Ausgabe 
17.3.1921
 
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Amtrverkiindiglmgrblatt

für die provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 3!) 17. März 1921

Inhaltr-llebersicht. Bekanntmachung der Hessischen Ltaatsschuldsnverwaltung. Kreisfürsorgerinnen. .Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Lopser aus den Boasserwerken der Gemeinden Göbelnrod und Rüddingshausen. Aenderung der Latzung über die Benutzung der Gemeindeoiehwazen zu Nüddingshausen, Nonnenroth, Diüingen und Weitershain. Feldbereinigung Röthges.,/Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Tie am 1. April 1921 fälligen Zinsen der in das Hessische Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen werden bet allen in Betracht kommenden hessischen Kassen und bei den Reichsbank- anslalten vom 18. März ab gezahlt.

Vom gleichen Tage ab wrrd die Hauptstaatskasse die durch die Post oder durch, Gutschrift auf Reichsbankgirokonto zu berich­tigenden Schuldbuchzinsen überweisen.

Tarmstadt, den 9. März 1921.

______ Hessische Staatsschuldenverwaltuug. Hebel.__________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Kreisftirsorgerinnen.

Unsere Kreisftirsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, hier, Kirchstraß,e 5, und Hanni Reinecke, hier,- Ludwigsplatz 10 HL, sind in den Landgemeinden besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig:

Mutter- und Säuglingsschuh, Tuberkulose- und Bäderfürsorge, Kriegsbeschädigten- und -hinterbliebeueusürsvrge sowie Für­sorge für Pflegekinder.

Tie Bürgermeistereien der Landgemeinden wollen vorstehendes ortsüblich bekanntmachen lassen.

Wir empfehlen den Herren Bürgermeistern, Pfarrern und Lehrern, die Schwestern in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Gießen, dem 15. März 1921.

_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welche r.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Göbelnrod.

Ans Beschluß der Gemeindevertretnitg der Gemeinde Gödeln- rod wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisansschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

8 12 Ziffer I Absatz 1, 2 und 3 des Ortsstatuts vom 20. Ja­nuar 1915 werden ausgehoben.

An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung: *

Tie Gebühren sür den Wasserbezug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kre.samts Gießen festgesetzt.

Tiefe Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft.

Göbelnrod, den 10. März 1921. i

Bürgermeisterei Göbelnrod. Weber.

Bekanntmachung.

Betr.: Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wcwer- merk der Gemeinde Rüddingshausen.

Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Rüddings- hausen wird Nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Zustimmung des Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

8 121 b der Ortssatzung vom 10. Juli 1914 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Tie Gebühren für den Wasserzins werden auf Beschluß des Gemcinderats mit Genehmigung des Hessischen Kreisamts Meßen festgesetzt.

Vorstehende Bestimmung tritt mit dem 1. April 1921 in Kraft. Rüddingshausen, den 11. Mürz 1921.

_________Bürgermeisterei Rüddingshausen. M üssi g.

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinde- viehwage zu Rüddingshausen.

Auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung der ^Ge­meinde Rüddingshausen wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst. und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Ge- nchmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

1. 8 5 der Satzung vom 25. August 1898 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt ein neuer Gebührentarif.

2.,8 6 der erwähnten Satzung wird'geändert wie folgt:

Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die durch den Gebührentarif festgesetzten Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten. , .

3. Vorstehende Aenderung der Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung int Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Rüddingshausen, den 11. März 1921.

Hessische Bürgermeisterei 'Rüddingshausen. Müssig.

Bekanntmachung.

B vir.: Abänderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- meindeviehwage zu Nonnenroth.

Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Nonnen­roth wird nach, Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessiscl-en Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

1. 8 5 der Ortssatzung! vvm 29. März 1892 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Tie Wiegegebühren werden in einem gemäß Artikel 187 der L.G.O. zu erlassenden Gebührentarif festigeletzt.

2. § 6 der Ortssatzung wird geändert wie folgt:

Sogleich nach stattgehabter Verwiegung sind die nach dem Gebührentarif verfallenen Gebühren am den Wiegemeister zu bezahlen.

3. Diese Aenderung. der Ortssatzung tritt am 1. April 1921 in Kraft.

Nonnenroth, den 11. März 1921.

___________Bürgermeisterei Nonnenroth. Hoppe.____________

Bctauutmachuug.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- meindeviehwage zu B i l l i n g e n.

Auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung der Ge- meinde Villmgen wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Ge- nehmigung Hessische Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

1. § 5 der Ortssatzung vom 12. August 1893 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Vorschrift:

Tie Wiegegebühreu werden durch einen nach Artikel 187 der L.G.O. auszustellenden Gebührentarif geregelt.

2. 8 6 der Satzung wird geändert tvie folgt: *

Sogleich nach slattgefundener Wiegung sind die nach denr

Tarif verfallenen Gebühren an den Wiegemeister zu zahlen.

3. Vorstehende Satzungsänderungen treten am 1. April 1921 in Kraft.

Billingen, beit 12. März 1921.

__________Bürgermeisterei Villmgen. Rühl. _________

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- meindeviehwage zu Weitershain.

Aus Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung der Ge- nieinde Weitershain wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses oes Kreises Gießen mit Zu­stimmung des Hessischen Ministeriums des Junern verordnet, wie folgt:

1. § 5 der Ortssatzung voln 17. März 1887 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Vorschrift:

Tie Wregegebühreil werden durch einen nach Artikel 187 der L.G.O. aufzuslellenden Gebührentarif geregelt.

2. § 6 der Satzung ivird geändert wie folgt:

Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die nach dem Tarif verfallenen Gebühren an den Wiegemeister zu zahlen.

3. Vorstehende Satzungsänderungen treten am 1. April 1921 in Kraft.

Weitershain, den 12. März 1921.

__________Bürgermeisterei Weitershain. Reichert.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Röthges.

In der Zeit vom 19. bis einschließlich 20. März 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Röthges

das Verzeichnis der Entschädigungen für die Versetzung von Gartenzäunen

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der eben angegebenen Osfenlegungsfrist bei der Bürger­meisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 14. März 1921.

Der Hessische Feldbereiiiigungskoinniijsär:

S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.

Ticnstnachrichtcn des Kreisamtes.

Herr Kreisaintmann vr. Rudolf Siegert in Gießen hat von nun an die AmtsbezeichnungRegierungsrat" zu führen.

Diack der Lrühl'fchen Universitäts-Buch. und Skeindrucker«! R Lange, Gießen.