Ausgabe 
28.6.1921
 
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2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverstäudiaeu PPP J)P'en SttiföertTeter sowie ein Mitglied des Schieds- genchts und dessen ©te Übertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen Außerdem kvnnen Wunsche und Anträge seitens der Be­teiligten vorgebracht und beraten werden.

. 2? dieser Versammlung hat jeder anwesende'beteiligte Grunö- ttgcutumer eme Stimme, auch ioenn er mehrfach bevollmächtigt 9 Tre Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit vo i Zirerdritterlen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Bet iligter Grundeigentümer tm Sinne des Feldbereinigungsgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wiiin ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht borhaiideu sind, der Aufenthalt der Ve- »ÄF ^ebekannt,,st oder diese sich außerhalb des Deutschen Reiches aujhalten, >o ,st der Besitzer als Beteiligter zu erachten, uisosern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Orts^ genchts als solcher ausweist.

Ist unbekannt oder ungeiviß, wer beteiligt ist, so findet die

Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbnck>es eursprecheiide Anwendung.

Gehört ein Grundstück zu in Gesamtgut, so bedars der Manu nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ein» georacriten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes.

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorzulegen.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu stände, so hat:

zu 1. wie Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und _

äu 2. Tie Landeskommission die Sachverständigen und Schieds­richter zu ernennen. ~

Zugleich fordere ich die außerhalb Watzenborn-Stein- berg oder Leihgestern wohumden beteiligten Gruiideigeu- tumer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in (n a J<e1 ,!°.r u - Steinberg oder Leihgestern wohnenden Vcvvilmachtigten zu bestellen, da eine iueiterc besondere Zuschrift im X.anre des Feldbereinigungsversahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 15.Juni 1921.

Ter Hessische Feldberciniguugskommissär.

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Druck der Lrüht'jchen Universitäts-Buch- und Steindruckerel R Lange. Bietzen