AmtrverkiilldigungMatt
für die provinzialdireMon Gberheßen und für das Ureisamt Gietzen.
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Nr. ILO IS. August 1921
Znhaltr-Ueberstcht: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen. — Durchführung des 3. Buches der Neichsversicherungsordnung (Unfallversicherung). — Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen. - Radrennen. — Viehseuchen. — Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten. — Sonntagsruhe im stehenden Handelsgewerbe in der Stadt Gießen. — Viehmarkt in Grünberg. - Einsendung der Kreisabdeckereioerzeichnisse.
Gesetz betreffend Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen. Vom 16. Juli 1921.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Aeichsrats hiermit verkündet wird:
Die Geltungsdauer der Verordnung über Sammelheizungsund Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 22. Juni 1919 (RGBl. S. 595) bzw. 29. Oktober 1920 (RGBl. S. 1846) wird bis zum 31. März 1922 verlängert.
Berlin, den 16. Juli 1921. . ?
Der Reichspräsident: Ebert.
Der Reichsminister der Justiz: Schiffer (zugleich für den Reichsarbeitsminister).
Betr.: Die Durchführung des 3. Buches der Reichsversicherungs- I ordnung (Unfallversicherung).
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es wird darauf hingewiesen, daß die von den Gemeinden mit Benzin- oder Elektromotoren betriebenen Wasserwerke auf Grund des § 538 Ziffer 3 der Reichsversicherungsordnung der Anmeldepflicht bei der Berufsgenoffenschaft der Gas- und Wasserwerke in Berlin N 4, Gartenstraße 16/17 unterliegen, selbst für den Fall, daß die mit Bedienung der Motore betrauten Personen alltäglich nur vorübergehend tätig sind. Die genannte Berufsgenoffenschaft ist für den Fall, daß Motorwärter bei ihrer Tätigkeit im Wafferwerksbetriebe Schaden erleiden, verpflichtet, für den Unfall aufzukommen.
Es wird empfohlen, die Wasserwerksbetriebe bei der genannten Stelle anzumelden, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte.
Gießen, den 12. August 1921. «
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtungen.
Wir sind veranlaßt, die Interessenten wiederholt auf die Vorschriften der Ziffer II unserer Bekanntmachung gleichen Betreffs vom 28. Juli ds. Js. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 111) unter dem Hinweis aufmerksam zu machen, daß sie vom heutigen Tage ab durch Barzahlung der Gebühren an den beamteten Tierarzt gegen Erhalt von mit Stempelmarken versehenen Bescheinigungen usw. ihren Verpflichtungen für amtstierärztliche Verrichtungen genügen können.
Gietzen, den 15. August 1921.
_________Kreisamt Gießen. I. V.j Hemmerde._________
Bekanntmachung.
Betr.: Radrennen.
Dem Radfahrerbund „OLerhessen" zu Hungen ist die Erlaubnis erteilt worden, am Sonntag den 28. August l. Js. in Queck- born ein Radrennen auf den Kreisstraßen Queckborn, Aeumühle, Grünberg, Londorf, Mainzlar, Daubringen, Hangelstein, Gietzen, Steinbach, Lich, Münster, Queckborn abzuhalten.
Gietzen, den 17. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. D.: Hemmerde._________
Bekanntmachung.
Betr.: Radrennen.
Dem Radfahrerverein „Wanderlust" 1906 zu Ober-Bessmgen ist die Erlaubnis erteilt worden, am Sonntag den 21. August l. Js. ein Radrennen auf folgenden Strecken abzuhalten:
1. Ober-Bessingen, Rönne,iroth, Villingen, Ronnenroth, Rieder-Bessingen, Ober-Bessingen.
2. Ober-Bessingen, Ronnenroth, Rieder-Bessingen, Ober- Dessingen.
Gießen, den 17. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachuug.
Betr.: Schweinerotlauf im Gehöft der Konrad Köhler Witwe zu Langsdorf.
Rachdem die obige Seuche erloschen ist, werden die Sperrmaßregeln aufgehoben.
Gießen, den 13. August 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Betr.: Die Reufestsetzung der Ortsdurchfahrten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
•Unter Bezugnahme auf unsere Verfügungen vom 21. September 1920 und 28. Januar 1921 sehen wir Ihrem Bericht bis spätestens 1. September I. Is. entgegen, ob die vorhandenen Ortstafeln — soweit erforderlich — an die neuen Ortsdurchfahrtgrenzen versetzt und frisch gestrichen worden sind. Wenn noch nicht geschehen, ist das Versäumte sofort nachzuhvlen. Auch die meist recht mangelhaften und unleserlichen Wegweiser sind in Ordnung zu bringen.
Gießen, den 16. August 1921.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Sonntagsruhe im stehenden Handelsgewerbe in dec Stadt Gießen.
Für Sonntag den 21. ds. Mts. wird der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen und die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in der Stadt Gießen von 11 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags für Kolonial-, Feinkost-, Zigarren-, Zigaretten- und Tabakläöen gestattet.
Gießen, den 18. August 1921.
Pvlizeiamt Gießen. 3. V.: Dr. H e h.
Bekanntmachung.
Betr.: Klauenviehmarkt zu G r ü n b e r g.
Donnerstag den 25. August 1921 findet zu Grünberg ein Klauenviehmarkt statt. Zugelassen ist Klauenvieh, das aus dem Kreis Gießen stammt oder die vorgeschriebene Quarantäne überstanden hat.
Ein Ursprungszeugnis der betreffenden Bürgermeisterei oder das Zeugnis eines beamteten Tierarztes über die abgelaufene Quarantäne mutz beim Auftrieb vorg^eigt werden.
Gietzen, den 18. August 1921.
Kreisamt Gietzen. 3. B.: Dr. Hetz.
Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Juli 1921.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gietzen.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der Kreisaböeckerei- verzeichnisse für den Monat Juli 1921, soweit noch nicht geschehen.
Gießen, den 16. August 1921.
Kreisamt Gietzeü. 3. D.: Dr. Hetz.
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Druck der Brühl'schen Untverfitäts-Buch- und Steindruckerei R Lang«. SM»«*


