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Die Kosten der Untersuchung hat nach § 16 des Hessischen Aus- ^r'ALrlu'tragen.^ 1912 5Um ^^Aehseuchengelttz
II.
Die Besitzer von Zuchthengste» sind verpflichtet, über die xu» gelassenen fremden Stuten Register zu führen und diese den Behörden auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund der SS 14—77 des Reichsviehseuchengesehes vom 26. Juni 1909 bestraft
Darmstadt, den 8. Februar 1921.
Ministerium des Innern. Dr. Fulda.
A" die «urncrmciftereicn tzer Landgemeinden des Kreises
Änter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung weisen wir nochmals darauf hin, daß nur an gekörte Privathengste nach den bestehenden Bestimmungen zum Decken von fremden Stuten verwendet werden dürfen, und daß in allen Fällen, in denen Privatbesitzer ihre Hengste zum Bedecken fremder Stuten benutzen ohne das) diese Hengste vorher von der hierzu bestellten amtlichen Kommission untersucht und für tauglich befunden, auch Körscheine ausgestellt worden find, gegen die Besitzer, vorgegangen wird
Gießen, den 18. Oktober 1921.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._____________ Betr.: Gebühren der Feuervisitatoren.
An die Biirgcrmeistkrrien der Landgemeinden des Kreise^
Soweit unserer Verfügung vom 23. August d. Z. (21. V. Bl. 2lr. 124) vom 26. August 1921 noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 3 Tagen erinnert.
Gießen, den 19. Oktober 1921.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: He mm erde.__________
Dicnstuachrichten des KrciHamtcs
In der Gemeinde Dirlammen ist die Maul- und Klauenseuche wieder erloschen,- die Desinfektionen sind durchgeführt Der Sperrbezirk Dirlammen wird daher mit Wirkung vom 12. Oktober aufgehoben und die Ortsgemarkung Dirlammen auf die Dauer von zwei Wochen zum Deobachtungsgebiet erklärt. Die Gemeinden Allmenrod, Frischborn, Hopfnianns- f e l d und Hör genau werden aus dem Beobachtungsgebiet mit sofortiger Wirkung entlassen. Das gefährdete Gebiet wird aufgehoben. Der Kreis Lauterbach ist damit wieder seuchefrei.
Landwirt Karl Keil zu Grünberg ist zum Feldgeschworenen für die Gemeinde Grünberg ernannt und verpflichtet.
Heinrich Serth, Christian Seipp, Beigeordneter Heinrich Koch und Gemeinderatsmitglied Heinrich Peter zu Avnnenroth wurden als Mitglieder des Wiesenvvrstandes zu Avnnenroth ernannt und verpflichtet.______________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 29. Oktober bis einschließlich 11. Aovember 1921 liegen auf dem Gemeindehaus zu Heuchelheim die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
11 Hauptkarten, aus welchen auch die Bonitätserhöhungen sowie die Bewertung der Zuschnitte aus Aachbargemarkun- gen zu ersehen sind;
6 Bände Gütergeschosse I; .
1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse;
1 Band Zuteikungsverzeichnis;
1 Heft Obstbaumabschätzungen;
1 Heft Obstbaumgeschosse;
Abschrift des Beschlusses vom 7. Juni 1921 über Zuschlagswerte;
Protokoll über Aenöerungen des Weg- und Grabennetzes infolge Zuteilung;
das Verzeichnis der drainierten Grundstücke mit Angabe der entstandenen Kosten;
das Verzeichnis der Zuschläge für erhaltene Hofreitezuschnitte.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst
Samstag den 12. Aovember 1921 vormittags 9—10 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen find..
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und ' Stelle Montag den 7. Aovember 1921 und, soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft dazu am 7. Aovember 1921, vormittags 8 Uhr, beim Gemeindehaus.
Friedberg, den 10. Oktober 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Aegierungsrat.
Bekarrntmachuilg. ,
Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Benützung der Gemeindeviehwage zu Treis a. d. Lda.
Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Treis a. d. Lda. wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
I. 8 5 der Ortssatzung vom 24. Aovember 1899 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Wiegegebühren werden durch einen nach Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif festgesetzt.
II. § 6 der erwähnten Satzung wird abgeändert, wie folgt: Sogleich nach stattgehabter Verwiegung sind die nach dem Gebührentarif verfallenen Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
III. Vorstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage der Verkündigung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Treis a. d. Lda., den 17. Oktober 1921.
Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. Benner.
Gebührentarif.
Mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern werden auf Grund des Artikels 187 der LGO. für die Benützung der Gemeindeviehwage Treis a. d. Lda. folgende Gebühren erhoben:
1. für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Kälber usw., von .jedem Stück.........1,— Mk.
2. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder usw., von jedem Stück............2,— Mk.
3. für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln usw., bis zu
10 Zentner, für den Zentner.......0,30 Mk.
über 10 Zentner für den Zentner......0,20 Mk.
für eine Wagenladung jedoch nicht mehr als . 4^— Mk.
4. für jede Verwiegung ist außerdem an den Wiegemeister eine Gebühr von 50 Pfennig zu entrichten.
Treis a. d. Lda., den 17. Oktober 1921.
Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. Benner.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1.—15. Oki. 1921 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Infanterie-Seitengewehr, 1 Trauring, gez. L. S.
6.6.20, 1 hölzerner Dechen, 1 Kinderschiebkarren, 1 nicht fertiggestelltes blaues Damenjackett, 1 bunter Perlenbeutel, 1 kleines Taschenmesser, 1 schwarzer Strümps, 1 Paar- schwarze Handschuhe, 1 silbernes Rasselchen (Kinderspielzeug), 1 gelber Glacehandschuh, 1 schwarzes Leder-Geld- mäppchen, 1 brauner Klappjagdstuhl, 1 Autoverdecküberzug, 1 Herrenoberhemd, 75 Mark in Papiergeld;
verloren: 1 Vvrstecknadel mit erbsengroßem Brillant, eine goldene Brosche mit Brillant, 1 Trauring, gez. L. R. 10. 11.07, 1 grüngrauer Herrenfilzhut, 1 silberne Damenuhr mit Leberarmband, 1 goldene Dorstecknadel.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu'machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ähr vormittags und 4—5 Ähr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Gießen, den 17. Oktober 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Bekanntmächnng.
Der Dienstmann Wilhelm Bender hat seine Tätigkeit als Dienstmann aufgegeben.
Ansprüche an die hinterlegte Sicherheit sind bei Meidung der Aichtberücksichtigung binnen 14 Tagen bei uns zu melden.
Gießen, den 17. Oktober 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühl'schcn Universitäts-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


