Ausgabe 
17.2.1921
 
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Grünberg, Grüningen, Harbach, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim Hungen, Klein-Linden, La..g-Göiis, Langsdorf, Lauter, Leihgestern mit Oberstemberger Hof und Hof Muhof, Lich mit Hvf-Albach Golnhausen und Muhliachsen, Lindenstruth, Lollar, Mainzmc Munster, Muschenheinl, Nreder-Besfingen, tzbonnenrod, Ober-Bes­singen, Odenhaufen, Oppenrod, Queckvorn, Mögen, Röthges, Rut­tershausen, Schiffenberg, Staufenberg, Steinbachs Treis a. d, Lda Trohe, Billingen, Watzenborn mit Steinberg und Wieseck werde»! aus den Beobachtungsgebieten ausgefchieden.

Gießen, den 12. Februar.1921.

_______ Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.____________

Dtcustuacyrlchteu ves Kretsamtcs.

In Schlechtenwegen, Reichlos, Unter-Wegfurth u. Zahmen (fir. Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die genannten Ge­markungen werden aus den Sperrbezirken ausgeschieden und den Beobachtungsgebieten angegliedert.

Unter dem Viehbestände zu Schwarzenborn (Kreis Marburg) ist, die Maul- und Klauenseuche ausgebvochen.

Stano der Maul- und Klauenseuche im Kreise Lauter­bach vom 5. Februar 1921: <

1. Sperrbezirke: Angersbach südlicher Teil (südlich der Kretsstraße), Crarnseld, Hemmen, Quester Weißmühle von Heinrich Kranz mit 100 Meter Zone, Reichlos, Stoahausen (außer Mieden- dorf), Unter-Wegfurth, Wünschen-Moos und Zahmen.

2. Beobachtungsgebiete: Angersbach nördlicher Teil, Bermuthshain, -Grebenhain, Gunzenau, Hartershausen, Heisters, Landenhausen, Metzlos-Gehaag, Nieder-Moos, Queck tanßerWeiß- mühle), Ober Wcgfurth, Schadges, Unterschwarz und Äaitshain.

3. Gefährdetes Gebiet: Alle übrigen Gemeinden ge* hören jetzt zum gefährdeten Gebiete.______________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

In den Gehöften Leihgesterner WegNr. 18, Frank­furter Straße Nr. 29 und 14 0, Erdka u te r- Weg Nr. 45 und -Ri eg elpfad Nr. 18 ist die Seuche erloschen. Die für diese Gehöfte angeordneten Sperrmaßrogeln sind ausgehoben.

Gießen, den 14. Februar 1921.

___________Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Abänderung der Wochenmarktordnung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die §§10 12 der Wochenmarktordnung der Stadt Gießen vom 14. September 19 0 9 im Einverständnis mit der Stadtverordneten-Bersammlung und mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Jm.ern ausgehoben und durch die O r t s s a tz u n g des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen vom 8. Februar ds. Js. (zu vergl. Gießener »Anzeiger Nr. 36 vom 12. Februar ds. Js.) ersetzt worden sind.

Gießen, den 15. Februar 1921.

____________Polizeiamt Gießen. La n t e s chl ä g e r.______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Hausen: hier: Zuteilung infolge der

1 Gemarkungsgrenzregulierungen.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. März 1921 fliegen werktags aus der Bürgermeisterei Hausen

die Akten über die Zuteilung infolge der Gemarkungsgrenz- x regulierung mit Watzenborn-Steinberg

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Die Akten bestehen aus: _

1. einer Zuteilungskarte,

2. einem Gütergeschoß mit Zuteilungsplan, nebst einem Pacht­entschädigungsverzeichnis,

3. einer Abschrift des Beschlusses vorn 21. Februar 1921 über die Höhe der Pachtenlschädigungen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet am Donnerstag den 17. März 1921, ' vormittags von 10 11 11 h r, auf dem Rathaus zu Hausen statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade,-, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die neuen Grundstücke werden am

Montag den 7. März 1921

vorgezeigt. Zusammenkunft hierzu vormittags 8V2 Uhr am Bahn­hof Schiffenberg.

Friedberg, den 8. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskoiuinissär:

______ Br. Koch, Regierungsasjessor.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 2. Februar hat das Hess. Laudes- ernährungsarnt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zuteilungs­plan der Gemarkung Londorf auf Grund von Artikel 36 des Feld- bereinrgungsgefetzes in der, Fassung der Bekanntmachung vorn 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigeu- tnmsübergang) den 25. Februar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus­führung der Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter W- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 5. Februar 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Abänderung der Ortssatzung über beit Bezug von Wasser ans der Gemeindewasserleitung zu Lang-Göns.

§ 12 I Absatz 1, 2 und 3 des Ortsstatuts vom 11. Mai 1915 werden aufgehoben. An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen fest­gesetzt.

Diese Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft. Lang-Göns, den 4. Februar 1921.

Bürgermeisterei Lang-Göns. Velten.

Druck der Brüh Ischen Universitäts-Buch, und Lteindruckerei. R. Lange, Biegen.