Ausgabe 
18.3.1921
 
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Amtsverlimdigungzblatt

für die provinziaidireition Oberhessen und für das Kreisaiiit Gießen.

(Erfdjetnt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 40

r8. März

1921

Jllhaltz-Uebersicht: Durchführung der Nacheichung im Kreise Biesten. - Abgabe von verbilligten! Mais und Maisfutterinebl im Austauicli ktMMichk'weMeL^w^/u ®cmehlbe= »sw. Nennungen. - Besteuerun der Klaviere! Automat

und Ntustkwerke, Luxuswagen und Luxusrettpferde. - Erhebung der Ätempelabgabe für Fahrräder. - Gefunden, verloren. - Viehseuchen.

Bekanntmachung.

B etr.: Tic Maßf- und Gewichtspolizei und die Turchfüyrung der Nacheichung im Kreise Gießen für das Jahr 1921.

Tie in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebeue Slach^- eichnug der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Läng en - u Flüssigkeitsmaße, Messwerkzeuge für Flüs- srgkclten, Hohlmaße, Gewichte und transportab­len Handels wagen unter 3 000 Kg. soll im Kreise G iesen demnächst beginnen, und nach dein untenstehenden Ruud- rcijeplan durchgeführt werden. Eichpflichtig sind alle diese Mcß- gerätc nicht nur im öffentlichen Verkehr, sondern auch im H a n - delsverkehr, wenn er n i ch t in offenen Verkaufsstellen statt­findet, sowie in fabrikmäßigen Betrieben, wenn sie zur Ermittelung des Arbeitslohnes dienen. Tie Besitzer solcher eich­pflichtiger Meßgeräte haben dieselben, auch wenn sie schon geeicht und noch richtig sind, bei den örtlichen Eichtagen zur Nacheichung vorzulegen. Fässer, große oder ortsfeste Wagen und Präzisionsmestgeräte können bei örtlichen Eichtageu nicht behandelt roerbeit; sie sind vom Eichamt Gießen besonders tzu behandeln.

Tie Nacheichung macht den Besitzern nur unerhebliche Kosten sofern nicht Reparaturen nötig sind. Tie Eichbeamten dürfen .solche Reparaturen nicht mehr ansführen. Es muß den Inter­essenten überlassen bleiben, sie anderweit bei geeigneten Fachleuten ausführen zu lassen. Tie Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt emznliefern.

Jeder Einlieferer hat zur Vermeidung von Verlusten und Verwechslungen ein mit seinem Namen versehenes Stü cke ver­zeichn t s (Einlieferungsschein) mit einzureichen, wofür die Vor­drucke bei den Bürgermeistereien oder beim Eichbeamten erhältlich sind. Bet Nichterfüllung dieser Forderung kann die Annahme zur Nacheichung abgelehnt werden.

Für Gegenstände, welche zu der vom Eichbeamten festgesetzten Zeit nicht abgeholt worden sind, übernimmt dieser bei seiner Mreise keine Verantwortung. Solche Gegenstände werden unter entsprechender Mitteilung dem Besitzer des örtlichen Eichlokals znrückgelasscn, der jedoch ebenfalls keine Verantwortung für deren Verbleib trägt. Einwendungen müssen deshalb unmittelbar bei der Abholung der Gegenstände vorgebracht werden: spätere können nicht berücksichtigt werden.

Solche Meßgeräte, die wegen ihrer Größe oder Befestigung aut Aufstellungsort oder aus ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf r ech t j e itige it Antrag an ihrem Aufstellungsort in unmittelbarem Anschluß an den örtlichen Eichtag nack-geeicht, sofern dadurch) kein unverhältnismäßiger Aufenthalt entsteht.

Für Eichung am Aufstellungsort ist als Zuschlag zu den Ge­bühren in diesem Falle nur eine Ganggebühr von Mindestens 5 Ml. zu zahlen, während an anderen Tagen der gesetzlich vorge­schriebene Zuschlag von mindestens 25 Mk. erhoben werden muß. Ter Transport der Eichiwrmale geht in beiden Fällen aus Kosten des Antragstellers.

Tie Besitzer eichpflichtiger Gegenstände haben zur Vermeidung verzögerter Abfertigung die den betreffenden Gemeinden zugeteilten örtlichen Eichtage zu benützen und von ganz besonderen Aus­nahmen abgesehen n i ch t die Wahl, statt dessen ihre Gegenstände bei dem Eichamt Gießen nacheichen m lassen.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien die Eichtage alsbald in ortsüblicher Weise bekannt­machen lassen und kurz vo r h er no ch m a l s dar a u f Hin­weisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tageszeit und Anzahl der pro Tag abzufertigenden Interessenten wird den Bürger- meistereten durch das Eichamt Gieß,en rechtzeitig zugehen.

Zur Torchführung der Nacheichung sollen örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten werden.

Vom Eichamt Gießen ans:

* Am 4. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar und Taubringen.

Am 12. April in Treis a. d. Lumda.

* Am 13. April in Allend-orf a. d. Lumda, zugleich für Climbach.

* Am 19. April in Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rüddingshnusen und Wet­tershain.

Am t. Juni nt Grünberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain nnd Reiuhardshain.

Um 14. Juni in Göbelnrod, zugleich für Saasen mit Bvllubach und Winnerod.

*Am 15. Juni in Ettingshausen, zugleich für Harbach, Qucckboru, Münster und Ober-Bessingen.

Am 21. Juni in Villingen, zugleich für Nonuenroth

Am 22. Juni nt Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Tfais- __ Horloff, Rodheim, Steinheim, Rabertshausenn.Langd. ^°Am v. xsitlt tu Bellersheim, zugleich für Obbornhofen.

< xsitli in Langsdorf, zugleich für Bettenhausen.

w 1". <jitli tu Lich, zugleich für Nieder-Befjingeu.

ar !n Al'uschenheint, zugleich für Arnsburg u. Birklar.

Am 20. xtuli tu Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern und Dorf- Gull.

2(5. Juli in Lang-Göns, zugleich für Holzheim.

Am 2. August in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grauingen, Garbenteich und Haufen.

,Am 9. August in Leihgestern.

-Am 10. August hi Großeu-Liuden.

VOit 16. August in Klein-Linden, zugleich für Alleudorf a. d. Lahn. 'Am li. August in Heuchelheim.

*Ain 23. August in Wicseck.

*Am 6. September in Gvoßen-Buseck, zugleich für Alten Busecl Trohe und Rödgen.

Aut 8. Septcmber in Beuern, zugleich für Bersrod

Am 13. Septcmber in Reiskirchen.

Am 15. September in Burkhardsfelden, zugleich für Hattenrod, Lindenstruth und Oppenrod.

. Ju,gleicher Reihenfolge lind angemessenem Abstaude wird die polizeiliche Maßk- und Gewichtsrevision stattfinden.

Gießen, den 14. März, 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hem ni erde.

* Im Bedarfsfälle mehr als 1 Tag.

Bctr.: Abgabe von verbilligtem Mais und Maisfuttermehl in, Austausch gegen Getreide.

An den Oberbürgermeister zu Gietzru und die Bürger- ineistercien der Landgemeinden des Kreises.

Bezugnehmend auf unsere Bekanntmachung vom 4 März d I (Amtsverkündigungsblatt Nr. 34) wollen Sie die Anträge auf Lieferung von verbilligtem Mais von den Landwirten unter Angabe ber gewünschten Menge entgegennehmen und dieselben gesammelt bis zum 25. d. M. nach hier eiiisenden.

Tie Bezugscheine werden wir daun nach Prüfung nusstelleu und den Landwirten zustellen.

Wir ersuchen Sie, die Landwirte hiervon in Kenntnis gu letzen und dieselben nochmals auf die Vorteile der Maislieferuug bei restloser Ablieferung von Brotgetreide, Gerste und Hafer hlnzUwcifeu.

Gießen, den 15. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siege rt.

Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichuisse für den Monat Februar 1921.

Au die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Einsendung der Kreis- abdeckeretvevzeichnisse für den Monat Februar 1921.

Gieße u, den 16. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

B e 1 r.: Einsendung der Gemeinde-, Mark- und Stiftunasrech- 1t litt gelt für 1919.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden und die Mark- und Stiftiingslwrstäude des Kreises.

Soweit obige Rechnungen noch nicht an die Oberrechnungs­kammer abgeliefert worden find, hat dies umgehend zu ge­schehen.

Gießen, den 16. März 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hem werde.