Amtrverkijn-igungzblatt
für die Provinziaidireltion Gberhessen und für das Kreisamt Eichen.
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Nr. 54 15. Avril ., -1921
ZnhaltZ-Ucbcrsicht: Zustellung der Steuerzettel für Grund-und Gewerbesteuer. - Gedenkfeier in Worms. - Schlachtvieh- und Fleischbeschau. - Ferkelmarkt in Grünberg. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Wochenmarktverkehr in der Stadt Gießen. - Oeffentlicher Zettelanschlag in der Stadt Eichen.
Betr.: Anstellung der Steuerzettel für Grund- mit- Geiverbe steuer. Air den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meisterc'en der Landgemeinden des Kreises.
In unserem hektographierteu Ausschrciben vom 11. Februar 1913 ist den Gemeindeverwaltungen der Beschluß über die verschlossene Zustellung der Genie mde sie ue rze t tel anheimgestellt morden, und es ist seitdem in zahlreichen Gemeinden eine solche auch erfolgt, meil durch die auf der Rückseite der Stenerzettel über das Kapitalvermögen und die Einkommensteuer gemachten Angaben der Einblick in die Verhältnisse der Steuerpflichtigen Unberufenem ermöglicht war. Nach Beseitigung der Einkommen- und Kap tal- sleuern als Landessteuerm erscheinen künftig nur noch die Angaben über den Wert des Grundvermögens und über den Steuerwert des Anlage- und Betriebskapitals — auch des landwirtschaftlichen — auf den Steuerzetteln. Ta etwaige Schulden teils gar nicht, teils nur beschränkt in Abzug gebracht werden dürfen, ist ein klares Bild über die wirkliche Vermögenslage eines Steuerpflichtigen aus seinem Steuerzettel im Gegensatz zu früher nicht mehr zu gewinnen, weshalb die verschlossene Zustellung der Stcuerzettel nicht mehr angezeigt erscheint. Tie Kenntnis der der Besteuerung zu Grund gelegten Werte durch Dritte kann unseres Erachtens zu keinen Nachteilen oder Schädigungen der Steuerpflicht gen führen.
Wir empfehlen, etwaige Beschlüsse wegen verschlossener Zu- stellurg der Gemeiudesteuerzettel mit sofortiger Wirkung aufheben zu lassen und dies bis 25. ds. Mts. anzuzeigen bzw. Fehlbericht zu erstatten.
Gießen, den 13. April 1921.
Kreisamt Gießen, vr. Usinger.
Betr.: Gedenkfeier in Worms.
■ An die Schulvorstände des Kreises.
Tas Landesamt für das Bildungswesen hat verfügt:
Wir empfehlen. Ihnen, Urlaubsgesuchen von Lehrern, insbesondere von Religionslehrern, für Montag, 18., und Tienstag, 19. April, zur Teilnahme an der Gedenkfeier in Worms, soweit es sich mit den Interessen der Schule vereinbaren läßt, zu entsprechen.
Gießen, den 14. April 1921.
Kreisschulkommission Gießen. I. B.: He m merde.______
B e t r.: Schlachtvieh- und Fleischbeschau: hier Freibänke und verpflichtete Ausl-auer im Kreise Gießen.
Alt die Bürgermeistercicn der Landgemeinden des Kreises.
Wir hatten es für dringend erforderlich, in sämtlichen Gemeinden'des Kreises die Tnrchführunacher int Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 erlassenen Vorschriften des Gesetzes, die Ausführung hes Reichsgesetzes über die CchlachMrh- und Fleischbeschau beireffend, vom 4. April 1903 (Reg/Ä. Nr. 25) nachzuprüfen
Zu diesem Zwecke wollen Jäte alsbald berichten, ob in Ihren Gemeinden für das Feilhaltpn und den Verkauf von tauglich gemachtem und von minderwertigem Fleisch geeignete Räume (Fret- bänke) vorhanden unaireisamtlich verpflichtete Aushauer bestellt sind. Tie Namen der letzteren sind anzilgeberr.
Gießen, den 14. April 1921.
______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. ____________
Bekanntmachung.
Betr.: Ferkelmarkt in Grünberg. '
Wir genehmigen hiermit für Donnerstag den 28. April 1921 die Abhaltung eines Ferkelmarktes zu Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgctrieben werden:
1. Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf leiten die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen,stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. i „ .
2. Ferkel von Händlern, die nach Einführung ru beit Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Tie Ferkel der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen. ,
4. Tie Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Acacktplatz zu erfolgen. Ter Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallstgen
Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu be.ühren.
5. Ter Auftrieb darf mir in der Zeit von 8—9° Uhr morgens stattsinden. (§ 47 der BunLesrats-Anssührungsbestimmungen zum R. V. G.)
Gießen, den 13. Jlpril 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker._____________
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche.
Tie Seuche breitet sich im Kreise Lauterbach weiter aus, außerdem ist sie im Viehhof Frankfurt a. M. festgestellt worden. Wir weisen,alle Interessenten (Landwirte, Viehhändler, Metzger) auf die Gefahr der Weiterverbreituug der Maul- und Klauenseuche hin und fordern hiermit auf, seuchenverdächtige Erscheinungen sofort dem zuständigen beamteten Tierarzt zu melden.
Wegen der Gefahr der Seucheneinschleppung von außerhalb des, Kreises wird angeordnet, daß alle mit der Eisenbahn von nichthessischen Versandstationen ankommenden Vieh-(auch Ferkel-sttrans- porte sofort dem zuständigen beamteten Tierarzt telephonisch an» gemeldet und vor der Entladung amtstierärztlich untersucht werden müssen. Ebenso müssen alle aus Hessen ankommenden Transporte angemeldet und amtstierärztlich untersucht werden, wenn dein Frachtbrief kein Ursprungszeugnis oder keine tierärztliche Bescheinigung über Seucheusreiheit beigefügt ist. Abgesehen hiervon ist auch in allen diesen Fällen die vorgeschriebene Quarantäne einzuhalten. Bezüglich letzterer hat das Ministerium des Innern an» tzeovdnet, daß die Beobachtungszeit auf fünf Tage — 5 X 24 Stunden — auszudehnen ist und daß die Transportdauer nicht eingerechnet wird, da die Erfahrungen d.:r letzten Zeit gelehrt haben, daß die auf fünf Tage festgesetzte Tauer für die Quarantäne nicht genügt, wenn die Transportoauer eingerechnet wird.
Ties alles bezieht sich auf Zucht- und Schlachtvieh.
Gießen, den 14. April 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Dieustuachrichtcn des. Kreisamtes.
Fräulein Ma r i e Iv sepHi ne S e m l e r zu G r ü n b e r g wurde als Gemeindehebamme vor Hessischem Kreisamt Gießen für die Gemeinde Grünberg verpflichtet.
Hermann Wagner von Saasen wurde als Kommandant der Pflichtfeuerwehr Saasen ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Ten Wochenmarktverkehr in der Stadt Gießen.
Nach § 14a der Wochenmarktordnung ist während der Marktzeiten (von 7 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags) jeder Verkehr von Fuhrwerken, soweit sie nicht Gegenstände des Wochen Marktes an- oder abfahren, und von Reitern auf dem Kanzleiberg, Brandplatz it n b ter Marktlaube n st raße verboten. Unter dieses Verbot fallen nicht notwendige Fuhren der Anlieger.
Vielfach wird dieses Verbot, ebenso wie die Vorschrift des § 9 der Wochenmarktordnung, wonach das Mitbringen und U mH erlaufen von,., Hunden während der Marktzeit verboten ist, nicht beachtet.
Wir weisen daher erneut auf diese Verbote hin mit dem Ansügen, daß Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden.
Gießen, den 11. April 1921.
______________Polizeiamt Gießen. La u t e s chl ä g e r.______________
Bekanntmachung.
Betr.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Da in letzter Zeit des öftern den Vorschriften des Lokal-Polizei- Reglements obigen Betreffs vom 6. Oktcber 1896 zuwider gehandelt worden ist. sehen wir uns veranlaßt, dasselbe nachstehend erneut zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Insbesondere verweise, n wir auf die in §4 enthaltene Bestimmung.
Gießen, den 11 .April 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Lokal-Polizei-Reglement.
B e t r.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums vom 9. September


