AmtsverkiindigungMatt
für die Proviitziaidirektiüii Gberheßen md für das Ureisamt Gießen.
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Nr. 234 19. September 19.21
Inhaltr-Ueberstcht: Landzuteilungsverfahren in der Gemarkung Ettingshausen. - Ausschlag der Beiträge für Biehverluste. — _______________________Grünberg. >-» Feldbereinigung zu Langd. - Straßensperren.
Viehmarkt in
Bekanntmachung.
Betr.: Landzuteilungsverfahren in der Gemarkung Ettingshausen.
Der Landamtmann zu Bad-Salzhausen hat auf Grund der Verfügung des Hessischen Landessiedlungsamtes vom 12. Mai 1921 Ar. F. M. D. 22 031 die Durchführung des Zwangspacht- versahrens bezüglich der Grundstücke:
Fl. XV, Ar. 1, Waldzuschnitt Aebelsbach, 4612 qm,
Fl. XVI. Ar. 1, Acker und Wiese in dem Loch, 49 942 qm,
SL XVII Ar. 1, Waldzuschnitt Aöderwald, 6020 qm; der Gemarkung Ettingshausen beantragt.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, das) der Antrag mit den erforderlichen Anlagen in der Zeit vom 21. September 1921 bis einschließlich 5. Oktober 1921 auf dem Amtszimmer der hessischen Bürgermeisterei Ettingshausen zu jedermanns Einsicht offen liegt.
Zugleich wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Zwangspacht und deren Bedingungen gemäß Artikel 68 des Hessischen Landesgesetzes vom 1. September 1919 Termin vor dem unterzeichneten Landesausschuß auf Mittwoch den 12. Oktober 1921, vormittags 9V2 Ahr, im Rathaus zu Ettingshausen anberaumt.
Eigentümer, Pächter, Mieter und sonstige an den genannten Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Zwangspacht Beteiligten werden aufgefordert:
1. Einwendungen gegen die Zwangspacht und deren Bedingungen bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beantragte Zwangspacht,
2. Erklärungen auf den angebotenen jährlichen Pachtzins bei Meidung der Anterstellung der Annahme des Angebots,
3. Anträge auf "Ausdehnung der Zwangspacht bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
4. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
5. Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung von Gefahren und Aachteilen notwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
6. etwaige Rechte oder Ansprüche an die genannten Grundstücke bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, in dem oben erwähnten Termin vorzubringen.
Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Zwangspacht beteiligt sind, so muß der Eigentümer solche sofort nach Zustellung der Bekanntmachung mir unter der Adresse: „Provinzialdirektion Oberhessen, Gießen" bezAchnen, anderenfalls bleibt er für diese Ansprüche verantwortlich.
Der Eigentümer der genannten Grundstücke muh, von der Zustellung dieser Bekanntmachung an, zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen oder der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung die Genehmigung des Unternehmers (Landessiedlungsamt) einholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den Zweck, für welchen die Zwangspacht vo.r- genommen wird, der Wert des Geländes erhöht worden ist.
Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dingliches Recht an den genannten Grundstücken oder ein persönliches Recht auf deren Benutzung ohne Genehmigung des Anternehmers ein, so fleht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu.
Gießen, den 13. September 1921.
Der Vorsitzende des Landesausschusses im Zwangsverfahren.
I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausschlag der Beiträge zu den Entschädigungen für Viehverluste auf die Besitzer.
Rachdem die Erhebung der Beiträge für das Rechnungsjahr 1920 angeordnet worden ist, weisen wir die Viehbesitzer darauf hin, daß der Ausschlag der Beiträge getrennt erfolgt:
a) bei Pferden nach Stückzahl und Wert,
b) bei Rindern nach Stückzahl, jedoch mit der Maßgabe, daß für Tiere, bei denen zur Zeit der Aufnahme im Anfang > eines Rechnungsjahres der Wechsel der Schneidezähne noch I
njcht begonnen hat, nur je ein Drittel des am Schlüsse dieses Rechnungsjahres für jedes ältere Tier zu entrichtenden Beitrages zu erheben ist.
Für den Besitzstand sind die im Anschluß an die vorausgegangene allgemeine Viehzählung erfolgten Aufnahmen maßgebend. Wer nach erfolgter Aufnahme einen Rindviehbestand neu anschafft oder den zur Zeit der Aufnahme vorhandenen Aindvieh- bestand um mehr als ein Fünftel vermehrt, hat die Zahl der zugegangenen Tiere bei der Bürgermeisterei anzumelden. Bei Viehhändlern werden zehn vom Hundert ihres Jahresumsatzes als der für die Berechnung des Beitrags maßgebende Viehbestand angenommen.
Für Tiere, die dem Reich, den Bundesstaaten oder zu einer Gestütsstation gehören, sowie für Schlachtvieh in Viehhöfen oder in Schlachthösen einschließlich öffentlicher Schlachthäuser werden keine Beiträge erhoben (§ 73 des Reichsgesetzes).
Bei Pferden wird der auszuschlagende Beitrag für jede angefangenen 1000 Mark des Wertes des Tieres erhoben.
Durch das Gesetz vom 31. Mai 1921 (Acg.-Bl. Ar. 16) ist.eine Reuregelung bezüglich der Aufnahme der Viehbestände und der Erhebung der Beiträge eingetreten. Hiernach erheben die Erheber dieses Jahr zum letzten Male die Beiträge für 1920. Eine Reuaufnahme der Viehbestände findet nicht mehr statt.
Gießen, den 12. September 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Viehmarkt in Grünberg.
Donnerstag den 22. September 1921 findet zu Grünberg ein Klauenviehmarkt statt. Zugelafsen ist Klauenvieh, das aus dem Kreis Gießen stammt, oder die vorgeschriebene Quarantäne überstanden hat.
Ein Ursprungszeugnis der betreffenden Bürgermeisterei oder das Zeugnis eines beamteten Tierarztes über die abgelaufene Quarantäne mutz beim Auftrieb vorgezeigt werden.
Gießen, den 15. September 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Langd; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 1. Oktober bis einp.Meßlich 15. Oktober lfd. Js. liegen auf dem Rathaus zu Langd die Arbeiten des III. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen.
Cs sind dies:
18 Hauptkarten, aus welchen auch die Bewertung der Zuschnitt aus Rachbargemarkungen sowie die Bonitätserhöhungen zu ersehen sind,
3 Bände Gütergeschvsse I,
1 Band Zusammenstellung der Gütergeschvsse,
2 Bände Gütergeschvsse mit Zuteilungsplan,
2 Bände Zuteilungsverzeichnisse,
1 Heft Obstbaumabschähungsverzeichnis,
1 Heft Obflbaumgeschosse,
das Verzeichnis der Abänderungen des Weg- und Grabennetzes,
Abschrift der Beschlüsse über Zuschlagswerte.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst Montag den 17. Oktober 1921, vormittags 8—9 /Uhr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Freitag den 7. Oktober 19 21 und soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu am 7. Oktober 1921, vormittags 8 Llhr, beim Rathaus zu Langd.
Friedberg, den 12. September 1921.
Der Hessische Felübereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.


