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für die Provinziaidirettion Gberhessen und für dar Meisamt Gießen.
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108____________________________28. Juli ____________ 1921
W?ed"aufb^ Awtalt° aus der Ernt- 1921. - Bekanntmachung des Reichsministcrs für
Auederaufbau. pst-gegeldfatze m der Anstalt „Alicestift- bet Darmstadt. - Instandhaltung und Reinigung der Schulgebäude. - Viehseuchen.
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zur Verordnung über die Preise für das Timlagegetreide aus der Ernte 1921.
Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Preise für das .Umlagegetreide aus der Ernte 1921 vom 4. Juli 1921 (Reichs- Gesetzblatt 6. 804) wird bestimmt:
§ 1. Der Preis für zusammengewachsenes Gemenge richtet sich nach der Art des Getreides und seiner Zusammensetzung.
§ 2. Als Getreide von mindestens mittlerer Art und Güte gilt Getreide nur, wenn die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 1. Oktober 1921 = 19 vom Hundert und bei Lieferungen vom 1. Oktober 1921 ab — 17 vom Hundert nicht übersteigt, und wenn es gut und gesund ist, auch hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der betreffenden Getreideart in der Abladegegend entspricht.
§ 3. Für die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffenheit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte maßgebend.
8 4. Die Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Bestimmungen für leihweise Ueberlassung von Säcken, insbesondere über die Leihgebühren und über die Preise der Säcke, trifft die Reichsgetreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im „Deutschen Reichsanzeiger".
Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, von dem Sie Ware mit der Dahn oder, zu Wasser versandt wird, zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden.
§ 5. Die Preise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.
Berlin, den 5. Juli 1921.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
2m Auftrage: gez. Dr. Heinrich
Bekanntmachung
2n Rr. 158 des Deutschen Reichsanzeigers vom 9. Juli 1921 ist eine Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren der Republik Liberia aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298
des Friedensvertrages nebst Aussührungsanweisung enthalten, auf die wir die Interessenten ausdrücklich aufmerksam machen.
Dar m st a d t, den 16. Juli 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Bekanntmachung
die Pflegegelder in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt betreffend.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das in der Anstalt für Schwach- und Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt zu entrichtende Pflegegeld mit Wirkung vom 1. Juli 1921 an wie folgt festgesetzt worden ist:
Für jedes in die Anstalt aufgenvmmene Kind ist je nach den Vermögensverhältnissen des Zahlungspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes regelmäßig ein tägliches Pflegegeld von 6—8 Mark zu entrichten.
Erfolgt die Aufnahme auf Kosten einer öffentlichen Kasse, so beträgt das Pflegegeld in jedem Falle 8 Mark täglich. Für besondere Fälle ist der Abschluß besonderer Vereinbarungen zulässig. Für solche Kinder, für die ein den Mindestsatz übersteigendes Pflegegeld erlegt wird und die Kleider auf Grund besonderer Vereinbarung nicht von den Angehörigen gestellt werden ist von letzteren ein im Einzelsüll festzusetzendes Kleidergeld zu zahlen.
Darmstadt, den 13. Juli 1921.
Hessisches Ministerium des Innern, 2, B: Matthias.
Betr.: Instandhaltung und Reinigung der Schulgebäude.
All die Schulvorstände und Liirgermeistereien der Llliidstcmeiiidcll des Kreises.
Soweit unserer übergedruckten Verfügung vom 2. April 1921 noch nicht entsprochen ist, wird deren Erledigung mit Frist von 8 Tagen hiermit erinnert.
Gießen, den 22. Fuli 1921.
Kreisschulkommission Gießen. 2. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung
Betr.: Schweinerotlauf (Backsteinblattern) in Gießen.
2n dem Gehöfte H a m m st r a h e R r. 11 dahier ist Schweinerotlauf (Backsteinblattern) amtlich festgestellt worden. Sperrmaßregeln sind angeordnet.
Gießen, den 25. Juli 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck du Brbhl'schen Universttätr-Buch- Mrd Steindruckerei. R Laug«, «ietzen.


