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den Beschluß vom 5. Februar 1914 —■ angvordnet war, wieder in Kraft gesetzt.
Tie Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit voM 2 8. Mai bis 4. Inni ds. Js.
M erfolgen. Die Erhebungsfornrulare nebst Anweisung gehen Ihnen unmittelbar durch die Hessische Zentralstelle für die Landes- statistik in Darmstadt -zu. Formular' und Lrhebungsweise sind die gleichen wie int Vorjahre.
'Tas ausgefüllte Erhebungsforuiular ist unmittelbar bis spätestens 10. Juni 19 21 an die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik in. Darmstadt einzusenden. Diejenigen Bttrger- meisieveien, welche bis Mm, 20. Mai nicht in den.Besitz der Er- lwbungsforniiulare gelangt sind, wollen dies telephonisch (Fern-- ruf 2657) der vorgenannten Zentralstelle mitteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den übersandten Erhrbungs- formularen genau vertraut M machen und für die richtige Ausfüllung und pünktliche Einhaltung des Dermins Sorge tragen zu wollen. Bei diesen Anbauflächen handelt es sich nicht um die Fcslstdllung der Anbauflächen der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Gesamtanbauflächen der ganzen Gemeinde. Mit der Erhebung der Getreideanbauflächen für die geplante Umlage im neuen Erntejahr hat diese Erhebung demUach nichts zu tun.
Gießen, den 13. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegelt.
Betr.: Veräußerung der Bezugsscheine von TaUschmais.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, allen Interessenten von nachstehendem Ansschreiben des hessischen Landesernährungsckmtes an die Kom- munälv-erbände in geeigneter Weise Kenntnis 'zu geben und dieselben darüber aufzüklären, daß sie gut daran tun, die ihnen zn- tommeuden Maismengen zu behalten und daß insbesondere die Angabe unverantwortlicher Elemente, der Mais sei größtenteils schlecht und schimmelig, uüzutveffend sei.
Gießen, den 13. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegelt.
In Verschiedenen Gegenden des Reiches versuchen K'ommtisio- näre die Landwirte >zu veraiilassen, ihnen die Bezugsscheine -auf Mais gegen eine Bezahlung von etwa 18 M'k. für den Zmtner Mais M überlassen mit der Begründung, daß der Mais rn schlechtem und besonders in schimmeligem Zustande seitens des Reiches geliefert würde. Diese Bestrebungen unreeller Elemente mimen auf das energischste bekämpft werden,,und es müssen die. Landwirte darauf hingewiesen werden, daß sie ber der Verwendung des verbilligten Maises int eigenen Betriebe die größten Vorteil haben. Es kann auch nicht energisch genug gegen die Verbreitung der Auffassung Stellung genommen werden, wonach man eS bet dem von dem Reiche gelieferten Mais mit einem Futtermittel
geringerer Beschaffenheit zu tun habe. Diese Verdächtigungen stammen aus den Kreisen, die Interesse daran haben, in den Besitz der Bezugsscheine zu 60mitten, um alsdann mit der Verwertung derselben ein Geschäft zu machen._______________________.
Bekanntmachung.
Betr.: Urlaub des Amtsveterinärarztes Dr. Stein, Gieße».
Herr Amtsveterinärarzt Dr. Stein, Gießen ist vom 17.-31.9Jiail921 beurlaubt.
Herr Professor Dr. Knell wird ihn vertreten.
Gießen, den 14. Mai 4921.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.___
Dicnstnachrichten Des Kreisamtes.
Heinrich Münch, August Schaaf, Christoph Ludwig und Georg Klös II. zu Beltershain wurden zu Feldgeschworenen für die Gemeinde Beltershain ernannt und vom Kreisamt verpflichtet^________■__
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser . aus dem, Wasserwerk der Gemeinde 'D a u b r i n g e n.
Aus Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Dau- bringen wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
1. § 121 Absatz 2 und 3 der Ortssatzung vom 7. Dezember ,1911 werden aufgehoben.
2. Au ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:
Dir Berechnung des Wasserzinses erfolgt durch Beschluß des Gemeinderats mit Zustimmung des Hessischen Kreisamts Gießen.
3. Vorstehende Satzungsänderung^ tritt am 1. Juli 1921 in Kraft.
Dau bringen, den (>. Mai 1921.
________ Bürgermeisterei Taubringeti. Preis._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dein Wasserwerk der Gemeinde Grün in gen.
Auf .Beschluß der Gemeindevertretung der Geuieiude Grü- ningen lo'irb nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, tote folgt:
1. § 12 Ziffer I b des Ortsstatuts vom 27. Januar 1914 wird aufgehoben.
2. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung: .
Tie Gebühren für den Wasserbeizug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt.
3. Diese Satzungsänderung tritt am 1. Juli 1921 in Kraft. G rüni n g e n, den 5. Mai 1921.
Bürgermeisterei Grüningen. Singel.
SitinbruAmi. Ä Laug..


