2
von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesehes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt
34) bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergang) den 15. Juli 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind Die" Aeberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen-
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Berände- rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 28. Juni 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Iann, Regierungsrat.____________
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Lumda: hier: die Berschleifung der Burghohl.
3n der Zeit vom 15. bis einschließlich 29. Juli 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda
das Projekt mit Kostenanschlag vom 18. April 1921 und der Kommissionsbeschluß von; 2. Juni 1921
-zur Einsicht der Beteiligten offen.'
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 7. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier: Wetterregulierung.
3n der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 1. August 1921 . liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Ober-Dessingen: das Projekt mit Kostenanschlag vom 13. Mai 1921 und der Kommissionsbeschluß vom 21. Juni 1921 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hessischen Bürgermeisterei zu Ober-Bessingen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 7. Juli 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Univerlitäts-Buch- und Steinüruckerer N Lauge, Liehe».


