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Grünberg, Grüningen, Harbach, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim Hungen, Klein-Linden, La..g-Göiis, Langsdorf, Lauter, Leihgestern mit Oberstemberger Hof und Hof Muhof, Lich mit Hvf-Albach Golnhausen und Muhliachsen, Lindenstruth, Lollar, Mainzmc ■ Munster, Muschenheinl, Nreder-Besfingen, tzbonnenrod, Ober-Bessingen, Odenhaufen, Oppenrod, Queckvorn, Mögen, Röthges, Ruttershausen, Schiffenberg, Staufenberg, Steinbachs Treis a. d, Lda Trohe, Billingen, Watzenborn mit Steinberg und Wieseck werde»! aus den Beobachtungsgebieten ausgefchieden.
Gießen, den 12. Februar.1921.
_______ Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.____________
Dtcustuacyrlchteu ves Kretsamtcs.
In Schlechtenwegen, Reichlos, Unter-Wegfurth u. Zahmen (fir. Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die genannten Gemarkungen werden aus den Sperrbezirken ausgeschieden und den Beobachtungsgebieten angegliedert.
Unter dem Viehbestände zu Schwarzenborn (Kreis Marburg) ist, die Maul- und Klauenseuche ausgebvochen.
Stano der Maul- und Klauenseuche im Kreise Lauterbach vom 5. Februar 1921: <
1. Sperrbezirke: Angersbach südlicher Teil (südlich der Kretsstraße), Crarnseld, Hemmen, Quester Weißmühle von Heinrich Kranz mit 100 Meter Zone, Reichlos, Stoahausen (außer Mieden- dorf), Unter-Wegfurth, Wünschen-Moos und Zahmen.
2. Beobachtungsgebiete: Angersbach nördlicher Teil, Bermuthshain, -Grebenhain, Gunzenau, Hartershausen, Heisters, Landenhausen, Metzlos-Gehaag, Nieder-Moos, Queck tanßerWeiß- mühle), Ober Wcgfurth, Schadges, Unterschwarz und Äaitshain.
3. Gefährdetes Gebiet: Alle übrigen Gemeinden ge* hören jetzt zum gefährdeten Gebiete.______________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.
In den Gehöften Leihgesterner WegNr. 18, Frankfurter Straße Nr. 29 und 14 0, Erdka u te r- Weg Nr. 45 und -Ri eg elpfad Nr. 18 ist die Seuche erloschen. Die für diese Gehöfte angeordneten Sperrmaßrogeln sind ausgehoben.
Gießen, den 14. Februar 1921.
___________Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Bekanntmachung.
Betr.: Abänderung der Wochenmarktordnung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die §§10 — 12 der Wochenmarktordnung der Stadt Gießen vom 14. September 19 0 9 im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Bersammlung und mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Jm.ern ausgehoben und durch die O r t s s a tz u n g des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen vom 8. Februar ds. Js. (zu vergl. Gießener »Anzeiger Nr. 36 vom 12. Februar ds. Js.) ersetzt worden sind.
Gießen, den 15. Februar 1921.
____________Polizeiamt Gießen. La n t e s chl ä g e r.______________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Hausen: hier: Zuteilung infolge der
1 Gemarkungsgrenzregulierungen.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. März 1921 fliegen werktags aus der Bürgermeisterei Hausen
die Akten über die Zuteilung infolge der Gemarkungsgrenz- x regulierung mit Watzenborn-Steinberg
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Die Akten bestehen aus: _
1. einer Zuteilungskarte,
2. einem Gütergeschoß mit Zuteilungsplan, nebst einem Pachtentschädigungsverzeichnis,
3. einer Abschrift des Beschlusses vorn 21. Februar 1921 über die Höhe der Pachtenlschädigungen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet am Donnerstag den 17. März 1921, ' vormittags von 10 — 11 11 h r, auf dem Rathaus zu Hausen statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade,-, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die neuen Grundstücke werden am
Montag den 7. März 1921
vorgezeigt. Zusammenkunft hierzu vormittags 8V2 Uhr am Bahnhof Schiffenberg.
Friedberg, den 8. Februar 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskoiuinissär:
______ Br. Koch, Regierungsasjessor.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
„Mit Entschließung vom 2. Februar hat das Hess. Laudes- ernährungsarnt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Londorf auf Grund von Artikel 36 des Feld- bereinrgungsgefetzes in der, Fassung der Bekanntmachung vorn 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigeu- tnmsübergang) den 25. Februar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung der Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter W- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 5. Februar 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Abänderung der Ortssatzung über beit Bezug von Wasser ans der Gemeindewasserleitung zu Lang-Göns.
§ 12 I Absatz 1, 2 und 3 des Ortsstatuts vom 11. Mai 1915 werden aufgehoben. An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt.
Diese Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft. Lang-Göns, den 4. Februar 1921.
Bürgermeisterei Lang-Göns. Velten.
Druck der Brüh Ischen Universitäts-Buch, und Lteindruckerei. R. Lange, Biegen.


