Ausgabe 
23.9.1921
 
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zettel enthalten, um -Ungültigkeitserklärungen zu verhüten Durch entsprechende Anweisung des Wahlvorstehers ist dafür zu sorgen, daß diejenige Person, welche die Umschläge im Wahlraum an die Wähler zu verabfolgen hat, jeden Um­schlag vor dessen Abgabe in der Richtung genau prüft ob nicht etwa ein Stimmzettel in demselben enthalten ist! Zutreffendenfalls ist der Stimmzettel vor der Abgabe des Umschlags zu entfernen.

11- Die nach § 41 Absatz 4 LWO. zur Auslegung im Wahl­raum notwendigen Abdrucke des LWG. und der LWO. werden wir hierzu bestellen.

12. Wir weisen Sie hiermit auf die besonders wichtigen Vorschriften deö LWG. und der LWO. schon jetzt hin. (Artikel 2 bis 5, 13-16, 2428 LWG., § 1-16, 36-58 LWO.)

13. Die Wahlzeit dauert von S Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags. In Wahlbezirken von weniger als 1000 Einwoh­nern dauert sie von 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags' unbeschadet der Vorschrift des § 47, 2 LWO.

14. Die Bekanntmachung d:r Weh s 38 LWO ) hat spätestens am 21. Aovember ds. Js. durch die Bürgermeistereien zu erfolgen.

15. Die Bürgermeistereien der Landgemeinden wollen uns umgehend einen als Wahlvorsteher bzw. Stellvertreter des Wahl­vorstehers geeignete Person Vorschlägen. Es kommen in erster Linie in Frage die Bürgermeister und Beigeordneten.

Für die Gemeinden Heuchelheim, Lich und Wieseck sind je 2 Wahlvorsteher nebst Stellvertretern vorzuschlagen.

i Desgleichen sind allgemeine Vorschläge wegen der Wahlräume zu machen.

Gießen, den 15. September 1921.

Kreisamt Gießen. I. D.: W e l ck e r.

Betr.: Winterbekämpfung der Stechmücken oder Schnaken.

An dir Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises.

Mit Beginn der kühleren Jahreszeit, Oktober und Aovember, ziehen sich die Stechmücken oder Schnaken zur Ueberwinterung in hohle Bäume, Maus- und Kaninchenlöcher, Fuchs- und Dachs­baue, Kanäle. Dohlen usw., hauptsächlich aber in die Keller der menschlichen Behausungen zurück. Die Vernichtung der im Freien überwinternden Mücken besorgen kalte Winter und große Aässe; der Mensch kann ihnen kaum oder nur unter schwierigen Um­ständen beikommen. Die Hauptmasse der überwinternden Schnaken hat sich dagegen rechtzeitig in unsere Keller zurückgezogen. Die Erfahrung hat uns gelehrt, daß sie in den Kellerecken, mit Vor­liebe über Kohlen-, Kartoffel- und Rübenhaufen, meist in der Aähe der Kellerfenster, manchmal so dichtgedrängt beieinander sitzen, daß eine weißgetünchte Wand vollständig grau aussieht.

Die Kellertemperatur, 47 Grad Celsius, ist ihnen zur Ueberwinterung am zuträglichsten. Die kühle, feuchte Luft er­schlafft die Lebensgeister der Schnaken, fast erstarrt und unbeweg­lich harren sie in dieser Stellung aus, bis die warmen Strahlen der höher steigenden Frühlingssonne sie zu neuem Leben erwecken werden, einem Leben, das einzig und allein der Fortpflanzung dient.

Der Winter ist also eine besonders günstige Zeit, der Schna­ken Herr zu tverden, denn, da fast ohne Ausnahme nur be­fruchtete Mückenweibchen überwintern, die je etwa 200400 Eier im Leibe tragen, toten wir mit einem einzigen Insekt Millionen, die uns und vielen Tieren im kommenden Jahr zur Qual geworden wären. ' ' .

Der otoxiT ult Winterbekämpsung wird am sichersten erreicht, wenn die Arbeiten von der Gemeinde durch besonders geeignete Personen von Haus zu Haus vorgenommen werden.

Das Bespritzen der an den Kellerwänden sitzenden Schnaken mit Floria-Jnsektizid 1913 (Chemische Fabrik Flörsheim a. M., Dr. H. Averdlinger) ist für eine Gemeinde die sicherste und billigste Maßnahme, die Überwinternden Schnaken zu- vernichten. Zur Vornahme dieser Arbeit ist eine Obstbaum- oder Aebspriye oder besser eine für die Zwecke der Schnakenbekämpsung besonders konstruierte Schnakenspritze (Gebrüder Holder, Metzingen, Würt­temberg, oder Maschinenfabrik Carl Platz, Ludwigshafen, deren Autömax 2 a (60 Mark franko) sich bis jetzt am besten für die Zwecke der Schnakenbekämpfung bewährt hat) nötig.

Die Spritze wird mit einer 2prozentigen Mischung (100 Liter Wasser, 2 Liter Floria-Jnsektizid 1913) gefüllt. Ist die von uns empfohlene Schnakenspritze vorhanden, so werden in die Spritze 10 Liter Wasser und Liter Floria-Jnsektizid 1913 gegossen, die Füllöffnung verschlossen und 4 Atmosphären Druck ausge­pumpt. Der Arbeiter nimmt die gebrauchsfertige Spritze auf den Rücken, leuchtet mit einer helleuchtenden Lampe (Karbid-Fahr- rablaterne) die Kellerwände ab und bespritzt die Stellen, wo Schnaken sitzen. Die Flüssigkeit muh staubfein in ca. 50 Zenti­meter Entfernung von der Wand ausströmen. Die getroffenen Schnaken fallen sofort nieder und,sind in wenigen Minuten tot. Aahrungsmittel, wie Sauerkraut, Dohnen, Fleisch, Obst usw. sind zu bedecken.

Floria-Jnsektizid 1913 ist fast geruchlos und in 2prozenttger Verdünnung unschädlich. In Kellern zu Überwinternde Pflanzen müssen tüchtig geschüttelt werden, damit die darin zahlreich sitzen­den Schnaken auffliegen. Es schadet aber auch nicht, wenn die

Blätter mit der Lösung bespritzt werden. Wir empfehlen jedoch, nach Vernichtung der Schnaken die Pflanzen mit reinem Wasser zu überbrausen, damit jede Schädigung ausgeschlossen ist.

. Aach Beendigung der Arbeit sind die Räume einige Stunden, möglichst unter Durchzug, zu lüften, damit jeglicher Geruch rasch verschwindet.

Wird vorstehende Maßregel befolgt, so ist vollständig aus­geschlossen, daß empfindliche Aahrungsmittel auch nur den ge­ringsten Geruch annehmen.

Wir sehen Ihrem Bericht bis zum 1. Januar 1922 entgegen, was in Ihren Gemeinden geschehen ist.

Gießen, den 20. September 1921.

Kreisamt Gießen. I. D.: Weicker.

Dlplistnachrichtcn des LkrriSttstltcs.

Heinrich Schultheiß, Johannes Hehler !!!., Heinrich Linker I., Ernst A e u b e ck e r, Heinrich Müller >11. von Lumda wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Lumda ernannt und verpflichtet.

Bckattntmachunq.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen: hier die Arbeiten des III. Abschnitts.

In der Zeit vom 28. September bis einschließlich 13. Oktober 1921 liegen auf dem Rathaus zu Grüningen die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

24 Hauptkarten, aus welchen auch die Bewertung der Zuschnitte aus Aachbargemarkungen sowie die Bonitätserhöhungen zu ersehen sind,

. 4 Bände Gütergeschosse I,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

2 Bände Zuteilungsverzeichnisse,

2 Obstbaumabschähungsverzeichnisse,

2 Obstbaumgeschosse,

das Verzeichnis der Acnderungen des Weg- und Graben- netzes, Abschrift der Beschlüsse über Zuschlagswerte.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Freitag den 14. Oktober 1921, vormittags 910 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausge­schlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen 'ver­sehen, einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke für die Fälle, soweit sich die Beteiligten noch nicht über die Grenzen der neuen Grund­stücke Aufklärung verschafft haben, findet an Ort und Stelle Freitag den 30. September 1921 und, soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu am 30. September 1921, vormittags 9 Uhr, am Rathaus zu Grüningen.

Friedberg, den 12. September 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Betr.: Feldbereinigung Langd: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

In der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 15. Oktober lfd. Js. liegen auf dem Rathaus zu Langd die Arbeiten des III. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

18 Hauptkarten, aus welchen auch die Bewertung der Zu­schnitt aus Nachbargemarkungen sowie die Bouitätserhöhun- gen zu ersehen li"d

3 Bände Gütergeschosse I,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

2 Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,

2 Bände Zuteilungsverzeichnisse,

1 Heft Obstbaumabschätzungsverzeichnis,

1 Heft Obstbaumgeschosse,

das Verzeichnis der Abänderungen des Weg- und Graben- nehes,

Abschrift der Beschlüsse über'Zuschlagswerte.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Montag den 17. Oktober 19 21, vormittags 89 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausge­schlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Freitag den 7. Oktober 1921 und soweit er­forderlich, die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu am 7. Oktober 1921, vormittags 8 Uhr, beim Rathaus zu Langd.

Friedberg, den 12. September 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Druck der Brnhl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. % Lange, Gießen.