Ausgabe 
14.4.1921
 
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AmtsverkimdigungMatt

für die provinzialdireltion Gberhejsen und für das Kreisamt Gieße».

(Erfefjemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 53 I I. Avril 1921

Znhaits-Uebersicht. Reichsviehseuchengesetz. - Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer. Geschäftsgang beim Kreisamt Bietzen. 5amilien= Unterstützungen- frier: Abrechnung. - Bewilligung der Kriegsteilnehmerbeihilfe. - Unfälle auf Bahnübergängen. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Auf Grund ldes § 16, Absatz 3 und des § 17,9 des Ncichs- viehseuchengesetzes vonc 26. Ium 1909 ivird hiermit augeordnet:

Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, diese vor Be­ginn der Teckzeit und während dieser in Abständen von höchstens vier Wochen durch den zuständigen Kreisveterinärarzt oder Amts- veterinärarzt untersuchen zu lassen, wenn die Hengste zum -Decken fremder Stuten benutzt werden.

Tie Kosten der Untersuchung hat nach § 16 des Hessischen Aus­führungsgesetzes vom 29. April 1912 zum Reichsviehsenchengesctz der Besitzer zu tragen.

Tie Besitzer von Zuchthengsten sind verpflichtet, über die zu­gelassenen fremden Stuten Register zu führen und diese den Be­hörden auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund der §§ 7477 des Reichsviehseucheugcsetzes vom 26. Juni 1909 bestraft.

Darmstadt, den 8. Februar 1921.

Ministerium' des Innern, vr. Fulda.

Bekanntmachung ,

betreffend die Ergänzungswahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1921.

Im Nachgang -zu unserer Bekanntmachung vom 24. März 1921 bringen wir hiermit den als wahlberecht gt anerkanntest Organi­sationen die Namen der ausznscheide.cden und verbleibenden Kammer- initglreder und Ersatzmänner der Handwerkskammer zur Kenntnis.

A. Aurscheibende.

1. Gewähltvon Wahlkörper I (Innungen).

Ersatz Mitglieder: unbesetzt unbesetzt

Mitglieder:

Kolb, I. N., Schornsteinfeger- meister, Mainz

Blum, Gg., Tapeziermeister, Darmstadt

Schreiber, A., Malermeister, Offenbach

Ein verstorbenes Mitglied in Gießen

Si gmund, A., Bäckermeister, Oppenheim

Pfannebecker, I., Schneider-

m.ister, Worms

Michel, Franz, Schlossermeister, Worms

Schöntag III., £., Schreiner- meister, Mainz

Schwarz I., I., Schlossermeister, Mainz (niederg.legt).

Storck, Hch., Bäckermeister, Offenbach

unbesetzt

Schurgens, K., Metzgermeister.

Bingen unbesetzt .

Schmuhl, H., Schreinermeister, Worms

Jüdicke, Kr., Wagnermeister, Mainz

unbesetzt

2. Gewählt von Wahlkör'per II (Ortsgewerbe­vereine uno Vereinigungen).

Mitglieder:

Bücking II., H., Zimmermeister, Alsfeld

Wittekind, I., Schreinermeister, Büdingen

Petry II., £., Gießen (gestorben)

Benz XI., I., Spenglermeister, Arheilgen

Sames, H., Maurermeister, Darmstadt

Ritzert, H., Uhrmachermeister, Groß-Umstadt

Rödl r, A., Zimnrermeister, Tieburg

Breidert, K., Schreinermeister, Langen

Berger jr., A., Schlossermeister, Beerfelden

Machwirth. I., Buchbinder- meister, Alzey. - '

Ersatz Mitglieder: Fendt, I., Schreinermeister, Schlitz

Reuning II., Fr., Schreiner- meister, Nidda

unbesetzt

unbesetzt .

Nohl, I., Jnstattateurmeister, Darmstadt

Leinert, I. G. PH., Schlosser­meister, R inheim

May, D.. Schreinermeister, Groß-Umstadt

unbesetzt

Braun, H Schlossermeister, - Michelstadt

Keßler, L., Maurermeister, Flonheim.

B. verbleibende.

1. Gewählt von Wahlkörper I (Innungen).

Mitglieder: Leichtweiß, H., Tapeziermeister, Darmstadt

Falk II., I. B., Btetzgermeister, Mainz

Klingclschmitt, Gg. Kil., Maler­und Tünchermeister, Mainz.

Ersatz Mitglieder: unbesetzt

Niebergall, Ehr., Barbier- und Friseurmeister, Mainz

Sieben, Jakob, Tapeziermeister, Mainz.

2.

Gewählt von Wahlkörper II (Ortsgewerbe- ve re ine und Vereinigungen).

Ersatz Mitglied er:

Scherff, Subto.,. Glasermeister, Lich

unbesetzt

Mt t gli e der: Leonhard, Anton, Steinmetz- meister, Grünberg

Frick, K. F Spenglermeister, Fri.dberg_

Jung, Wunibald, Schuhmacher- meister, Darmstadt

Endner, I. B., Schreinermeister, Groß-Gerau

Nold, Jk. Fr., Schlossermeister, Stockst adt

Crede, Hch., Schreinermeister, Offenbach

Pilger II., Ph., Sattlermeister, Offenbach

Lipv II., Gg., Steinhauermeister, Wald-Mich lbach

Schuhmann III., Frz., Zinimer- meister, Bensheim

Wal er. Gg., Schmiedemeister, Psassenbeersurth

Krämer III., Hch., Tüncher- m ister, Wlrrstadt

Schmuck, Wilh, Buchbinder- meister, Worms

Schourer, K. O., Sattlenneister, Rieder-Ingelheim

Brilmayer, Hcrm., Spengler- meister, Bingen.

Müller, Hch., Tachdeckermcister, Darmstadt

Maus I., Andr., Zimmermeister, Gernsheim

Volt II., Gg., Spenglermeister, Rüsselsheim

unbesetzt

Neubauer, I., Schuhmacher- mcister, Seligenstadt

Saul, Frz., Schlossernieister, Heppenheim

Hvhling, Leonh., Weißbinder­

meister, B.nsheim unbesetzt

unbesetzt

Darmstadt, Ant., Küfermeister, Oppenheim

. unbesetzt

Wann IV., Joh., Satflermeister, Kostheim.

Nach § 8 der Wahlordnung für die Handwerkskammer geben die innerhalb der einzelnen Wahlbezirke ansässigen, als wahl­berechtigt anerkannten Innungen einerseits sowie die als wahl­berechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine und sonstigen Ver­einigungen andererseits ihre Wahlstimmen einheitlich für soviel Mitglieder und Ersatzmänr.er der Handwerkskammer ab, als im ganzen auf den Wahlbezirk, welchem sie zugetellt worden sind, entfallen.

Von den einzelnen wahlberechtigten Innungen, Orts- gewerbeverciuen und sonstigen Vereinigungen wird die Wahl durch die JnnnngsversamNckung oder Mitgliederversammlung vollzogen. Zweckmäßig werden sich daher innerhalb der einzelnen Wahlbezi.ke die wahlberechtigt anerkannten Innungen einerseits und die wahlberechtigt anerkannten Ortsgewerbevereine usw. an- derersests in gemeinsamer Aussprache auf geeignete Kandidaten verständigen, um die Wahlhandlung dann innerhalb der einzelnen Organisationen ohne Aufschub durchführen zu können.

Tie Organisationen, die eine amtliche Wahlanfforderung nicht erhalten haben, sind infolge versäumter oder verspäteter Anmeldung nicht als wahlberechtigt anerkannt worden und können sich daher an..der Wahl nicht beteiligen.

Darmstadt, den 6. April 1921.

Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsavtt (Abteilung für Handel und Gewerbe).

Dr. Wagne r.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wiederholt haben wir in letzter Zeit hie Wahrnehmung ge­macht, daß Eingaben und Beschwerden, insbesondere in W-öh- uungssachen, Angelegenheiten der Erwerbslosenfürsorge usw., an die persönliche Adresse des Referenten, anstatt an die Adresse Kreisamt- Gießen", gerichtet worden sind. Ta hierdurch leicht