AmtsverkimdigungMatt
für die provinzialdireltion Gberhejsen und für das Kreisamt Gieße».
(Erfefjemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 53 I I. Avril 1921
Znhaits-Uebersicht. Reichsviehseuchengesetz. - Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer. — Geschäftsgang beim Kreisamt Bietzen. — 5amilien= Unterstützungen- frier: Abrechnung. - Bewilligung der Kriegsteilnehmerbeihilfe. - Unfälle auf Bahnübergängen. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Auf Grund ldes § 16, Absatz 3 und des § 17,9 des Ncichs- viehseuchengesetzes vonc 26. Ium 1909 ivird hiermit augeordnet:
Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, diese vor Beginn der Teckzeit und während dieser in Abständen von höchstens vier Wochen durch den zuständigen Kreisveterinärarzt oder Amts- veterinärarzt untersuchen zu lassen, wenn die Hengste zum -Decken fremder Stuten benutzt werden.
Tie Kosten der Untersuchung hat nach § 16 des Hessischen Ausführungsgesetzes vom 29. April 1912 zum Reichsviehsenchengesctz der Besitzer zu tragen. ■
Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, über die zugelassenen fremden Stuten Register zu führen und diese den Behörden auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 74—77 des Reichsviehseucheugcsetzes vom 26. Juni 1909 bestraft.
Darmstadt, den 8. Februar 1921.
Ministerium' des Innern, vr. Fulda.
Bekanntmachung ,
betreffend die Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1921.
Im Nachgang -zu unserer Bekanntmachung vom 24. März 1921 bringen wir hiermit den als wahlberecht gt anerkanntest Organisationen die Namen der ausznscheide.cden und verbleibenden Kammer- initglreder und Ersatzmänner der Handwerkskammer zur Kenntnis.
A. Aurscheibende.
1. Gewähltvon Wahlkörper I (Innungen).
Ersatz Mitglieder: unbesetzt unbesetzt
Mitglieder:
Kolb, I. N., Schornsteinfeger- meister, Mainz
Blum, Gg., Tapeziermeister, Darmstadt
Schreiber, A., Malermeister, Offenbach
Ein verstorbenes Mitglied in Gießen
Si gmund, A., Bäckermeister, Oppenheim
Pfannebecker, I., Schneider-
m.ister, Worms
Michel, Franz, Schlossermeister, Worms
Schöntag III., £., Schreiner- meister, Mainz
Schwarz I., I., Schlossermeister, Mainz (niederg.legt).
Storck, Hch., Bäckermeister, Offenbach
unbesetzt
Schurgens, K., Metzgermeister.
Bingen unbesetzt .
Schmuhl, H., Schreinermeister, Worms
Jüdicke, Kr., Wagnermeister, Mainz
unbesetzt
2. Gewählt von Wahlkör'per II (Ortsgewerbevereine uno Vereinigungen).
Mitglieder:
Bücking II., H., Zimmermeister, Alsfeld
Wittekind, I., Schreinermeister, Büdingen
Petry II., £., Gießen (gestorben)
Benz XI., I., Spenglermeister, Arheilgen
Sames, H., Maurermeister, Darmstadt
Ritzert, H., Uhrmachermeister, Groß-Umstadt
Rödl r, A., Zimnrermeister, Tieburg
Breidert, K., Schreinermeister, Langen
■ Berger jr., A., Schlossermeister, Beerfelden
Machwirth. I., Buchbinder- meister, Alzey. - '
Ersatz Mitglieder: Fendt, I., Schreinermeister, Schlitz
Reuning II., Fr., Schreiner- meister, Nidda
unbesetzt
unbesetzt .
Nohl, I., Jnstattateurmeister, Darmstadt
Leinert, I. G. PH., Schlossermeister, R inheim
May, D.. Schreinermeister, Groß-Umstadt
unbesetzt
Braun, H„ Schlossermeister, - Michelstadt
Keßler, L., Maurermeister, Flonheim.
B. verbleibende.
1. Gewählt von Wahlkörper I (Innungen).
Mitglieder: Leichtweiß, H., Tapeziermeister, Darmstadt
Falk II., I. B., Btetzgermeister, Mainz
Klingclschmitt, Gg. Kil., Malerund Tünchermeister, Mainz.
Ersatz Mitglieder: unbesetzt
Niebergall, Ehr., Barbier- und Friseurmeister, Mainz
Sieben, Jakob, Tapeziermeister, Mainz.
2.
Gewählt von Wahlkörper II (Ortsgewerbe- ve re ine und Vereinigungen).
Ersatz Mitglied er:
Scherff, Subto.,. Glasermeister, Lich
unbesetzt
Mt t gli e der: Leonhard, Anton, Steinmetz- meister, Grünberg
Frick, K. F„ Spenglermeister, Fri.dberg■_
Jung, Wunibald, Schuhmacher- meister, Darmstadt
Endner, I. B., Schreinermeister, Groß-Gerau
Nold, Jk. Fr., Schlossermeister, Stockst adt
Crede, Hch., Schreinermeister, Offenbach
Pilger II., Ph., Sattlermeister, Offenbach
Lipv II., Gg., Steinhauermeister, Wald-Mich lbach
Schuhmann III., Frz., Zinimer- meister, Bensheim
Wal er. Gg., Schmiedemeister, Psassenbeersurth
Krämer III., Hch., Tüncher- m ister, Wlrrstadt
Schmuck, Wilh, Buchbinder- meister, Worms
Schourer, K. O., Sattlenneister, Rieder-Ingelheim
Brilmayer, Hcrm., Spengler- meister, Bingen.
Müller, Hch., Tachdeckermcister, Darmstadt
Maus I., Andr., Zimmermeister, Gernsheim
Volt II., Gg., Spenglermeister, Rüsselsheim
unbesetzt
Neubauer, I., Schuhmacher- mcister, Seligenstadt
Saul, Frz., Schlossernieister, Heppenheim
Hvhling, Leonh., Weißbinder
meister, B.nsheim unbesetzt
unbesetzt
Darmstadt, Ant., Küfermeister, Oppenheim
. unbesetzt
Wann IV., Joh., Satflermeister, Kostheim.
Nach § 8 der Wahlordnung für die Handwerkskammer geben die innerhalb der einzelnen Wahlbezirke ansässigen, als wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits sowie die als wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine und sonstigen Vereinigungen andererseits ihre Wahlstimmen einheitlich für soviel Mitglieder und Ersatzmänr.er der Handwerkskammer ab, als im ganzen auf den Wahlbezirk, welchem sie zugetellt worden sind, entfallen.
Von den einzelnen wahlberechtigten Innungen, Orts- gewerbeverciuen und sonstigen Vereinigungen wird die Wahl durch die JnnnngsversamNckung oder Mitgliederversammlung vollzogen. Zweckmäßig werden sich daher innerhalb der einzelnen Wahlbezi.ke die wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits und die wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine usw. an- derersests in gemeinsamer Aussprache auf geeignete Kandidaten verständigen, um die Wahlhandlung dann innerhalb der einzelnen Organisationen ohne Aufschub durchführen zu können.
Tie Organisationen, die eine amtliche Wahlanfforderung nicht erhalten haben, sind infolge versäumter oder verspäteter Anmeldung nicht als wahlberechtigt anerkannt worden und können sich daher an..der Wahl nicht beteiligen.
Darmstadt, den 6. April 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsavtt (Abteilung für Handel und Gewerbe).
Dr. Wagne r.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wiederholt haben wir in letzter Zeit hie Wahrnehmung gemacht, daß Eingaben und Beschwerden, insbesondere in W-öh- uungssachen, Angelegenheiten der Erwerbslosenfürsorge usw., an die persönliche Adresse des Referenten, anstatt an die Adresse „Kreisamt- Gießen", gerichtet worden sind. Ta hierdurch leicht


