Ausgabe 
18.4.1921
 
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Mangebend ut bte Zahl der Mitglieder, deren Beschäsligunas- ort irch Mr Zett des letzten Zahltages (§ 393 RBO.) vor der Fest­stellung tut Bezirk des Bersichernngsamts befindet. Bei^ Mit­gliedern von Ersatzkassen, bet unständig Beschäftigten und solchen Mitgliedern, die auf Grund der 176 und 313 einer Kasse an­geboren und einen Beschäftigungsart nicht haben, tritt an Stelle des Beschäftigungsorts der Wohnort:

An Stelle der Vertreter der Versicherten tnc Vorstand wählen - bei den kitappschaftlichen Krankenkassen die für den Bezirk des Bersichernngsamts 'zuständigen Knappschaftsältesten

bei den Ersatzcassen, die örtliche Verwaltungsstellen haben, die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Versicherungsamts Mständigen örtlichen Verlvaltnngsstellen.

Im übrigen wirb auf die Wahlordnung vom 5. Juni 1913 iReg.-Blatt S. 143) verwiesen. Der Wahltermin ivird noch be- kanntgegebeu.

Gießen, den 13. April 1921.

Kreisamt Greifen (Verliäserungsamt). I. B.: Ur. H e jj.

Betr.: Tie Erhebung der Kurtaxe und der Badegclder zu Bad- Nauheinr.

An den Oberbülgkrmeister zu Gietzcn und die Bürger- mcistereirn der Landgemeinden des Kreises.

Tie Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung ge­macht, das; in den, benachbarten Städten und Orten Fremde Woh­nung nehmen, von da ans die Kurmittel in Bad-Nauheim ge­brauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe aus diese Weise zu umgeben suchen. Daher ist air- geordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern W Bad Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und prte zukünftig nur dann noch er­folgen soll, wenn von denselben Ans w eis ka rterr nach dem nnteir abgcdrnckten Muster deut Aussichtspersonal in den Bade­häusern vorgezeigt lverden. Diese Au s w e is kar t e n sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.

Tie Abgabe der An s we i s ka c t e n darf a l s o n i ch t an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch a n w e s e n d sind. Nür für bte Ortsan - s äss igen , die min d est e ns drei Mori ate in btin b et r. Orte wo h n e n und auch Steuer bezahlt ha­ben, dürfen d e r a r t i g e K a r t e n a u s g e ft: eilt w e r d c n, diese Ausstellung hat jedoch zu nnterbleiben, insofern diese Orts­ansässigen in Bad-Naüheim Wohnung genommen haben nnd nicht

nach geuommeuem itiiibv an demselben Tage in ihren Wohnort zurücktehren.

lieber die ausgestellten Ausweistarten habc it Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.

Tie jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalender­jahr, in dem sie ausgefertigt siitd, gültig.

Sie 1 vollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare ztt Auslveiskarlen sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.

Tie Ausweiskarten lvollen Sie bei der Badeoerwaltung Bad Nauheim aufordern. t

Tie Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison . im Oktober jeden Jahres direkt bet der Kurverivaltung Bad-Nau­heim portofrei voic Ihnen einM>reichen.

Tie nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zlvecks Ber- lveudung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalteu.

Bon deiijenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte fiitb, wird iedesmal ein Zuschlag von 5 Mk. (statt wie bisher 40 Pf.) vom 1. April l. I. ab erhoben.

Gießen, den 24. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

De....................

wird hiermit bescheinigt, daß d . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

....... den . . teit . . . 19 . .

Bürgermeisterei . . .

(Siegel.)

Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Bekairntmachttttg.

Betr.: Ausbruch der Pferderäude in Beuern.

Bei einem Pferde des Karl Edel m u t h in B e u e r n wurde die Räude scstgestellt. Die Sperrmaßregeln sind angeorduet worden.

Gießen, den 13. April 1921.

Kreisamt Gießen. I, V.: Welckcr.

Bekanntmachnttg.

Betr.: Ausbruch der Pferderäude in Ettiugshaus e n.

Bei einem Pferde des Schlossermeisters ,v> e n ß in Etting s h a u s e n wurde die Räude sestgestellt. Tie Sperrmaßregeln sind angeordnet worden.

Gießen, den 13. April 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Druck her Brüh Achen Universitäts-Buch- und Steinbrudierei K Gange, (Bußen