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daraus M ochten, daß der Kleinhändler nur die betreffendem Bestell- marken abtrenrtt, und auf der gleichziffrigen Quittungs- und Be- zugsinarle btc Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält verliert den Anspruch auf die ihm zusteheirde Ware.
Tie Aeinhandelsgeschäfte haben die Bestellmarken auf die in Betracht kommenden Bestellbogen nufzukleben und spätestens am 25. l. Mts. der GvostlMndelsVereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einMiisenden.
Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffen- den Kleiühandelsgeschäftes von der Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach! sich.
Bei Einsendung der Bestellmarken an die Gvoßhandelsvereini- gung Gießen ist 'von den Kleinhändlern aus der Rückseite der Bogen anzmgebcn, von wölchem Großhändler die Ware geliefert lverdeir soll.
Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntniachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 10. März 1921.
__________Kreisamt Gießen. I. B.: vr. Sieg ert.__________ B etr.: Eriverbstosenunterstühilng für Oberschlesier.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach einem Erlaß des Herrn Reichsarbcitsministers erhalten jur Abstimmung nach Oberschlesien reisende Erwerbslose die Er- werbÄvsenuuterstühnng vorschußweise durch die bisher zuständige Gemeinde. Aus Kontrolle während der Abwesenheit kann verzichtet werden.
Wir empföhlen Ihnen, das etwa Erforderliche sofort zu veranlassen.
Gießen, den 14. März 1921.
___________ Kreisamt Gießen. I. V.: vr. H e ß._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Schulzahnpflege. /
Tie für Mittwoch den 16. l. Mts. für Lich vorgesehenv Sprechstunde fällt aus.
Gießen, den 14. März 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker. >
Dienstnachrichtcn des Kreisamtes.
In der Gemeinde Alsfeld ist die Maul-- und Klauenseuche amt lich fcstgestellt lvordeu.
Stand der Maul- und Klauenseuche vom 1. März 192 t im Kreis L a u te rbach: 1. Sperrbezirke (sämtlich neu verseucht): Lauterbach, Mihenvod, Frischborn, Eisenbach, Rixfeld, Schliß und Berushausen. 2. Boobachtungsgebiete: Maar, Rudlos, Heblos, Angersbach, T irlaniinen, Hvpfmannsfeld, dllmenrod mit Sicken- dors, llUnilos, Schadges, Herbstein, Huhdorf, Fran-Mmbach, Pfordt und Nieder-Stoll. 3. Gefährdetes Gebiet: Tie übrigen Gemeinden gehören zum gefährdeten Gebiet, mit Ausnahme der Gemeinden Ober-Maos, Gnnzenan, Reichlos, Freiensteinau, Salz, Radmühl, Holzmühl und Fleschenbach, welche seit deut 25. Februar 1921 frei- gegeben sind.
Kriegsgefangenenlager Tassel-Niederzwehren.
Abt. I a Nr. 395.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Heimtransport der russischen Kriegsgefangenen werden sämtliche vom Arbeitsnachweis in Hessen, Hessen-Nassau und Waldeck erteilten Genehmigungen zur Beschäftigung russischer Kriegsgefangener mit dem 15. März l92l aufgehoben. Die Russe» sind unmittelbar dem Kriegsgefangenenlager in Niederzwehren zuzuweisen: einerlei, ob die Russen erklären, in Deutschland verbleiben zu wollen oder nicht.
Unter diese Bestimmungen fallen auch sämtliche Gefangene, die ohne Genehmigung des Landesamtes für Arbeitsnachweis in Hessel:, Hessen-Nassau und Waldeck beschäftigt werden, sowie sämtliche nach dem 4. Januar ds. Fs. vom Lager Niederzwehren erneut auf Arbeitskommando gestellten Russen und alle diejenigen, die bis auf weiteres aus irgendwelchen Gründen (Heirat usw.) beurlaubt wurden.
Die Verpflichtungen der Arbeitgeber, die Kosten des Rücktransports zu tragen, werden hierdurch nicht berührt.
Landesamt für Arbeitsnachweis in Hessen, Hessen-Nassau und Waldeck- gez. Sieger, Geschäftsführer.
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Druck der Brüh Ischen Universitäts-Buch. und Steinüruckerei. R. Lange, Gießen.


