Ü?Ä fr Jet**'» .Eintrag solcher weiterer Personen in -S)ibt lolfc it 10 Ps. beiionoers 311 vergüten.
3. Du- M »ft c n für d t e 3 11 fiel lung der vvrlausiqeti Steuer
:imt> A>'for-«rimg»zettel^md m den PanMeträqen unter 3mc> B t nicht nuteuthalten. sie )inb besonders mit den wirk heb entstandenen und 511 belegenden Beträgen jit ersetzen Eben io die Mo Ihm für Bvrdrncke und Formblätter
Petr.: Gesek, oie Nii^ch>>ing ves' LandevsteuerqeseKes betr m 7. August 1920 (Reg.-Blatt Nr . 23 v. 1920)
«11 Sic Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit noch nicht geschehen, erinnern wir an umgcheuoe Erledigung unserer Verfügung teilt 2. c». Mts. (Amtsverkündiaunas- b'latt Nr. 80).
0) i e 15 e it, den 21. Juni 1921.
Kreisamt Gießen. Dr. Usinger.
Bekanntmachung.
Betr.: Milzbrand bei einem Rind des Ludwig Lauaspach IX. in Reiskirchen.
Bei einem verendeten Rind des Obengeuanuten wurde Milzbrand 'festgestvllt. Gehöftsperre ist augoordnet.
Gießen, beit 21. Juni 1.921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. '
Bekantttinaihttttg.
B e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Steinberg, Kreis Sieben.
Nachdem die .Feldbereinigung in der Gemarkung Ober- Steinberg endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereinigungsarbeiten vom 5)ess. Landcsernahrnngsaint, Abteilung für Landwirtschaft, angoordiiet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in der Gemäßheit des Artikels 16 des Feldbereinignngsgefetzes
a m Mi t t wo ch be 11 6. Juli 1 9 2 1 vormittags 9 ll h r
bei Gastwirt Georg Häuser, Gasthaus „Zur Krone" in Steinberg stattfindenden Versammlung ein.
Tie Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ansschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswert dec Grundstücke ooer abgesehen von dem in Artikel 20 des Feldbereinigungsgesetzcs bezeichneten Fall durch Bildung und Berkaus von Masse
grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedüriiiiö erhoben, oder ob die Kosten durch Nkapitalansuahme aufgebracht werden sollen;
2. die zur Vollzngsbommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter sowie ein Mitglied des Schieds gerichts und befielt Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zu wählen.
, Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grnno- eigentümer eine Stimme, auch wcttn er mehrfach, bevollmächtigt ist. Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung anch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Grundeigentümer int Sinne des Feldüereinigungsgesetzes ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. T-er Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Beteiligten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutscheii Reiches anfhalten, so ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprech de Bescheinigung des Ortsgerichts als solcher ausweist.
Ist unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung.
Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Manu nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ringe bracht en Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes.
Vertreter von beteiligten Gruiideigeutümern haben gehörige Vollmachten vvrznlegen.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zu staude, so hat:
zu 1. Tie Bollzugskommission die erforderlichen Beschtülse zu fassen und
zu 2. Tie Landeskommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Zugleich fordere ich die außerhalb Watzenborn-Steinberg oder Leihgestern wohnenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in W atze n b 0 rn - Steinbe r g oder Leih gestern wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungs'verfahrens an sie nicht mehr erfolgt.
Friedberg, den 15. Juni 1921.
Ter Hessische Feldberciitignugskommissär.
Dr. Jan n, Regieritugsrat.
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Druck öer Brühl'ickr» Umverstiäts-Vuch. unt Strmdruckeiri R Bangt. (Bitten


