Ausgabe 
18.7.1921
 
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fchlachtung ist zu gestatten, jedoch dürfen die Tiere anderweit nickt eingestellt werden.

Als verdächtig sind den gleichen Mastnah,neu zu unter­werfen alle mit seuchekranken in derselben Stallung unteraebrackte männliche und weibliche Rindviehstücke. -

§ 3.

Das Verbringen von Kühen und Rindern eines Seuchenortes zu den in anderen Orten aufgestellten Bullen ist verboten.

§ 4.

Vach dem Erlöschen der Seuche in einer Stallung ist die . Desinfektion derselben, sowie der Stall- und Putzgeräte nach Angabe des Kreisveterinärarztes und unter polizeilicher Lleber- wachung vorzunehmen.

§ 5.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden insoweit nicht nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach §74 Ziffer 3 des RDG. bestraft.

8 6.

Das Kreisamt kann bei besonders mildem Verlauf der Seuche . von den in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen mit Ausnahme derjenigen des §3 für einzelne Orte ganz oder teil­weise entbinden.

Gießen, den 11. April 1913.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. >.

Bekauutmachuug.

Die KreisstraßeHungen Rodheim" wird wegen Er­bauung einer Straßenbrücke bei Km. 3,25 in Gemarkung Langd vom 18. Juli ds. Js. ab'bis auf weiteres gesperrt. Der - Personen- und Fuhrwerksverkehr wird über Inheiden, Trais- Horloff, Steinheim (und umgekehrt) geleitet. Der Verkehr der" KreisstraßenstreckeHungenLangd" bleibt aufrecht erhalten. Die Bürgermeistereien der umliegenden Orte wollen dies alsbald ortsüblich bekanntgeben.

Gießen, den 13. Juli 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Dienstuachrichteu des Kreisamtcs.

Frau Margarethe Fried geb. Schweitzer zu Langd wurde zur Gemeindehebamme in Langd bestellt und vom Kreisamt verpflichtet.

Bekautttmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: die Verschleifung der Burghohl.

In der Zeit vom 15. bis einschließlich 29. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda

das Projekt mit Kostenanschlag vom 18. April 1921 und

6er Kommissionsbeschluß vom 2. Juni 1921 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 7. Juli 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissür: Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen; hier: Wetter­regulierung.

In der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 1. August 1921 liegt auf dem Amtszinimer der Bürgermeisterei zu Ober-Bessingen: das Projekt mit Kostenanschlag vom 13. Mai 1921 und der Kommissionsbeschluß vom 21. Juni 1921 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hessischen Bürgermeisterei zu Ober-Bessingen schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen. x

Friedberg, den 7. Juli 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und St-indruckerci R Lang«. E'-d«n