Ausgabe 
22.2.1921
 
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AmtsverkiindigullgMatt

für die Proviiiziaidirektion Gberhefsen und für das Kreisamt Eichen.

Erlernt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr* ZI_______________________ 22. Februar______________ 1951

3n*K.eln?5lau?n& Wiederaufbau in Frankreich und Belgien. - Bekämpfung der Schnakenplage. -

Nlau: und blauen,suche. - Dlenftnachrlchten. - Felüberemigungen Allsnoorf an der Lahn, Wagenborn-Steinberg und Ettingshausen.

Verdingung.

Für den Wiederaufbau in .Frankreich und Belgien soll die Lieferung von '

. Doppelsalzziegeln aus Ton "

einschlreßlcch der zugehörigen Firste und Halbziegel vergeben werden.

Das Angebot kann auf beliebig große Mengen abgegeben werden. Tie Lieferung hat aber nur in vollen Waggonladungen äu erfolgen. SNindefimeiige ist daher eine Waggoulchung. Zah- lung erfolgt zu zivei Dritteln nach erfolgtem Versand, ein Drittel 30 Tage später.

, Tie zur Verstellung der Liefermengen erforderliche Kohle ist sichergestellt.

Bor, Bereitstellung der für den Wiederaufbau benötigten Mengen ist auf Bewilligung priva ter Aussu hr von Doppel­falzziegeln nicht zu rechiien.

Die Verdingungsunterlagen sind bei der unterzeichneten Landesauftragsstelle einzusehen oder können von dort gegen Ein­sendung von 2 Mk. (nicht in Briefmarken) bezogen werden.

Tie Angebote sind verschlossen, mit der Aufschrift , Dach­ziegel für Frankreich und Belgien", bis zum 2 8. Februar ds. J s. an das Landesauftragsamt einzureichen.

Zuschlagsfrist 1 Monat. ,

Wir machen aber darauf aufmerksam, daß. die Ausfuhrgeneh­migung aus Hessen nur dann erteilt werden wird, wenn nach Mitteilung der Hessischen Baustosfbeschaffungsstelle der Bedarf vesiens an Doppelfalzziegeln gedeckt ist.

Darmstadt, den 16. Februar 1921. '

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt Landes­austragsamt. Dr. Wagner.

Betr.: Wie oben. ---

An den Oberbürgermeister zu Giesten und .die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empsehlen Ihnen, für unverzügliche weitere Bekannt­gabe obenstehender Verdingungen für die Lieferung von Doppel- falzzicgeln aus Ton für den Wiederausban Sorge zu tragen.

Gießen, den 19. Februar 1921.

__________ Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

3m Nachgang zu unserer Bekanntmachung vom 6. Februar 1921 (Amtsoerkündigungsblatt Nr. 19) weisen wir darauf hin, dafz Schnaken- spritzen bei Friedrich T. Weiß in Grünberg kauf- oder leihweise zu haben sind. Weiß liefert auch die nötige 3nsektizidlösung. Derartige Spritzen sind mit Kalkmilch versehen, sehr zur Vorbeugung gegen Maul- und Klauenseuche geeignet.

Gießen, den 21. Februar 1921.

____________Kreis Mit Gießen. I. V.: Welcher.____________

" Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche.

Durch den nach Aufhebung der Zwangsbewirtschaftuug des Fleisches einsetzenden stärkeren Viehverkehrs sind, wie zu erwarten war, eine größere Anzahl von Neu-Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche verursacht worden. Dies gibt uns Veranlassung, die Bekämpfung der Seuche gerade in der jetzigen Jahreszeit, wo das Vieh im Stall gehalten wird, mit alben zu Gebote stehenden Mitteln zu betreiben. Die Gründe für Erleichterungen, die im Sommer, mit Rücksicht auf die Feldbestellung uslv. vielfach gewährt werden nnuß?- ten, siird jetzt hinfällig geworden, so daß die im Reichsviehseuchcn- gesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften enthalteneu Maßnahmen voll zur Auswirkung kommen können. Gelingt es mcht, im Laufe des Winters die Seuche, die schon im fZurückgehen begriffen ist, ganz zu beseitigen, dann ist im Frühjahr mit jBe- strmmtheit mit einem neuen Aufflammen derselben zu rechnen.

Im Interesse einer wirksamen Seuchenbekämpfung liegt es, daß die von uns erlassenen Anordnungen genau eingehalten werden.

Wegen der Gefahr der .Seucheneinschleppung von außerhalb des Kreises wird angeordnet, daß alle mit der iEisenbähn von (nicht hessischen Versandtstationen ankommenden Vieh-(auch Ferkel-)trans- Porste sofort den: zuständigen beamteten Tierarzt telphvnisch an« gemeldet und vor der Entladung amtstierärztlich untersucht werden müssen. Ebenso müssen alle aus Hessen ankommenden Transporte angemeldet und amtstierärztlich untersucht werden, wenn dem Frachtbrief kein Ursprungszeugnis oder keine tierärztliche Bescheinigung über Seuchenfreiheit beigcfügt ist. Abgesehen hiervon

ist. auch in allen diesen Fällen die vorgeschciebene.Quarantäne ein­zuhalten. Bezüglich letzterer hat das Ministerium des Innern an­geordnet, oag die Beobachtungszeit aus 5 Tage 5x24 Stunden

auszudehnen ist und daß oie Trmrsportoauer nicht eingerechnet wird, da die Erfahrungen der letzten Zeit gelehrt haben, daß [oie auf o Tage festgesetzte Dauer für die Quarantäne nicht genügt, wenn me Transportdauer eingerechnet wird.

Wer machen bei dieser Gelegenheit wiederholt darauf aufmerk­sam, daß in Seuchenorten und in Orten, die im' Umkreis von 15 Kilometer von Seuchenorten liegen, eiirerlei, ob diese Orte zum Be- obachiungsgebiet erklärt sind oder nicht, der Handel nist Kleinvieh 5 im Umherzrehen verboten ist. Als Hmidel im Sinne dieser Vor- i ichstst gilt auch das Auffuchen von Bestellungen durch Händler ohne % Acstfuhren von Tieren und dass Aufkäufen. tion Tierew durch Händler. ?

Greßen, den 19. Februar 1921. ' 1

Kreis amt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Betr.: Wie oben.--

An Das Polizeiamt Gießen, Die Bürgermeistereien der Land- gemeinden und oie Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist ortsüblich zu veröffentlichen, Metzger und Viehhändler sind noch besonders hierauf hinzuweisen und Zuwiderhandlungen sind zur Strafanzeige zu bringen. Die Gendarmerre wird ganz besonders mit fortgesetzter scharfer Ueber- wachung beauftragt.

Gießen, den 19. Februar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.________i

Dicnstnachrichte» ves irreisamtes.

im .2", Altenhain, Erch.elsach.sen, Eschenrod, Ruppertsburg und Wohnfeld (Kreis Schotten) ist die .Maul- und Klauenseuche er­loschen. Die genannten Gemarkungen wurden daher aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedect.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbeveinigung Allendorf a. d. Lahn, Watzen­born-Steinberg.

Auf Grund von Artikel 19 des Feldber.-Gesetzes fordere ich die beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge der Eigentums- rcnd sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, in- solveit sie den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Bkonaten bei dem zu st äiS igen Amts­gerichte berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereinigungsverfahren berücksichtigt werden können.

Friedberg, den 11. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskoinmissär: ________________Schni t t s Pa h n, Regierungsrat. ______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbeveinigung Ettingshausen; hier: die Arbeiten des II. und III. .Wschnitts der Ge-narkungsgrenzregu- licrung 'mit Harbachl.

IN der Zeit vonr 18. Februar bis einschließlich 13. März 1921 liegen auf dem Amtszimmer der.Bürgermeisterei Harbach, die Arbeiten des II. und III. Mschuitts der Gemarkungsgrenzregu- licrung EttingshausenHarbach zur Einsicht der Beteiligten offen Es sind dies:

1. 3 Blatt Bvnitierungskarten.

2. 1 Heft Besitzstands Verzeichnis,

3. 3 Blatt Zuteilungskarten.

4. 1 Heft Gütergeschosse I.

5. 1 He t Zusammenstellung der Gütergeschosse.

6. 1 Heft Gütergeschoß mit Zuteilungsplan.

7. 1 Heft Zuteilungsverzeichnis.

Tagesahrt znr Entgegennahme von Eintvendungen sindet daselbst

. Freitag den 4. März 1921

vormittags von 9/2 10 V2 ll lh r statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichlerscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen find.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu reichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke sinket an Ort und Stelle Samstag den 2 6. Februar lfd. Js.

statt. Zusammenkunft hierzu vormittags 9*/2 Uhr bei der Bürger­meisterei zu Harbach.

Friedberg, den 11. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskoinmissär:

S ch n i t t s p a h n, Negierungsrat.

Druck der Lrühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.