küiidigungsblatt Nr. 3 vom 7. Januar 1921) noch nicht entsprochen worden ist, wird hiermit erneut an ihre Erledigung erinnert. -

Gieren, den 17. Februar 1921.

Kreisamt Gießen. 3. SS.: Welcter.

Bekanntmachung. .

Betr.: Tas Schulinventar.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die baldige Erledigung un- lerer Verfügung vom 2. Dezember 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 1<8 vom 7. Dezember 1920).

. Gießen, den 17. Februar 1921.

Kreisschultommission Gießen. I. V.: Hem werde.

Dlenstnachrichten Ses Llrcisamtes.

In. der Gemeinde Lauterbach und in H of-Eisen- b ach i|t die Maul- und Klauenseuche aus geb rochen Die genannten Gemeinden werden zum Sperrgebiet erklärt Das Be- vbachtnngsgebiet umfaßt die Gemeinden Maar, Rimlos. Blitzenrod Frischborn, Rixfeld und Rudlos.

In Wünschen-Moos und Angersbach (Kr.Läuterbach) ist die Maul- und Klauenseuche, erloschen. Die Gemarkungen Angersbach und Wünschen- Mvos sind aus dem Sperrbezirk ausgeschieden und den: Boobach- tuugögebiet augegliedert.

Stand der Maul- und Klauenseuche im Kreise Laut erb ach vom 16. Februar: 1. Sperrbezirke: Crainfeld, Hemmen, Stockhausen und Weißmühle bei Queck. Die Seuche ist überall im Abheilen. 2. Beo b achtu ngs g eb ie t e: Angers-- bach, Bermuthshain, Grebenhain, Hartershausen, Nieder-Moos, Oueck, Schadges und Vaitshain. 3. Gefährdetes Gebiet:. Ale übrigen Genieinden gehören »um gefährdeten Gebiet. Einzelne Geineiuden werden in Kürze ganz freigegeben.

Unter dem Viehbestände des Lehrers Nau in Bauerbach (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Bei einem Pferd des Adam Bender III. zu Vraunshardt (Kreis Groß-Gerau) ist der Rotzverdacht amtlich feslgestellt morden.

Die Maul- und Klauenseuche in Oberwalgern und Chriax- weimar (Kr^is Marburg) ist erloschen. Die ungeordneten Schutz­maßregeln sind aufgehoben.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiuigung Allendorf an der Lumda; hier: den Kostenausschlag.

In der'Zeit vom 25. Februar bis einschließlich 4. März 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda.

der zufolge Kommissionsbeschluß, vom 1. Februar 1921 Ziffer 6 ausgestellte Kosteuausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen. ,

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. schriftlich unb mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 16. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: _______________ Dr, I a n n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn, Watzen­born - S t e i n b e r g.

Auf Grund von Artikel 19 des Feldber.-Gesetzes fordere ich die beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge der Eigentums­und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, in- foiveit sie den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist, von drei Moiiaten bei dem zuständigen Amts­gerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit Vie bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können..

Friedberg, den 11. Februar 1921.

xDer Hessische Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Arbeiten des II.. und III. .Abschnitts der Gemarkungsgrenzregu- lierung 'mit Harbach:

I» der Zeit vom 18. Februar bis einschließlich B. März 1921 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei H a r'b a ch, die Arbeiten des II. und III. Abschnitts der Gemarkungsgrenzregu­lierung EttingshausenHarbach zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: -..

1. 3 Blatt Bvnitierungskarten.

2. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis.

3. 3 Blatt Zuteilungskarten.

4. 1 Heft Gütevgeschosse I.

5. 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse. -

6. 1 Heft Gütergeschoß mit Zuteilungsplan.

7. 1 Heft Zuteilungsvevzeichnis.

Tagesahrt zur Entgegennahme vou Eimveudungen findet vaielbst Freitag den 4. Mürz 19 21

vorm ittags von 9 Vs10'/-, llchr statt, Ivozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, vast die -Kickterschclnenden mit Eintvendungen ausgeschlossen sind . Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen emzurerchen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle n , Samstag b e u 26. Februar l f d. I s.

statt,. Zuiammenkunft hierzu vormittags 9*/2 Uhr bei der Bürger- melsteret zu H a r b a ch.

Friedberg, den sich Februar 1921.

Ter Hessische Feldbereiuiguugskommissär:

S ch uittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachnng.

Bert\: Feldbeveinigung Londorf; hier: Massegrundstückc.

c> z4,1? Berstergeruug der Massegrundstücke der Feldbereinigunq Londorf findet an Ort und Stelle statt

, Donnerstag den 10. M ä r z. 19 21 vud, srnveit erforderlich, die folgenden Tage

. Zusammenkunft am Donnerstag den 10. März 1921, vor­mittags 8 Uhr, beim Gemeindehaus zu Londorf, woselbst die Ber- ste.geruilgsbedmgungen betaniitgegebeu irerdeu.

Friedberg, den 13. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

Sch nittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Bei der unterzeichneten Behörde sind mehrere

Pot,zeiwachlmen.ei-Stelle«

zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt zunächst als Schutzmann gegen eine Vergütung entsprechend dem .Anfairgsgehalt oer Gruppe III der Besolvungsordnung zuzüglich Teueriiugszulage.

Tie erstmalige Dienstkleidung wird gestellt.

Schutzleute, die sich.während der einjährigen Probedienstzeit als brauchbar erweisen, werden nach den Satzungen über die Dienst. Verhältnis,« der Beamten,der Stadt Gießen als Polizeiwachtmeister aiigestellt. , f

Nach der Anstellung erfolgt Einreihung in Gruppe III und vchch 3 Fahren in Gruppe IV bei' Besoldungsordnung (gleiche «atze wie beim Reich und Ltaar, auch hinsichtlich Orts-, Kruder- und Teuerungszulagen) nebstuGewährung von 600 Mk. Kleidergeld iährlrch.

Belverber müssen beim deutschen Heer oder der Marine ge- dieiit^haben und.während ihrer aktiven Dienstzeit in der Regel drei Jahre U n t erv f f i zie r gewesen sein.

Weitere Erfordernisse sind: Alter von mindestens 25 und höchstens 35 wahren, körperliche Gewandheü und völlige Gesniid- heit, guter Ruf und günstige Zeugnisse über seitherige Führung, ausreichende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen

Den Militäranwärtern sind % der Stellen Vorbehalten

Bewerbungen sind mit selbstgeschriebenem Lebenslauf unter Vorlage der eriorderlnhen Nachweise bis spätestens 1 5 M ä r z ds. Js. bei uns einzureichen. Bereits vorgemerkte Bewi-rber bedürfen der Einreichung eines neuen Gesuches nicht.

Gießen, den 21. Februar 1921.

Polizeiamt Gießen. Lau te schlä ge r.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klaueuseuche in Gießen.

Die Maul- und Klauenseuche ist aiif dem Hardthof dahier amtlich festgestellt worden.

Tie Sperrmaßregeln sind aiigeordnet.

Im übrigen verweisengvir auf die Bekanntmachung des K'reis- amts Giegen vom 16. Februar ds. Js. <Amtsverkündigungsblatt Nr. 2o. von-. 18. Januar ds. Js.).

G i e ß e u, den 22. Februar 1921.

_____________Polizeiamt Gießen. Lauteichläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Tie Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasterwerk der Gemeinde Oppenpod.

Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Oppen- rod wird nach Anhörung des Bürgermeisters dieser Gemeinde und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigmiq Hessi- scheti Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt-

ß 12 Ziffer I Absatz 1, 2 und 3 des Ortsstatutes vom 15 Ja­nuar 1913 werden «aufgehoben.

An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung-

Die Gebühren für .den Wasserbezug werden durch- Beschluß, des Gemeinderats nut Genehmigung des Kreisamts Gießen fest­gesetzt.

Diese Satzungsänderung tritt mit dem 1. April 1921 in Kraft

Oppen rod, den 19. Februar 1921.

Hessische Bürgermeisterei Oppenrod. Balser.

Druck per Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.