AmtzverküMgungsblatt
für die Provmzialdireition Gberheßen und für dar Kreisamt Gietzen.
(Erffietnt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 87_____._________________________ 17. Juni_________________ 11)31
Inhalts-liebersicht. Wahlen zum Provinzialtag. — Verordnung über die Dersorgungsregelung. - Kursus an der Lanüwirtjchaftlicheu Schule zu Lrch. — Selchenschau Ruddlngshausen. — Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallene Rinder und Ziegen. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Wahlen zum Pwvinzialttg.
. Das Mitglied des Proviitzialtags, KöniMerzienrat Leonhard Hoos, Fabrikant in Lauterbach, ift verstorben. Die Provinzial- wahlkommissioit -hat in ihrer Sitzung vom 3. d. Mts. festgestellt, daß gemäß bett Vorschriften des Art. 70 Ws. 1 in Verbindung mit Art. 29h und 29i des Gesetzes' vom 15. April 1919 die Abänderung der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 betreffend Geh. Jusiizrat Rabenau, Ober-amtsrich-ter i. R. in Büdingen, an die Stelle des vorgenannten ausgeschiedenen Prvvin- zialtagsmitgliedes tritt.
Gießen, den 14/ Juni 1921.
Ter Ptovinzialwahlkominissar.
________________Dr. llsinger, Provinzialdirektor. ________
Bekanntmachung
betreffend Verordnung über die Ver orgungsregelungi vom 16. April 1921 (Reichs-Gesetzbl. S. 486). Vom 10. Junr 1921.
Auf Grund des Art. 1 der Verordnung über die VersorgungS- regelung vom 16. Ap.il 1921 (Reichs-Gesetzbl. S. 486) ordnen wir unter Zustimmung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Mat 1921 die-weitere Fortgeltung 'nachstehender Bekanntmachung an, insoweit diese auch für Lebens- nnd Futter-mittel auf Grund der §§ 12—16 der Verordnung scher die Errichtung von Preisprüfimgsstellen und die Ver- svrgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs gesetzbl. S. 607) bzw. 4. November 1915 (Reichsgesetzbl. S. 728) erlassen sind:
I. Bekatrittmachiung des Kreisamts Darmstadt, betreffend Verpflichtung zur Preisauszeichnung der zum Verkauf gestellten
,. Gegenstände des- notwendigen Lebensbedarfs, vom 7. September 1920;
II. Bekanntmachung, betreffend Verpflichtung zum Preisaushang für den Verkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs:
1. des Kreisamts Offenbach vom 21. Oktober 1920;
2. „; „ Groß-Gerau voin 17. August 1920;
3. „ „ Bensheim vom 10. September 1920;
4. „ „ Dieburg voM 16. August 1920; '
5. „ „ Gießen vom 1. Oktober 1920;
6. „ „ Büdingen VoM 13. August 1920;
7. „ „ Lauterbach VoM 19. Juli 1920;
8. „ „ Schotten vom 13. August 1920;
9. „ „ Alsfeld VoM 1. Sepümbcr 1920;
10. „ „ Oppenheim vom 19. November 1920;
11. „ ,,. Bingen VoM 20. Mai 1921.
III. Bekanntmachung des Kreisamts Alzey, betreffend Verpflichtung zum Preisaushang für den Verkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, vom 25. Sept. 1920.
IV. Bekanntmachung des Oberbürgermeisters der Stadt Wornts über die Preisauszeichnung, in den Schaufenstern, Schaukästen, auf dem -Wochenmarkte oder im Straßenhandel ausgestellten oder angepriesenen Waren des notwendigen Le- bensbedarfs ttoür 12. Mai 1920.
V. Bekanntmachuitg des Oberbürgermeisters der Stadt Mainz, betreffend die Preisauszeichnung von Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs und den Preisaushang vom 18. Juni 1920. v
VI. Bekanntmachung der Preisprüfungsstelle der Stadt Gießen, -betreffend Preisauszeichnung für Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs im Kleinhandel vom 1. November 1920. Darmstadt, den 10. Juni 1921.
Hessisches Landes-ErnährungsäMt. Neumann.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Landw. Schule Lich hält in ihrem Schulgebäude tont 27. Juni bis einschließlich 2. Juli einen Kursus über Düngung und Bodenbearbeitung für Landwirte, Rechner von Genosstm- schäften und ehemalige Landwirtschäftsschüler ab. Der Unterricht
beginnt aM 27. Jnni, vorm. 9 Uhr, und wird nach Rücksprache Mit den Teilnehmerit so gelegt, daß die Morgen- und Mittagszüge benützt werden können. Anmeldungen wolle man späte st; ens bis tzuM 23. Juni an den Schulleiter, Herrn Landw.-Lehrer Dr. May in Lich, richten.
Sie wollen wiederholte ortsübliche Bekanntmachung veranlassen. Gießen, den 14. Juni 1921.
Kreisamt Gießen. Dr. U f in gie r.
Bekanntmachung.
Betr.: Leichenschau Rüddingshausen.
Herr_ Dr. Kunz, Ullendorf a. d. Lda., hat die Leichenschau -zu Rüddingshausen übernommen. .
Gießen, den 13. Juni 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Tas Gesetz, die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallene Rinder und Ziegen betreffend.
Nach Artikel 7 des Gesetzes, die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallene Rinder und Ziegen betreffend, vom 13. Mai 1921 wird für Ziegen, die in der Zeit vom 1. Oktober 1919 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes an der Maul- und Klauenseuche gefallen find, ebenso für Ziegen, die in derselben Zeit aus Anlaß der Maul- und Klauenseuche notgcschlachtct wer- den mußten, und deren Fleisch auf ,Grund des § 33, Ws. 2 der Ansfü hrungsbeslimmungen -zum Reichsfleischbeschangesetz für un» tauglich zum Genuß für Menscheit erklärt werden mußte, narfip traglich Entschädigung gewährt. Die Entschädigung ist dann -zu leisten, wenn durch eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde oder in sonst glaubhafter Weise nachgewiesen ist, daß das betreffende Tier während des Herrschens der Maul- und Klauenseuche int Bestand des Besitzers gefallen oder notgeschlach-tet worden ist, und int letzteren Falle das Fleisch für untauglich zum menschlichen. Genuß befunden .worden ist, ferner daß anzunehm-en ist. daß daS Tier an der Seuche gefallen oder aus Attlaß der Seuche notgeschlachtet worden ist und Gründe zur Versagung der Entschädigung nicht vorliegen. Tie Entschädigung betrügt für eine Ziege 400 Mk., wovon der Wert der Verwertbarett Teile des Tieres in vollem llmfattg abzuziehen ist. Die Anträge au) Gic» Währung der nachträglichen Entschädigung sind innerhalb drei Monaten -nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Bürgermeisterei zu .richten.
Da das Gesetz am 1. Mai 1921 in Kraft getreten ist, so sind die Anträge längstens bis $unt 1. August d. Js. an. die Bürgermeistereien M richten.
Gießen, bett 13. Jnni 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in der Herde der Genvssettschaftsschäserei Lang-Göns.
Die in der Herde drr Genossenschaftsschäferei Lang-Göns aus- gebrochene Schafrände ist erloschen; .Die attgwrdncteu Tperrmaß- nahmen werden hiermit aufgehoben.
Gießen, den 14. Juni 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Am 2. Juni 1921 bestanden int Kreise Lauterbach noch folgende Sperrbezirke: Pfordt und Rixfeld-. In Uellcrshausen ist die Seuche erloschen. ZuM Boobachtnngsgcbict gehören folgende Gemeinden: Schlitz, Frau-Rvmbach, Uellershausen, Herbstein und Schadges. Das gefährdete Gebiet umfaßt das ganze Schlitzerland und eine Zone von 15 Kilometern um die Gemeinde Rixfeld.
Druck der Brüht'scden Unwerlitäts-Buch. and Stentdruckerei *R. Lauge. Biehen


