschen Eisenbahn Verwaltungen übernonkrnen iverden. Tie Zweigstelle Preußen-Hessen wird 1200—1.400 Familien unterbringcn müssen. Etiva 500 Wohnungen iverden zur Zeit durch Ein- und Ausbauten vorhandener Wohngebäude, Kasernen nsw. hergerichtet. Selbst wenn sich auch nocl) weitere Ausbaumöglichkeiten bieten, so wird per Wohnungsbedärs bei Weitem nicht gedeckt. Es ivird daher zwar dafür gesorgt werden, daß die durch Herstellung von bahneigenen oder Genvssenschaftslvohnungeu frei werdenden alten Privatwoh- tum gelt zur Unterbringung der Danziger Flüchtlinge bereit stehen. Für alle ivird es aber nicht möglich sein, alsbald Wohngelegenheit zu schassen. Wir empfehlen daher,' eie Gemeinden anzuweisen, die Eiscnbahndirektion Frankfurt a. Algin bei der Unterbringung der Flüchtlingsfamilien nach Möglichkeit zu unterstützen, unter allen Umständen aber sämtliche durch Bezug der Eisenbahnsiedluugen frei werdenden Ptivatwohmrugen der Eisenbahndirektion für die Flnchl- liugsfamilten zur Verfügung zu stellen, damit diese nicht genötigt wird, unter Schädigung der Siedluitgsgenossenschastsmitglieüer die Siedlungen direkt an die Flüchtlinge zu vergeben und die Mitglieder in ihren Privatwohnnngen zu belassen.
Dr. Fulda.
Betr.: Erwerbslosensürforge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeiilden des Kreises.
Nach einem Erlasse des Herrn Reichsarbeitsministers können Erwerbslose schwedischer Staatsangehörigkeit, die seit längerer Zeit in Deutschland wohnen und in einem, dauernden Arbeitsverhältuis gestanden haben, zu Notstandsarbeiten zugelassen werden, die aus Mitteln der Erwerbslosensürforge unterstützt werden.
Eine Gewährung von Erwerbslosen u n t e r st ü tz n n g an schwedische Staatsangehörige ist jedoch mangels Gegenseitigkeit unzulässig.
Int Auftrag des Hessischen Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamts bringen wir das zu Ihrer Kenntnis.
Gießen, den 24. März 1921.
__Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.__ Bet r.: Erwerbslosensürforge; hier: Nachweisung für den Monat März 1921.
All die Bürgermeistereien der Laudgemeindell des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 156 vom 28. Oktober 1920) sehen wir der Einsendung der Nachweisung bis spätestens 6. April 1921 entgegen.
Gießen, den 24. März 1921.
Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Die Auszahlung rückständiger Bezüge.
An die Schulvorstände des Kreises.
Nachstehende Verfügung des Laudesamts für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten, teilen wir Ihnen zur Bekanntgabe an die Lehrkräfte Ihres Tienstartes mit.
Gieße n, den 22. März 1921.
Kreisschulwmmissivn Gießen. I. V.: Hemmer de.
Hessisches Darmstadt, den 12. März 1921, Landesamt sürdas Bildungswesen,' Abteilung für Schulangelegenheiten.
Zu dir. L. f. d. B. S. 4768.
f8e.tr.: Tie Auszahlung rückständiger Bezüge.
Einer Anregung der Hauptstaatskasse entsprechend empfehlen wir Ihnen, bei Verzögerungen in der Auszahlung angewiesener Lehrerbezüge sich zunächst unmittelbar an die zuständige Bezirkskasse zu wenden unid den Umweg über das Landesamt oder die Hauptstaatskasse nur dann zu wählen, wenn das Ersuchen keinen alsbaldigen Erfolg haben sollte. Durch dieses Verfahren werden die betreffenden Lehrkräfte wohl am schnellsten in 'den Besitz ihrer rückständigen Bezüge gelangen.
Dr. Strecker._____________________
Beknnutmachuttg.
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs zur Verlängerung des Anschlußgleises zum Bahnhof Lumda für die Firma Bndernssche Eisenwerke zu Wetzlar.
Vom 28. März 1921. bis 4. April 1921 liegt der Plan bei der Bürgermeisterei Lumda offen.


