Ausgabe 
18.3.1921
 
Einzelbild herunterladen

2

Tic nachstehende Bekaiitttmachnng bringen wir hiermit -zur Kenntnis der Beteiligter

Gießen, den 16. März 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanutmachung.

Betr.: Die Besteuerung der Klaviere, Automaten und Musik- werke, Luxuswagen und Luxusreitpferde.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des Gesetzes vom 12. August 1899, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910, wird hiermit zur össentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stempel­abgabe:

1. für Verkaufs- oder Wagautomaten,

2. für automatische Kraftniesser,

3. für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikuins dienen,

4. alle in össentlichen Wirtschastslokalen ausgestellten Klaviere oder sonstigen Musikwerke,

5. Luxuswagen oder Luxuspfcrde, für das Rj. 1921 im Monat Mürz an allen Wochentagen von vormittags 912 Uhr auf dem Bureau der unterzeichneten Be­hörde, Zimmer Nr. 9, dahier zu entrichten ist.

Wer bis zum 31. März 1921 die Abmeldung der steuerpflich,- tigew Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiter­entrichtung der Abgabe bei Meldung der Bestrafung und zwangs- iveisen Beitreibung verpflichtet.

Tie sür das Rj. 1920 ausgestellten Karten sind vorznlegeu.

Gießen, den 10. März 1921.

Kreisamt Gießen.

Dr. Usin g e r.

Nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur all­gemeinen Kenntnis.

Gießen, den 16. März 1.921.

Polizeiamt Gießen. L a u te sch l ä g er.

Bekantttmachuttg.

Betr.: Die Erhebung der Stempelabgabe sür Fahrräder.

Die Erhebung des Stempels für Fahrräder sür das Rech­nungsjahr 1921 findet v v n heute ab bis zum 31. März 19 21 an jedem Wochentage, vormittags von 9 bis 1 2 U h r, bei uns, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 9, statt.

Wir fordern alle Besitzer von Fahrrädern auf, die Stempel- abgabe während der obenerwähnten Zeit unter Vorlage der Rad fahr kart en zu entrichten, oder, sofern die Voraus- setzuugeit hierzu vorliegen, während derselben Zeit (s. § 19 Abs. 2 der Verordnung) Antrag auf Befreiung von der Abgabe zu stellen.

Anträge auf Befreiung sind vorzubringen:

1. für die Stadt Gießen bei dem Polizciamt,

2. sür die Landgemeinden des Kreises bei der Bürgermeisterei des Wohnorts.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Be­frei u ngs a nt ge, die nach dem 1. April 19 21 g e- stellt werden, keine Berücksichtigung finden t ö ii n e ii.

Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Fahrrades im Laufe eines Jahres aufgibt oder '.verliert, oder, ohne den Besitz

auszngebeu, das Fahrrad ans össentlichen Wegen imb Plätzen nicht mehr benutzen will, hat dies dem KreiSamt seines Wohn oder Aufenthaltsortes spätestens zu dem in £ 19 bezeichneten Zeit­punkt unter Vorlage der Radsahrkarte anzuzeigen.

Es sind hiernach alle Fahrräder, die nicht ord­nungsmäßig a b g e m e l d e t sind, für das lauf en d e Jahr abgabepflichtig, und zwar selbst dann, wenn sie nicht benutzt werden sollten.

Gießen, den 10. März 1921.

Kreisamt Gießen.

Dr. Uf in ge r.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1.15. März 1.921 wurden in hiesiger Stadt gesunden: 1 Damen Handtasche mit Taschentuch, 1 Aufsatz zu einem Möbelstück, 1. Herrenkragen, 1 Taschentuch, 3 Porte­monnaies, 1 Handschuh, 1 Zwicker, 1 Handschelle, 1 Schirm­mütze, 1 Rocknadel, 1 Gesetzbuch, 1. Vorstecknadel, 1 Tarnen - uhr und 'Papiergeld;

verloren: 1 Rosenschere, 1 silberne Uhr mit schwarzem Au- Hängerband, 1 Achat-Brosche in Silber gefaßt tSchnallen-- form).

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstänoe be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1.112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmit­tags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gieße n, den.15. März 1921.

Polizeiamt Güßen. L au t c s ch g e r.

N a ch w c i s u n g über den S t a n d d e r M a u l - u n d K l a n en s e u ch e i n H e s s e n am 28. Februar 1.921:

Gemeinden

Gehöfte

(Gutsbezirke)

ins­

davon

ins­

davon

gesamt

(Sp.l)

gesamt

(Sw 3)

K reis

neu

neu

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalteck

Darmstadt.....

1

1

1

1

Bensheim.....

3

L

3

1

Dieburg.....

3

3

3

Erbach......

Groj--Gerau ....

Heppenheim ....

2

2

2

2

Offenbach.....

Alsscld......

2

I

Büdingen.....

5

1

1.0

1

Friedberg.....

4

12

Gießen......

1

2

Lauterbach.....

6

6

12

12

Schotten.....

2

1

4

1

Alzey .....

Bingen......

.

Acainz......

Oppenheim ....

18

649

Worms .....

1

1

1

l

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.