Ausgabe 
24.10.1921
 
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Der Wiegemeister hat dem Verkäufer oder Käufer einen dem ^..agebuchsewtrag gleichlautenden Schein auszustellen.

Die Wiegegebühren sind sofort nach der Verwiegung cm den Wiegemeister zu bezahlen.

§ 6.

Am Schlüsse eines halben Jahres ist das Tagebuch von dem Wiegemeister abzuschließen und dem Bürgermeister zur Einsicht zwecks Prüfung vorzulegen. Derselbe dekretiert die erhobenen Wiegegebuhren nach Abzug der Vergütung des Wiegemeisters dem Gemeinderechner in Einnahme und diese sind von demWieae- meister an die Gemeindekasse zu bezahlen.

Der Wiegemeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand auf Widerruf ernannt. Die Ernennung wird erst gültig, wenn von dem Kreisamt Gießen die Derpslichtung erfolgt ist. Sie unterliegen als Gcmeindebeamte den für solche geltenden Bestimmungen über Disziplinarverhältnisse.

Allertshausen, den 18. Oktober 1921.

Bürgermeisterei Allertshausen. Reinhardt.

Gebührentarif.

Gemäst Artikel 187 der LGO. wird mit Genehmigung Hessi­schen Ministeriums des Innern folgender Gebührentarif erlassen:

Für Verwiegungen kommen an Gebühren in Ansatz:

1. für Großvieh, Rinder und Schweine, letztere über 75 Kilo Lebendgewicht.......2, Mk.

2. für Kleinvieh, Schafe, Kälber und Schweine, letztere unter 75 Kilo Lebendgewicht .... 1, Mk.

3. sonstige Gegenstände für jeden angefangenen

Zentner . . . . 010 Olil

jedoch mindestens 0,60 Mk.

4. für den Wiegemeister für jede Verwiegung die Hälfte der verfallenen Wiegegebühren.

Allertshausen, den 18. Oktober 1921.

_______Bürgermeisterei Allertshausen. Reinhardt.

Bekanntmachung.

Betr. Schweinerotlauf in Gießen.

In dem Gehöfte Roonstraße 22 dahier ist die Rotlaufseuche erloschen. Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Gießen, den 21. Oktober 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch« and Steindruckerei R Bangt, Gtrtz-n