mit unserer Bekanntmachung vom 30. Januar iq?n (Reg.-Bl. S. 29) veröffentlichte, durch § 43 der Schornfteinfeaer- ordnung vom 4. Mürz 1921 aufrechterhaltene Festsetzung ^der Feggebuhren wird dahin abgeändert, das) die Ziffern t und 5 unter I dieser Bekanntmachung .folgende Fassung Aalten * 5 41 E/ ra t.- e^nma.Il9e Deinigen eines engen russischen, in ras Gebäude eingebauten' Zentralheizungs-, Wäscherei- Schreincrei-, Metzgerei-, Schmiede-, Hotrlkilchen- Gastwirtschafts-Schorn,teins, sowie eines russischen Däckerci- °der ähnlichen gewerblichen Zwecken dienenden Schornsteins ohne Rücksicht auf die Stockhöhe 2 00 Mk ö. Für die Reinigung von weiten, steigbaren' in' das Ge- baude eingebauten Zentralheizungs- oder Däckereischorn- Schornsteinen für grössere Feuerungen zu - gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche in ihrer Hohe ganz oder teilweise freistehen, für jeden laufenden -JzictcL •••.." 50 *031
S Gebühren der Schornsteinfeger, ivie sie unter l
der Bekanntmachung vom 33. Januar 1923 (Reg.-Bl. S 29) und oben unter l festgesetzt sind, werden hiermit unter Aufhebung ^Ä^?nsere Bekanntmachung vom 1. Dezember 1920 (Reg - s 345) zugebilligten Teuerungszuschlags bis auf weiteres folgende Teuerungszuschlags bewilligt:
1. Für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach, Gießen von 153 vom Hundert.
2. Für die übrigen Kehrbezirke des Landes von 210 vom Hundert. Soweit Schornsteinfegermeister keine Geslll-m oder Lehrlinge beschäftigen, dürfen sie nur die Hälfte dieses Teueimngszuschlags erheben. Die hiernach von den Zahlungspflichtigen zu erhebenden Gesamtgebührenbeträae können auf volle fünf oder zehn Pfennig nach oben abgerundet werden.
, I’1- Vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem 15. Oktober 1921 in Kraft.
Darmstadt, den 13. Oktober 1921.
Ministerium des Innern. Ulrich.
D e t r.: Wie oben.
An den Obcibiirgdlineister zu Gichen und die Vüraer-. meisterefen der Laildgemeinden des Kreises.
Wir verweisen auf vorstehende Bekanntmachung des M. d. 3. un£> empfehlen, dieselbe in geeigneter Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Gießen, den 19. Oktober 1921.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Vetr.: Hauptkörungen im Jahre 1921 im Bezirke der Amtsveterinärarztstelle zu Grünberg.
An dir Bnrgrrinristrrricii drr s.'niidgrmriiidrn drs Krriirn
Für die diesjährigen Hauptkörungen im Dienstbezirke b e Mts veterinär ar ztstelle zu G r ü n b e r g werden nachstehende Termine bestimmt:
„4. Dienstag, den 25. Oktober, 9 Ähr vormittags in Grunberg, 11 Ähr vormittags in Stangenrod, 1 Ähr nachmittags in Stockhausen: 3 Ähr nachmittags in Weickartshain.
II. Mittwo ch, den 26. Oktober, 9'/2 Ähr vormittags in Lauter; 11 Ähr vormittags in Queckborn; 1 Ähr nachmittags in Ettingshausen; 3 Ähr nachmittags in Münster.
III. Freitag, den 28. Oktober, 9'/3 Ähr vormittags in Röthges; ll’/2 Ähr vormittags in Billingen; P/2 Ähr nach
mittags in Ronnenroth; 31/» Ähr nachmittags in Ob.r-De'siagen - 5 Ähr nachmittags in Rieder-Bessingen
. *Y- Samstag, den 2 9. Okt 0 b er, 9'/,. Ähr vormittags
tn Gobelnrov; 11 Ähr vormittags in Saasen; 12‘/ä Ähr nachmittags in Lindenstruth; 2 Ähr nachmittags in Hattenrod; 4 Ähr nachmittags in Harbach.'
V. Äköntag. den 3 1. Oktober, 9'/., Ähr vormiltais nl ~2im6a; 11 Ähr vormit ags in Weitershai.i; 1 Ähr nachmittags in Rucdingshausen; 3 Ähr nachmittags in Odenhaufen: 4 Ähr nachmittags in Geilshausen.
.,tVI: Donnerst ag, den 3. November, 10 Ähr vormittags in Kesselbach; 11 Ähr vormittags in Londorf; 12'/., Ähr nachmittags in Allendorf a. d. Lda.; 2 Ähr nachmittags in Elim- bach; 4 Ähr nachmittags in Treis a. d. Lda.
n * V'V' Sa m st a g, den 5. Rovember, 10 Ähr vormittags in Ällertehausen; 11 /2 Ähr in Beuern; 1 Ähr nachmittags in Dersrvd; 2 Ähr nachmittags in Winnerod; 31/, Ähr nachmittags tn Reuihardshain; 4‘/2 Ähr nachmittags in Beltershain.
Wir empfehlen 3hnen, die Termine, soweit sie für Ihre Gcineinde in Betracht kommen, ortsüblich bekannlzumachen dre Faselhalter rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu sehen unP ue anzuweisrn, das Eintreffen der Körkommission abzuwarten und wahrend der Besichtigung zugegen zu fein. Es wird gewünscht daß der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter dem Termin beiwchnt.
S ä mtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prü- sung bereitzuhalten.
Die Körkommission wird bei den einzelnen Terminen eine Besichtigung der Stallungen, Sprungplähe und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zusammenhängenden Einrichtungen vornehmen.
Diejenigen Biehbesiher, die beabsichtigen, Faseltiere zur Körung zu bringen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an den Vorsitzenden der Körkommission, Kreisveterinärarzt Blume in Grünberg, zu richten.
Bei der Hauptkörung sollen auch die Schafböcke durch die Körkommission begutachtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, zu veranlassen, daß die Schafherden in den betreffenden Gemeinden am Tage der Hauptkörung in erreichbarer Rühe gehalten werden.
Gießen, den 21. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmid t.
Bekaurltmachmlg.
B e t r.: Malzarbeiten.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten werden nachstehende Kreisstraßen für den Fuhrwerksverkehr gesperrt:
1. Bettenhausen—Mufchenheim vom 27.-29. Oktober ds. Hs.,
2. Dettenhausen—Lanosdorf vom 29. Oktober bis auf weiteres.' Gießen, den 24. Oktober 1921.
_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Wclcker._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
Wegen Auswechslung eines schadhaften Schrankenbaumes an der Schrankenanlage des Wegüberganges der Liebigstraße über die Oberhe'sischen Eisenbahnen wird am Freitag, d e 11 28. d s. M t s. der genannte Äebergang von 8 Ähr vormittags bis 12 Ähr mittags für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 24. Oktober 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
DrinÄ uer Brühl'jchkN Univ«rsttät»-Buch- nn6 6uini>ni&eret 51 ßauge,


