AmtzverliindigungMatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für da; Kreisamt Liehen.
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Nr. 56 S9. April 1931
Znhalts-Uebersicht: Das alte und neueDeutschland. - Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei Notstandfiarbeiten. - Besetzung desSchornsteinfegerKehr- bezirks Grünberg. - Viehseuchen. - Gesunden, verloren.
Betr.: Das alte intb neue Deutschland.
An die Schulvorstände des Kreises.
9Jiit nächster Post geht Ihnen im Auftrag deS LandeSaints für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelcgenheiteu, ein Abdruck der Rede zu, die der Professor an der Technischen .Pochschule zu Darmstadt D. Dr. A- E. Berger zur Feier des 18. Januar 1921 gehalten hat. Ter Abdruck ifl: sämtlichen Lehrkräften zugängig M machen.
Gießen, den 14. April 1921.
Kreisschulkommission Gießen.
Dr. Usin ge r.
Betr.: Beschäftigung von Schwerbeschädigten bei Notstands' arbeiten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Schreiben oes Herrn Reichsarbeitsministers vom 21. v. Mts. I C 1993/21 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.
Gießen, den 16. April 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Abschrift!
Mit der Fertigstellung von Notstandsarbeiten endigt in der Regel auch das Arbeitsverhältnis der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ohne weiteres, insbesondere ohne ausdrückliche Kündigung. Soweit bei den Notstandsarbeiten Schwerbeschädigte beschäftigt sind, kommt daher auch die in § 12 des Schwerbeschädigtengesetzes vom 6. April 1920 (Reichs-Gesetzblatt S. 458) vorgesehene Anzeigepflicht nicht in Frage.
Um es jedoch den Hauptfürsorgestellen der Kriegsbeschädigten- sürsorge zu ermöglichen, sich für die Schwerbeschädigten, die infolge der Beendigung von Notstandsarbeiten erwerbslos werden, rechtzeitig um einen anderen.Arbeitsplatz zu bemühen, erscheint es erwünscht, daß die Unternehmer von Notstandsarbeiten 4 Wochen vor Beendigung der Arbeiten der Hauptfürsorgestelle die Nanien der betreffenden Schwerbeschädigten mitteilen. .
Ich darf ergebens! bitten, in diesem Sinne auf die Unternehmer voir Notstandsarbeiten, insbesondere auf die öffentlichen Verbände, die Notstandsarbeiten ausführen oder ausführen lassen, in geeigneter Weise cinzutvirken.
Jin Auftrage:- gez. Dr. Weig e r t.
Bekanntmachung.
Betr.: Besetzung des Schorirsteinfegcrlehrbezirks Grüuberg.
Dem SchornsteiufegermeisterLudwig Straub ist oer Kehrbezirk Grünberg, uMsmseud die Gemeinden Rlleirdorf a. b._ Lda., Allertshausen, Beltershain. Bersrod, Benenn Burkhardsfelden, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, LuMda, Odeühauseu, Oppenrod, Queckborn, Reiuhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen,, Saasen, Stangenwd, Stockhausen, Treis a. d. Lda., Weickartshain, Wei- tershäin und Winnerod, mit Wirkling voni 15. April 1921 übertragen i norden.
Die Bürgermeistereien der genannte» Gemeinden wollen dies ortsüblich bclänntmachen lassen.
G i e ß e n, den 13. April 1921.
Kreis amt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
N a ch w e i > u n g K lauenseuche in
Kreis
über den Stand der Maul- u n d Hessen äm 31. Mälz 1921.
Gemeinden Gehö sie
(Gutsbezirke) ins- davon ins- davon
gesamt (Sp. 1) gesamt (Sp. 3)
neu neu
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Ta nistadt ....
—
—
—
—
BenshZm ....
—
—
—
Tiebu g.....
1
0
5
4
Erbach .....
3
2
9
2
Groß-Gerau . . .
1
1
1
I
Heppenheim . . .
—
—
—
Offenbach ....
—
—
—
—
Giß n.....
—
—
—
Alsf ld .....
4
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15
11
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—
—
—
Friedberg ....
2
1
2
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Lauterbach ....
8
2
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5
Schotten ....
—
4
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Aiaiuz.....
2
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2
Alzey .....
1
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1
1
Bingen.....
Oppenheim . . .
Wo.ms .....
—
—
—
Ticustnachrtchten des KreiSamtcs.
Tie Maul- und Klauenseuche in Oberasphe (Kreis Marburg) ist erloschen. Tie angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben.___________________' _________________________
Bekanntmachung.
B e t v.: Schweinervtlauf in G i e ß e n.
In deni Gehöfte Buddestrnße Nr. 5 dahier ist Schweinerotlauf sestgestellt worden. Sperrmaßregelu sind angeordnet.
Gießen, den 16. April 1921.
____________Polizeiamt Giesen. L a u t e s chl ä g e r.______________ Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1.—15. April 1921 wurden in hiesiger Stadt gesunden: 1 goldener Zwicker, 1 Kinderhandtäschchen mit Inhalt, 1 Borstcckuadel, 1 seidenes Balltuch, 1 Lederhandschuh, 1 Zwicker und 1 altes Portemonnaie mit Inhalt;
verloren: 1 schwarze, lederne Brieftasche mit Inhalt, einige Geldscheine, 1 Briefumschlag mit etwa 600 Mk., 1 goldenes Kettenarmband und 1 goldener Ring mit Perlen.
Die Empiangsbcrechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefündeneii Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 16. April 1921.
Polizciamt Gießen. L a u t e s chl ä g er.
«s
^ck der Vrühl'schen Unioersitäts.Duch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen


