Ausgabe 
24.3.1921
 
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Amtsverlundlgungsblatt

für die provinzialdirellion Gberheffe« und für da; Kreisamt Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und (Xreitaq. Nur durch die Poft zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich

Nr. 43 * ' 24. März " ÜÜ1

Inhaltr-Uebcrficht: Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die hessische Landes-Hypothekenbank. - Pädagogische Osterwoche zu Koblenz. - Aufruf des Republikanischen Reichsbundes. Wahl zum Mitgliederausschuh der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte. - Waisenbüchsengelder. Schulzahnpflege. Kanalisation zu Rodgen. Dieustnachrichten. Feldbereinigung Stangenrod. Octssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Eberstadt. Satzung über die Benutzung der Gemeindeoiehwage zu Rieder-Bessingen.

Bckatrnimachuttg

die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch oie hessische Landes- Hypothekenbank betreffend. Vom 26. Februar 1921.

Auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 17. Januar 1903, Reg-Bl. S. 23, erteilen wir hierdurch der Hesssichen Landes-Hypothekenbank zu Darmstadt die Genehmi­gung zur Ausgabe von aus beit Inhaber lautenden, zu 4/> v. H. verzins.ichen Kommunalschuldverschreibungen im Gesamtbeträge von 15 Millionen Mark (Reihen XXVI, XXVII und XXVIII) nebst zugehörigen Ziusschemen. Tie Rückzahlung ist. bis zum 2. Januar 1927 ausgeschlossen. Die Stückeeiute.lung für jede der drei Reihen ist folgende:

303 Stück, Buchstabe A zu 5000 Mk. = 1500 000 Mk.

1000 Stuck, Buchstabe B zu 2000 Mk. = 21.00 000 Mk.

12 0 Stück, Buchstabe C -u 1000 Mk = 1250 000 Mk.

400 Stück, Buchstabe v zu 5 0 Mk. - 200 i 00 Mk.

200 Stück, Buchstabe II zu 209 Mk. = 40000 Mk.

100 Stück, Buchstabe F zu 100 Mk. = 10 000 Mk.

Darmstadt, den 26. Februar 1921.

Hestisches Ministerium der Finanzen. Henrich.

Hessisches D a r m st a d t, 18. März 1921.

Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten.

Zu 9h. L. f. d. B. S. 4838.

Betr.: DiePädagogische Osterwoche zu Koblenz". t

An die Dircktioiieii der höheren Schulen, die Leiter der Höheren Biirnerschnlen und die Kreiöfchnlloiumiisioiicii.

Tas Zeutralinstitut für Erziehung und Unterricht zu Berlin veranstaltet in dec Zeil vom 31. März bis 6. April 1921 eina Pädagogische Osterwoche zu Koblenz". Nach dem uns übersandten Borlesungsplan sinden Vorlesungen statt über:

I. Philosophie, Pädagogik und Philologie:

II. Deutschen Unterricht: . .

III. Geschichte, Staatsbürgerkunde und Hemrattunoe.

Wir können die Teilnahme an dem Lehrgang der Lehrerschaft empfehlen. Etwa erforderlicher Urlaich wird aus Nachsuchen er-

Für Interessenten stehen uns eine Anzahl Abdrücke des Vor- lesungsplans zur Verfügung. Je ein Abdruck dieses Planes rst weiterhin den Kreisschulkrmmissionen übe.sandt worden._________

Betr.: Aufruf des Republikanischen Rcichsbundes.

An die Schultwrstlinde des Kleises.

Im Auftrag der Hessischen Staatsregierung geht Ihnen mit nächster Pos! ein AufrufAn das republikanische Deutschland!" zu mit der Massgabe, ihn innerhalb Ihres Amtsbereichs zu all­gemeiner Kenntnis zu bringen.

G i e st e n, den 22. März 1921.

Kreisschulkcmmissivn Giesten. Dr. Usinge r.

Bekanntmachung.

Betr.: Wahl K M Mitgliederausschust der Hessischen Versicherungs­anstalt für gemeindliche Beamte.

Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1920 zu Nr. M. d.,J. 33 20/ zum Wahlleiter für die Provinz Oberhessen bestellt, bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, dast die Zahl der Wahlberechtigten wie folgt ermittelt wurde:

Msfeld 109

Büdingen 145

Friedberg 315

Giesten 246

Lauterbach 79

Schotten 91

zus. 985 Mitglieder.

Ter Verivaltungsrat hat in seiner Sitzung am 7 'März 1921 die Zahl der für Oberhessen^ zu wählenden Ausjchugmttglteder und Ersahmäuuer auf je 7 festgesetzt. i '

Indem ich die Wahlberechtigten auf die m Frage kommenden Vorschriften der §§ 1, 6, 1013 der Wahlordnung tunt 15. Mat

1914 mit der Maßgabe zu H 1 Hinweise, daß auch weibliche Ver­sicherte wählbar sind, fordere ich die Wahlberechtigten hietmit auf, bei mir Vorschlagslisten innerhalb einer Frist von 2Äocl>en, vrm Erscheinen dieser Bekanntmachung int Amtsverl'ündigungS- blatt an gerechnet, einzureichen.

Cs darf nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden.

Giesten, den 15. März 1921.

Welcher, Oberregierungsrat, Wahlleiter.

§ 1.

Ter Mitgliederausschust w.rd von den Kassenmitgliedern ge­wählt. Die Kasseumitglieder jeder Provinz wähleit aus ihrer Mitte aus je 150 Kassenmitglieder der Provinz ein Ansschust- mitglied. Angefangeue 150 werden für voll gerechnet. Wählbar sind nur Männer.

Z u sa tz zu 8 1.

Geändert durch § 14 der Ausführungsanweisung zum Hessi- schen Verjicherungsgcletze vcm 12. Oltober 1920 (Regierungsblatt Seite 301) dahin, dast nunmehr auch weibliche Mitglieder wähl­bar sind.

8 6.

Wahlberechtigt sind diejenigen Personen, die in die festge­stellten Listen ausgenommen sind, falls sie zur Zeit der Wahl noch Kasseumitglieder sind.

Personen, die erst nach Aufstellung der Listen bte Mitglied­schaft bei der Fürsorgekasse erworben haben, sind wahlberechtigt, wenn sie sich über den Erwerb der Mitgliedschaft bei dem Wahl- leiter ausweisen. Als Ausweis genügt die Vorlage der Ausnahme- urkunde oder eine Bescheinigung des Vorsitzenden des Verwaltungs- rats über die erfolgte Aufnahme.-

8 10.

Jede Vorschlagsliste hat doppelt so vtel Namen zu enthalten, als Mitglieder zu wählen sind.

Die Vorgeschlagenen sind mach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihen­folge anszuführen.

§ 11.

Tie Vorschlagslisten müssen von mindestens !0 Wahlberech­tigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen be­vollmächtigten Vertreters aus der Mit.e der Unterzeichner unter­schrieben fein. Ist kein Vertreter benannt, so gift der erste Unter­zeichner als Vertreter. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vor schlagslisten« unterzeichnet, so ivird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gesttichen. Ten bevollmächtigten Vertretern ist nötigenfalls die Beschaffung anderer Unterschriften an Stelle der gestrichenen binnen einer Frist aufzugeben.

§ 12.

Ist eine Person auf mehreren Listen vorgeschlagen, so wird sie vrm Wahlleiter aufgefordert, sich binnen einer Frist für eine be timmte Liste zu entscheiden. Erklärt sie sich nicht inner­halb dieser Frist, so wird ihr Name auf allen Borschlagslisteir gestrichen. Ten bevollmächtigten .Vertretern (§ 1.1) ist dirs un­verzüglich mitzuteilen und anheimzugeben, hinnen einer Frist Ersätzeorschläge zu machen. Personen, die 'bereits in einer Vor­schlagsliste ausgeführt sind, dürfen dabei nicht vorgeschlagen wer­de». Ten Vertretern ist die Einsichtnahme in die ein gereichten Listen zu gestatten.

§ 13.

Mit den Vorschlagslisten ist von jedont in den Listen Ge nannten eine Erklärung darüber vorzulegen, dast er zur Annahme der Wahl bereit ist.

B e t r.: Waisenbüchsengelder.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an umgehende Erledigung unserer Verfügung vom 26. Januar 1921 Anttsverkünd-gnngS- blatt Nr. 15.

Giesten, den 17. März 1921.

Kreisamt Giesten. I. V.: W e l ck e r.