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imd Adolf Braun mrd Heinrich Weber zu Ersatzmitglieder des Wiesen Vorstandes für die Gemeinde Gies'en verpflichtet.
Heinrich Stark von Harbach wurde von uns als
Hauptmann der Pflichtfeuerwehr zu Harbach eidlich in Pflichten genommen. ।
Bekanntmachung.
Betr. r Felobereinignng Londorf; hier; die Arbeiten des III. Wschnitts..
Mit Entschließung vom 2. Februar hat das Hess. Landes- ernähningsamt, M^erlrmg Ur Landunrtschaft, den Zuteilungs- plan der Gemarkung Londorf auf Grund von Artikel '36 des -Feld- bereinigungsgesetzes in der Fassung der. Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigeir- tnmsübergang) den 25. Februar 1921 und überweise hiermit
mit Wirkung von diesem .Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken anch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Verände rnng der Zuteilnng gefallen lassen, die infolge der Aus führnng der Melioratronsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeil der Ansführung dieser Arbeiten nottveudig werden.
Ein hierdurch bedingter W- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätchvert vergütet bzw. zirgeschrieben.
Friedberg, den 5. Februar 1921.
Der Hessische Fel dberenrigu n gsko m u si s s ü r: Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck? der. Brühl'schen UntverfitÄts-Buch- und Steinöiudierei. R. Lang«,


