Kern Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen.
Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einem besonderen Plmschlag zu verschließen.
Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andern ja lls sind sie ungültig.
Der Wahlberechtigte dars sein Wahlrecht nur in dem Stimm- bezirk, in dem er wohnt, ausüben. '
Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden.
Ängültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war.
Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (§§ 10? bis 109, 240, 339 des Deichsstrafgesehbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist.
Gießen, den 9. November 1921.
Der Wahlleiter: Weicker.
Muster ,
für die Bescheinigung der Arbeitgeber gemäß § 149 des Dersicherungsgesehes für Angestellte.
Dem . ....... zu.......
Der (Name des Arbeitgebers) er wird bescheinigt, daß — regelmäßig mindestens einen (mehr sie
als . . . aber nicht mehr als . . .) verficherte(n) Angestellte(n) nach deut Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember beschäftigt.
. . ...... den.....19 . .
Dienst- ......'...... •
siegel. (älnterschrift der Gemeindebehörde.)
Betr.: Wohnungsnot und Gewerbebetriebe.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Gemäß § 14 Absatz 2 der Verordnung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel vom 1. Februar 1921 — Amtsvex- kündigungsblatt Nr. 21 und 22 vom 11. und 14. Februar 1921 — ist die Inanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern eines Betriebes errichtet oder bestimmt sind (Werkwohnungen), in der Regel nur für diesen Zweck zulässig. Von Gewerbebetrieben wird in letzter Zeil mehrfach darüber geklagt, daß solche Räume, die f r ü her zu gewerblichen Zwecken gedient hätten, aber dann infolge des Geschäftsrückganges im Kriege ober nach demselben anderweitig benutzt oder vermietet waren, von den Gemeinden häufig nicht für ihren früheren Zweck wieder freigegeben würden und somit eine Wiederaufnahme ober Vergrößerung bes Unternehmens regelmäßig unmöglich wäre.
Das Laubes-Arbeits- und Wirtschaflsamt verkennt ebenso wie wir durchaus nicht die täglich wachsende Wohnungsnot, die die Behörden veranlassen muß, möglichst alle erfaßbaren Räume für die Unterbringung von Wohnungssuchenden heranzuziehen. Andererseits darf aber auch dieses Bestreben der Wohnungsämter nicht soweit gehen, daß den gewerblichen Betrieben jedes natürliche Wachstum beschnitten wird. Die Gemeindebehörden müssen sich darüber klar fein, daß die Wiebereinrichtung ober die Ver- größerung-eines Betriebes die Zahl der Arbeitslose» vermindert und hierdurch die Kosten der Erwerbslosenfürsorge herabdrückt. Auch hier besteht also ein öffentliches Interesse, ebenso wie bei der Bekämpfung der Wohnungsnot.
Wir beauftragen daher die Gemeindebehörden, gegebenenfalls das Für und Wider genau abzuwägen. Es wird hierbei unerläßlich sein, die mit der Aufsicht der gewerblichen Betriebe betrauten Behörden, die zuständige Gewerbeinspektion und ge- gebenensalls die Handwerkskammer gutachtlich vor der Beschlag- nahme zu hören. Wir möchten noch darauf Hinweisen, daß dieses Verfahren auch in Preußen durch einen Erlaß des preußischen Ministers für Bvlkswohlsahrt eingeführt ist.
Gießen, den 25. November 1921.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: ldr. Heß. ,__________ Betr.: Siedlungswesen. „ .
A» den Oberbürgermeister zu Gießen und die Büraer- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen Ihrem alsbaldigen Bericht darüber entgegen, welche Kleinsiedlungsgesellschaften, Kleingartenvereine und gemeinnützige Baugesellschaften in Ihrer Gemeinde bestehen.
Gießen, den 24. November 1921.
____________Kreisamt Gießen. 3, V.: Schmidt.___________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Haufen; hier: Grenzregulierung mit Watzenborn-Steinberg.
Das Verzeichnis der Pachtentschädigungen, die infolge der Gemarkungsgrenzregulierung zwischen Hausen und Watzenborn- Steinberg bis zur chleberwelsung der Ersatzgrundflücke in der
Drum der Brühl'scheu Universität»-Juch'
Gemarkung Watzenborn-Steinberg alljährlich zu bezahlen oder zu erhalten sind, liegt vom 2 8. November bis einschließlich 5. Dezember 1921 auf der Bürgermeisterei Hausen zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen find innerhalb der Ossenlegungszeit bei Meldung des Ausschlusses schriftlich bei. der Bürgermeisterei Hausen einzureichen.
Friedberg, den 18. November 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
______________i )r. K o ch, Kreisamtmann._____________________
B^kanntmachnug.
Betr.: Feldbereinigung Stangenrod; hier: Kostenausschlag.
Sn der Zeit vom 28. November bis einschließlich 5. Dezember 1921 liegt werktags auf dem Dienstzimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Stangenrod
der Kommissionsbeschluß vom 27. Oktober 1921 über die Erhebung eines vorläufigen Ausschlages von Feldbereini- gungskosten
zur Einsicht der Beteiligten ossen.
Einwendungen hiergegen sind daselbst während der Offen« legungszelt schriftlich und mit Gründen versehen bei Meldung des Ausschlusses einzureichen.
Friedberg, den 19. November 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Dr. Hann, Regierungsrat.________________ Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen; hier: das topographische Güterverzeichnis.
Sn der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1921 liegt aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Rabertshausen
das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Rabertshausen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 18. November 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ______________ Dr. Hann, Regierungsrat.___________
Ergebnisse der Hauptkörungen des Jahres 1921
im Dienstbezirk des Kreisveterinäramts Gießen.
Zu § 25 Absatz 2 der Anweisung zur Ausführung des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920.
Noten: 1 — sehr gut, 2 = gut, 3 — im ganzen gut, 4 — genügend, 5 = ungenügend.
(Fortsetzung.)
A. Dullen.
69. Lollar. Gemeinde, Gemeinde, Simmentaler Neinzucht, gelbscheckig, 2 Jahre, Willi, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 3.
70. Mainzla r. Gemeinde, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, gelbscheckig, 31/» Jahre, Albert, Nährzustand 3, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 3.
71. Mainzlar. Gemeinde, Gemeinde, Vogelsberger, rot, P/4 Jahre, Moritz, Nährzustand 2—3, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.
72. Muschenhe 1 in. Georg Nier, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, gelbscheckig, l'/ä Jahre, Ajax, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.
73. Muschenheim. Hch. Koch Hl., Gemeinde, Simmentaler Reinzucht, gelbscheckig, 21/2 Jahre, Fritz, Nährzustand 3, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 3, Körperbau 3.
74. Obbornhofen. Richard Reih, Gemeinde, Simmentaler Reinzucht, gelbfcheckig, l'/2 Jahre, Egolf, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2—3.
75. Obbornhofen. Ang.. Henninger, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, hellgelbscheckig, 2>st Jahre, Hektor, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 3.
76. Ober-Hörgern. Hch. Düringer III., Landwirtschaftskammer, Simmentaler Reinzucht, gelbscheckig, 4 Jahre, Adalbert, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.
77. Ober-Hörgern. Heran. Düringer, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, gelbscheckig, 21/» Jahre, Max, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.
78. O b e r - H ö r g e r n. W. Mathäus, W. Mathäus, Simmentaler Aeinzucht, gelbscheckig, P/s Jahre, Aurel, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 3.
79. Oppenro ö. L. Seuling, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, gelbscheckig, 2l/2 Jahre, Matthias, Nährzustand 3, Hautpflege 1, Gesundheitszustand 2, Körperbau 3.
80 Rabertshausen. W. Reichardt, Gemeinde, Simmentaler Kreuzung, hellgelbschecklg, 2‘/2 Jahre, Fritz, Nährzustand 2, Hautpflege 2, Gesundheitszustand 2, Körperbau 2.
(Fortsetzung folgt.)
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