Ausgabe 
20.12.1921
 
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AmlsveMMgungZblatt

für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Krcisomt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. «83 20. Dezember 1021

Znhalts-Äebersicht: Prüfungen für den Schuldienst. Die Ausstellung der Steuerbücher. Einkommensteueranteile der Gemeinden. Erwerbslosenfürsorge. Schweinemarkt in Gießen. - Dienstnachrichten. Verkehr mit Feuerwerkskörpern.

Bekanntmachung.

Für die im Jahre 1922 abzuhaltenden Prüfungen werden .die nachstehenden Termine festgeseht:

1. Seminarentlassungsprüfungen

a) zu Alzey: 7. Februar;

b) zu Bensheim: 14. Februar:

c) zu Friedberg: 21. Februar;

d) zu Darmstadt; 27. Februar.

2. Entlassungsprüfung am Pädagogischen Kursus zu Darm­stadt: 28. März.

3. Aufnahmeprüfung an den Seminaren (soweit noch die Klassen bestehen) und an den deutschen Aufbauschulen: 6. April.

4. Schlustprüfungen für die Schulamtsanwärter

a) im Frühjahr: 8. Mai;

b) im Herbst ; 6. November.

5. Prüfungen für Hauswirtschaftslehrerinnen, Handarbeits­lehrerinnen, Jugendleiterinnen und Kindergärtnerinnen

a) zu Darmstadt: 7. März;

b) zu Mainz: 14. März;

c) zu Giehen: 21. März.

6. Zweite Prüfung für Kindergärtnerinnen

a) zu Darmstadt: 12. September;

b) zu Mainz: 14. September.

c) zu Giehen: 19. September.

7. Prüfung für Zeichenlehrer: 31. März.

8. Prüfung für Gesanglehrer: l.Mai.

9. Prüfung für Turnlehrer: 13. November.

10. Prüfung für israelitische Aeligionslehrer: 5 Dezember.

Meldungen zu diesen Prüfungen find drei Monate vor dem Terntin mit Len vorgeschriebenen Belegen und 1,50 Mark Stempel bei den zuständigen Stellen einzureichen.

Darmstadt, den 1. Dezember 1921.

Hessisches Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten.

Urst adt.

Detr.: Die Ausstellung der Steuerbücher für das Rj. 1922. An den Rechner der Stadtkaffe Gießen, die Gemeinde-, Kirchen-, Mark- und Stiftungsrechner sowie die Rechner der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises.

Nach § 23 der Aussührungsbestimmungen zum Einkommen­steuergesetz haben öffentliche Kassen spätestens bis zum 10. Januar eines jeden Jahres dem für sie zuständigen Finanzamt nach vorgeschriebenem Muster ein Verzeichnis der außerhalb des Reichs wohnenden oder sich aufhaltenden Personen zu übersenden, an welche sie während des abgelaufenen Kalenderjahres regelmäßig wiederkehrende Bezüge oder Unterstützungen mit Rücksicht aus eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung oder Derusstätig- keit gezahlt haben. Diese Personen werden in das von den Ge­meindebehörden zu führende Personenverzeichnis nicht ausge­nommen. Es kommt deshalb eine Ausstellung der Steuerbücher durch die Gemeindebehörden für sie nicht in Frage. Der Aeichs- minister der Finanzen hat darum ersucht, Bah die inländischen auszahlenden öffentlichen Kassen für diese Personen Steuerbücher für Las Kalenderjahr 1922 ausflellen und die Ausstellung so be­schleunigen, Lah sie bis zum 24. Dezember 1921 abgeschlossen ist.

Die Steuerbücher können von den Finanzämtern unentgeltlich bezogen werden. Die Nummer des Steuerbuchs ist kn Spalte 1 und die Gesamtjahresermähigung in Spalte 7 des obenerwähnten Verzeichnisses einzutragen.

Die Ermäßigungen, die in dem Kalenderjahre 1922 nach dem Familienstande zu bewilligen sind (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921) sind nach dem Stand am 20. Oktober 1921 als dem für die Personenflandsaufnahme 1921 festgesetzten Stichtag auf den Steuer­büchern anzugeben.

Die Gesamtjahresermähigung beträgt:

a) für die Person, der das Steuerbuch ausgestellt wird, 120 Mk. jährlich, ,

b) für dieselbe 180 Mk. jährlich zur Abgeltung der nach § 13 des Einkommensteuergesetzes zulässigen Abzüge,

c) für die zur Haushaltung zählende Ehefrau, gleichgültig, ob sie eigenes Arbeitseinkommen bezieht oder nicht, 120 Mk. jährlich,

d) für die zur Haushaltung zählenden minderjährigen Kinder, 1. soweit sie kein eigenes Arbeitseinkommen beziehen, je 180 Mk. jährlich,

2. soweit sie eigenes Arbeitseinkommen beziehen und am 20. Oktober 1921 nicht älter als 17 Jahre waren, eben­falls 180 Mk.

Die Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 13 Abs. 2, 27 und 28 EStG, bleibt der Veranlagung Vorbehalten.

Wir empfehlen, umgehend hiernach zu verfahren. Nähere Auslunst kann bei Len zuständigen Finanzämtern eingehvlt werden.

Giehen, Len 15. Dezember 1921.

Kreisamt Giehen.

vr. Lisinge r.

Betr.; Einkommensteueranteile Ler Gemeinden für 1921.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Laut Berfügung des Ministeriums des Innern vom 1. ds. Mts. zu Nr. M. d. O. 33 431 ist die Hauptstaatskasse angewiesen worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigesetzten Beträge abschläglich auf die diesen für 1921 zukommenden Ein­kommens! eueranteile zu überweisen.

Den Rechnern ist entsprechende Einnahmeanweisung zu er­teilen.

Gießen, den 16. Dezember 1921.

Kreisamt Gießen. I. B: Hemm erde.

Albach 70 Mk., Allendorf an der Lahn 720 Mk., Mendorf an der Lumda 190 Mk., Allertshausen 140 Mk.. Alten-Duseck 600 Mk., Anner-vd 300 Mk., Bellersheim 280 Mk. Beltershain 250 Mk., Bersrod 50 Mk., Bettenhausen 180 Mk. Beuern 100 Mk., Birklar 430 Mk., Burkhardsfelden 360 Mk., Climbach 90 Mk. Daubringen 680 Mk., Dorf-Güll 370 Mk., Eberstadt 310 Mk.. Garbenteich 590 Mk., Geilshausen 170 Mk., Giehen 109 350 Mk. Göbelnrod 250 Mk., Großen-Buseck 530 Mk., Grohen-Linden 4170 Mk., Grünberg 2130 Mk., Grüningen 500 Mk., Harbach 120 Mk., Hattenrod 70 Mk., Hausen 370 Mk. Heuchelheim 5680 Mk., Holzheim 600 Mk., Hungen 1230 Mk., Inheiden 200 Mk., Kesselbach 300 Mk., Klein-Linden 2690 Mk., Langd 260 Mk. Lang-Göns 1000 Mk., Langsdorf 300 Mk., Lauter 200 Mk. Leihgestern 1280 Mk., Lich 2160 Mk., Lindenstruth 270 Mk., Lollar 5480 Mk., Londorf 730 Mk., Lumda 200 Mk., Mainzlar 1470 Mk., Münster 230 Mk., Mufchenheim 420 Mk., Nieder-Dessingen 110 Mark, Nonnenroth 50 Mk., Obbornhofen 450 Mk., Ober-Bessingen 150 Mk., Ober-Hörgern 350 Mk., Odenhausen 120 Mk.. Oppenrod 100 Mk.. Queckborn 380 Mk.. Rabertshausen I 110 Mk. Rein- hardshain 140 Mk.. Reiskirchen 290 Mk.. Rodheim 200 Mk. Rödgen 470 Mk., Röthges 80 Mk., Rüddingshausen 230 Mk. Ruttershausen 210 Mk., Saasen 460 Mk., Stangenrod 200 Mk., Staufenberg 80 Mk.. Steinbach 520 Mk., Steinheim 330 Mk.' Stockhausen 440 Mk., Trais-Horloff 610 Mk., Treis an der Lumda 440 Mk., Trohe 110 Mk., Iltphe 330 Mk., Dillingen 130 Mk., Watzenborn 1920 Mk., Weickartshain 480 Mk., Weitershain 260 Mk., Wieseck 2690 Mk.. Winnerod 50 Mk.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Hessischen Landes-Ar­beits- und Wirtschaftsamtes bringen wir zur entsprechenden weiteren Veranlassung zu Ihrer Kenntnis.

Giehen, den 16. Dezember 1921.

Kreisamt Giehen. I. V.: Schmidt.

Hessisches Darmstadt, den 13. Dez. 1921. Landes-Arbeits- u. Wirtschaftsamt.

Zu Nr. L. A. u. W. 25 508.

Betr.: Erhöhung der Erwerbslosenunterstühung.

Der Arbeitsmarkt und die Finanzlage der öffentlichen Körper­schaften lassen es geboten erscheinen, daß Ausnahmen von der Bestimmung des § 9a Abs. 1 der Verordnung über Erwerbslosen- fürsorge, der die Dauer der Llnterstühung grundsätzlich auf 26 Wochen beschränkt, bei Erwerbslosen, die keine Angehörigen zu ernähren haben, bis auf weiteres nicht mehr zugelassen werden. Insoweit Ausnahmen für solche Personen bewilligt worden sind, ziehen wir diese Bewilligungen mit alsbaldiger Wirkung zurück' Raab.