Amtsverlundlgungsblatt
für die provinzialdirellion Gberheffe« und für da; Kreisamt Gietzen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und (Xreitaq. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich
Nr. 43 *— ' 24. März " ÜÜ1
Inhaltr-Uebcrficht: Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die hessische Landes-Hypothekenbank. - Pädagogische Osterwoche zu Koblenz. - Aufruf des Republikanischen Reichsbundes. — Wahl zum Mitgliederausschuh der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. - Waisenbüchsengelder. — Schulzahnpflege. — Kanalisation zu Rodgen. — Dieustnachrichten. — Feldbereinigung Stangenrod. — Octssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Eberstadt. — Satzung über die Benutzung der Gemeindeoiehwage zu Rieder-Bessingen.
Bckatrnimachuttg
die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch oie hessische Landes- Hypothekenbank betreffend. Vom 26. Februar 1921.
Auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 17. Januar 1903, Reg-Bl. S. 23, erteilen wir hierdurch der Hesssichen Landes-Hypothekenbank zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von aus beit Inhaber lautenden, zu 4‘/> v. H. verzins.ichen Kommunalschuldverschreibungen im Gesamtbeträge von 15 Millionen Mark (Reihen XXVI, XXVII und XXVIII) nebst zugehörigen Ziusschemen. Tie Rückzahlung ist. bis zum 2. Januar 1927 ausgeschlossen. Die Stückeeiute.lung für jede der drei Reihen ist folgende:
303 Stück, Buchstabe A zu 5000 Mk. = 1500 000 Mk.
1000 Stuck, Buchstabe B zu 2000 Mk. = 21.00 000 Mk.
12 0 Stück, Buchstabe C -u 1000 Mk = 1250 000 Mk.
400 Stück, Buchstabe v zu 5 0 Mk. - 200 i 00 Mk.
200 Stück, Buchstabe II zu 209 Mk. = 40000 Mk.
100 Stück, Buchstabe F zu 100 Mk. = 10 000 Mk.
Darmstadt, den 26. Februar 1921.
Hestisches Ministerium der Finanzen. Henrich.
Hessisches D a r m st a d t, 18. März 1921.
Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten.
Zu 9h. L. f. d. B. S. 4838.
Betr.: Die „Pädagogische Osterwoche zu Koblenz". t
An die Dircktioiieii der höheren Schulen, die Leiter der Höheren Biirnerschnlen und die Kreiöfchnlloiumiisioiicii.
Tas Zeutralinstitut für Erziehung und Unterricht zu Berlin veranstaltet in dec Zeil vom 31. März bis 6. April 1921 eina „Pädagogische Osterwoche zu Koblenz". Nach dem uns übersandten Borlesungsplan sinden Vorlesungen statt über:
I. Philosophie, Pädagogik und Philologie:
II. Deutschen Unterricht: . .
III. Geschichte, Staatsbürgerkunde und Hemrattunoe.
Wir können die Teilnahme an dem Lehrgang der Lehrerschaft empfehlen. Etwa erforderlicher Urlaich wird aus Nachsuchen er-
Für Interessenten stehen uns eine Anzahl Abdrücke des Vor- lesungsplans zur Verfügung. Je ein Abdruck dieses Planes rst weiterhin den Kreisschulkrmmissionen übe.sandt worden._________
Betr.: Aufruf des Republikanischen Rcichsbundes.
An die Schultwrstlinde des Kleises.
Im Auftrag der Hessischen Staatsregierung geht Ihnen mit nächster Pos! ein Aufruf „An das republikanische Deutschland!" zu mit der Massgabe, ihn innerhalb Ihres Amtsbereichs zu allgemeiner Kenntnis zu bringen.
G i e st e n, den 22. März 1921.
Kreisschulkcmmissivn Giesten. Dr. Usinge r.
Bekanntmachung.
Betr.: Wahl K M Mitgliederausschust der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte.
Durch’ Entschließung des Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1920 zu Nr. M. d.,J. 33 20/ zum Wahlleiter für die Provinz Oberhessen bestellt, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, dast die Zahl der Wahlberechtigten wie folgt ermittelt wurde:
Msfeld 109
Büdingen 145
Friedberg 315
Giesten 246
Lauterbach 79
Schotten 91
zus. 985 Mitglieder.
Ter Verivaltungsrat hat in seiner Sitzung am 7 'März 1921 die Zahl der für Oberhessen^ zu wählenden Ausjchugmttglteder und Ersahmäuuer auf je 7 festgesetzt. i '
Indem ich die Wahlberechtigten auf die m Frage kommenden Vorschriften der §§ 1, 6, 10—13 der Wahlordnung tunt 15. Mat
1914 mit der Maßgabe zu H 1 Hinweise, daß auch weibliche Versicherte wählbar sind, fordere ich die Wahlberechtigten hietmit auf, bei mir Vorschlagslisten innerhalb einer Frist von 2Äocl>en, vrm Erscheinen dieser Bekanntmachung int Amtsverl'ündigungS- blatt an gerechnet, einzureichen.
Cs darf nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden.
Giesten, den 15. März 1921.
Welcher, Oberregierungsrat, Wahlleiter.
§ 1.
Ter Mitgliederausschust w.rd von den Kassenmitgliedern gewählt. Die Kasseumitglieder jeder Provinz wähleit aus ihrer Mitte aus je 150 Kassenmitglieder der Provinz ein Ansschust- mitglied. Angefangeue 150 werden für voll gerechnet. Wählbar sind nur Männer.
Z u sa tz zu 8 1.
Geändert durch § 14 der Ausführungsanweisung zum Hessi- schen Verjicherungsgcletze vcm 12. Oltober 1920 (Regierungsblatt Seite 301) dahin, dast nunmehr auch weibliche Mitglieder wählbar sind.
8 6.
Wahlberechtigt sind diejenigen Personen, die in die festgestellten Listen ausgenommen sind, falls sie zur Zeit der Wahl noch Kasseumitglieder sind.
Personen, die erst nach Aufstellung der Listen bte Mitgliedschaft bei der Fürsorgekasse erworben haben, sind wahlberechtigt, wenn sie sich über den Erwerb der Mitgliedschaft bei dem Wahl- leiter ausweisen. Als Ausweis genügt die Vorlage der Ausnahme- urkunde oder eine Bescheinigung des Vorsitzenden des Verwaltungs- rats über die erfolgte Aufnahme.-
8 10.
Jede Vorschlagsliste hat doppelt so vtel Namen zu enthalten, als Mitglieder zu wählen sind.
Die Vorgeschlagenen sind mach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge anszuführen.
§ 11.
Tie Vorschlagslisten müssen von mindestens !0 Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters aus der Mit.e der Unterzeichner unterschrieben fein. Ist kein Vertreter benannt, so gift der erste Unterzeichner als Vertreter. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vor schlagslisten« unterzeichnet, so ivird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gesttichen. Ten bevollmächtigten Vertretern ist nötigenfalls die Beschaffung anderer Unterschriften an Stelle der gestrichenen binnen einer Frist aufzugeben.
§ 12.
Ist eine Person auf mehreren Listen vorgeschlagen, so wird sie vrm Wahlleiter aufgefordert, sich binnen einer Frist für eine be timmte Liste zu entscheiden. Erklärt sie sich nicht innerhalb dieser Frist, so wird ihr Name auf allen Borschlagslisteir gestrichen. Ten bevollmächtigten .Vertretern (§ 1.1) ist dirs unverzüglich mitzuteilen und anheimzugeben, hinnen einer Frist Ersätzeorschläge zu machen. Personen, die 'bereits in einer Vorschlagsliste ausgeführt sind, dürfen dabei nicht vorgeschlagen werde». Ten Vertretern ist die Einsichtnahme in die ein gereichten Listen zu gestatten.
§ 13.
Mit den Vorschlagslisten ist von jedont in den Listen Ge nannten eine Erklärung darüber vorzulegen, dast er zur Annahme der Wahl bereit ist.
B e t r.: Waisenbüchsengelder.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 26. Januar 1921 — Anttsverkünd-gnngS- blatt Nr. 15.
Giesten, den 17. März 1921.
Kreisamt Giesten. I. V.: W e l ck e r.


