Ausgabe 
15.2.1921
 
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AmtsveMMguiigsblatt

für die provinzialdirektion Gderhesfen und für das Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich.

Nr. S3 l5. Februar 1921

Jnhaltr-llebersicht: Erwerbslosenstatistih. Fortbildungsschule. - Erhebungen über die im Freistaat Hessen wohnenden Blinden im schul­pflichtigen Alter. - Verkauf von Weidenkätzchen. - Verkauf von Dferden. Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Londorf.

B f t r.: Erwerbsloseustatistil,

An bcn Lber-ürgsrnleister zu Giesten und,bir Bürger- meistereieil der Landgemeinden des Kreises.

In Abänderung unseres Ausschreibens vom 21. Dezember 1920 A.-B.-Bl. Nr. 188 voni 24. Dezember 1920 niachen wir darauf aufmerksam, daß die Meldungen über die in der Ge­meinde vorhandenen Erwerbslosen nur noch einmal monatlich, spätestens zum 3. jeden Monats nach dem Stande vom Monats­ersten zu erstatten sind.

Wir erwarten pünktliche Einhaltung des Termins, da wir die statistische Zusammenstellung für den Kreis bis spätestens 10. jeden Monats dem Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt nach Darmstadt cinscndeu müssen.

In den Meldungen sind anzugeben:

' a) Zahl der am Stichtage im Bezirk vorhandenen vollerweebs losen> Hauptunterstützungsempfänger unter Trennung beider Geschlechter:

b) Zahl der am Stichtage im Bezirk vorhandenen teilweise er­werbslosen Hauptuuterstützungsdmpfäugcr (sogen.Kurz­arbeiter", die Lohuzuschüssc nach § 9 Absatz 2 der Berord nung über Erwerbslosenfürsorgc vom 26. Januar 1920 empfangen), ebenfalls unter Trennung beider Geschlechter: ' c) Zahl der am Stichtage im Bezirk vorhandenen Zuschlags- empsäuger (Familienangehörige der Vollerwerbslosen Haupt- unterstützungsempsäuger unter a, die einen selbständigen Unterstützungsanspruch nicht Haben, sondern für die Familieu- zuschlage int Sinne des § 6 Absatz 3 in Verbindung mit § 9 Absatz 5 der Verordnung über Eriverbslosenfürforge geleistet werden), ohne Scheidung der Geschlechter in einer Gesamtzahl.

Giessen, den 10. Februar 1921.

Kreisamt Giesen. I. V.: Dr. H e st.

Betr.: Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände des Kluises.

Bis spätestens 15. März ls. Fs. sehen wir Ihren Berichten über folgende Punkte entgegen:

. 1. Zahl der

a) Klassen, b) Lehrer, c) Schüler, d) Stunden pro Woche, e) Stunden im ganzen:

.2. Betragen der Schüler,

3. Leistungen der Schüler,

4. Zahl der Schüler nach Berufen:

a) Landwirte, b). Kaufleute, c) .Handwerker, -d) Fabrikarbeiter,

5. Versäumnisse:

a> erlaubte, b> unerlaubte, c> wegen Krankheit (Es ilt die richtige Anzahl, nicht der Prozentsatz der Versäumnisse anzugeben),

6. Vergütung:

a) pro Stunde, b) im ganzen,

7. .Unterrichtszeit:

a) Wochentage, b) Lage der Stunden.

Giesten, den 8. Februar 1921.

Kreisschülkomm ission Giesten. I. B.: h e in werd v.

B etr.: Erhebungen über die im Freistaat Hessen wohnenden Blinden, im schulpflichtigen Alter.

An dir Schulvorstände des Kreises.

Soweit unserer Verfügung tont 7. Dezember 1920 l Amts­verkündigungsblatt Nr. 181 vom 13. Dezember 1920) noch immer nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung wiederholt u nd z war mit Frist von 8 Tagen erinnert.

G i e st e n, den 7. Februar 1921.

« Kreisschulkommission Giesten. I. B.: Hem m e r de.

Polizeiverordnung

betreffend das Feilhalten und den Verkauf von Weidenkätzchen.

Auf Grund des Artikels 64 der Kreisordnung vom 8. Fult 1911 wird unter Zustimmung des Kreisausfchuffss und mit Genehmigung des GrostherzogUchen Ministeriums des Innern vom 8. Februar 1918 für den Kreis'Giesten das Folgende bestimmt:

§ 1. Das Feilbieten und der Verkauf von Weidenkätzchen ist verboten.

2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.

§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrsr Verkündi­gung in Kraft.

Giesten, den 27. Februar 1918.

Brostherzogliches Kreisamt Gießen.

Betr.: Das Feilbieten der Weidenkätzchen.

An Vie Bürgermeistereien Der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Giesten und die Gendarmerie des Kreises.

Vorstehende Polizeiverordnung ist alsbald zu öffentlicher Kenntnis durch ortsübliche Bekanntmachung zu bringen. Insbesondere sind auch die Gärtner, welche Kränze und dergleichen Herstellen, auf die Polizei­verordnung hinzuweisen. Bei Zuwiderhandlungen hat Anzeige zu erfolgen.

Giesten, den 12. Februar 1921.

Kreisamt Giesten. I. V.: H e in in erde.

Betr.: Verkauf von Pferden.

An den Oberbürgermeister zu Giesten und .die Bürger- meistereirn der Landgemeinden des Kreises.

Laut Mitteilung des Wehrkreiskommandos V - Stuttgart werden aller Voraussicht nach keine Pferdeversteigerungen mehr stattfinden.

Wir empfehlen dies ortsüblich bekanntzugeben.

Gießen, 14. Februar 1921.

Kreismut Giesten. I. B.: Dr. H e st.

Bekanntmachung.

Betr.: weiueseuche unter dem Bestände des I-oh. 0>g. M ü l l in Holzhei in und des Hch. F c y h in S t a u s e n b e r -g.

Unter dem Bestände des Job. Gg. M ü l l in H -o l z h e i in und des Hch. F e h h in Staufenberg ist die Schweineseuche er­loschen. Die angsordneteu Sperrmastregelu werden hiermit auf gehoben.

Giesten, den 7. Februar 1921.

_____________Kreisamt Giesten. I. V.: Weicker._____________

Tienstuachrichten des Zireisamtes.

In den Gemeinden Riuderbügeu, Ranstadt, Burgbracht, Hitz fi 1'4'1'11, Orleshausen, Bleichenbach, Bellmuth, Büdingen, Hof-Tier­garten und Lorbach (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauen- i'euche erloschen und sind dieselben als freie Gebieteierklärt worden. Gleichzeitig wurde Bisses, das bisher Sperrgebiet war, als Beobach tnngsgcbiek erklärt.

Ter Sperrbezirk Augersbach (Kreis Lauterbach) ist in der Weise eingeschränkt worden, daß- er vom 30. Januar 1921 ab nur noch den Ortsteil südlich der Kreisstraste LauterbachSalz schlirf umfaßt. Der 'Ortsteil nördlich der Kreisstraste wird aus dem Sperrbezirk entlassen und zum Bcobachtungsgebiet erklärt.

In Eichelsdorf, Glashütten und Nieder-Seemen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Dte Gemarkungen Eichelsdorf, Glashütten und Nieder-Seemen werden daher aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgsbiet angegliedert.

-.Nachweisung über den Stand der Al a u l - u u d Klauenseuche in Oberhessen am 5. Februar 1921:

Im.K reis G i e st e u: Gießen, Staufenberg.

Im Kreise Alsfeld: Kirtorf, Billertshausen, Maulbach, Bleidenrod, Eudorf, Schwabenrod, Grost-Felda, Erbenhausen, Lehnheim.

Im Kreise Büdingen: Hof Ronneburg, Langen-Bergheim, Bellmuth, Echzell, Büdingen, Oberau, Haincheu, Rodenbach, Unter-Widdersheim. Erbacher Hof, Leidhecken, Hof Engelthal. Hof Leustedt, Ranstadt, Düdelsheim, Lorbach, Grund-Schwalheim, Hof Ober-Tauernheim. Tiergarten, Eckertsborn, Rommelhausen, Tiebach a. H, Ober-Widdersheim.

Im Kreise Friedberg: Nieder-Wöllstadt, Ockstadt, Ober- Wöllstadt, Nieder-Weisel, Wisselsheim, Butzbach, Nieder-Florstadt, Groß-Karben, Steinfurth, Fauerbach v. d. H., Pohlgöns, Münster.

Im Kreise Lauterbach: Ängersbach, Queck, Crainfeld, Stockhausen, Zahmen, Unter-Wegiurrh, Schlechtenwegen, Hemmen, Wünschen-Moos, Rcichlos.

Im Kreise Schotten: Ulfa, Laubach, Breungeshain, Stum­pertenrod, Grosteichen, Unterseibertenrod.

Heinrich Gott manu, Karl Schwan, Heinrich Noll VII. und Christian Hanbach II. wurden-zu Wiesentorstandsmitglieder