Ausgabe 
14.4.1921
 
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Verzögerungen in der Behandlung eintveten können, empfiehlt es sich dringend, solche Eingaben nicht unter einer p-rchnlichen Adresse - sondern unter der WresteKreisamt Giessen" einzusenden

Wir empseh.en, dieses in geregneter Weise zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen.

Gießen, den 11. April 1921.

Kreisamt Gießen. \

_________________Dr. Usinger. * _______________

Betr.: Familirnunterstützungcn in 1L20; hier: Mrechnung.

Au die !Biirgcnuci|icicicu unö GruiclndtUchuer der l'aildgcmcindeu des Mrcifcd.

Tie Unterstützungsbelege nebst Verzeichnis aus dem Rj. 1920 sind, nachdem gegeoeinnfails die Unterstützung für dm Monat Apml l. Ls. noch gezahlt wurde, uns bis z u m. 2(). L M ts. einzusenden. Tie vorgrschriebcne Beschein.guug sowie diejenige, warum die Unterstützung weitergezahlt bzw. eingesteUt ivurde, darf auf den Be.egen nicht fehlen.

Unterstützung ab Monat Mai l. Js. ist erst zu zahlen, nach­dem Ihnen reue Empfangsbescheinigungen nebst Verzeichnis zu- gegangen find.

Gfeßen, den 11. Zlpril 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 6 e ß.

Betr.: Tie Ausführung des Gesetzes vom 19. Mai 1913 über die Bewilligung der Kriegstecknehmerbeihilfe.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tie Anzeigen über das Ableben von ehemaligen Kriegsteil­nehmern, die die Veteranenbeih.lfe von jährlich 150 Mark beziehen, gehen uns zum großen Teil verspätet und oft erst auf liniere Aufforderung zu.

Wir empseh.en Ihnen daher, künftig alsbald nach dem Tode eines Beihrlfe.mpsäugers zu berichten, wann der Tod ciugetreten ist uno ob oer Verstvrbe..e eine WUwe hinterlassen hat, die zum Bezüge der Beihilfe für die auf den Sterbemonat folgenden drei Bdonate berechtigt ist. Der Witwe ist die Beihilfe für diese Zeit ohne weiteres alsbald auszuzahlm.

Beim Ableben des Berechtigten fällige, aber noch nicht abge­hobene Beihusen stehen den Hinte.bliebenen Familienangehörigen zu.

Gießen, den 11. April 1921. \

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

Bekanntmachung.

B e t r.: Unfälle aui Bahnübergängen.

Tie Zahl der Unfälle auf Bah,.Übergängen hat sich im Jahre 1920 gegenüber dem Jahre 1919 nicht wesentlich vermindert. Tie

Zahl der überfahrenen Fuhrwerke auf unbewachten Eisenbahnüber- g an gen hat zugenommem

Tie Unfälle sind fast inimer auf Fahrlässigkeit des tHeschirr- sührers zurückzuführm.

Cs wird auf die Gefahren hingewiesm, dir durch .Unaufmerk­samkeit beim Befahren besonders von unbewachten Eisenbahn- Uebergängen entstehen.

Gießen, den 11. April 1921.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker._____________

Ticnstnachrichtcn des Kreisamtcs.

Otto Becker aus Stangenrod wurde als Kommandant und Otto Horst aus Stangenrod zum stellvertretenden KomUiandanten der PsUchtseuerwehr zu Stangenrod ernannt und verpflichtet.

Tas Ministerium des Innern hat dem Verband zur Wahrung der Interessen der Krankenkassen im Vo.ksstaat Hefen in Tarm- stadt die Erlaubnis erteilt, zum Zwecke der Errichtung eines Er­holungsheims in Jugenheim a. d. B. eine ^Geldlotterie zu ver- ansla.ten. Die Ziehung erfolgt in 2 Reihen, d.e erste im August, die zweite im November ds. Js. Zur 1. Ziehung werden 100000 Lose zu je 2 Mark, zur ziveiten Ziehung 98 710 Lose zu je 2 Mark , ausgegeben. Zum Vertri b in Lessen dürfen nur mit dem hessischen Zulmsungsstemp.l versrheue Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- Süddeutschen Staats.otle.ieist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose nicht gestattet.

Stand der Maul- und Stau e n s e n ch e i m Kreis Lauterbach am 4. April 1921: Es waren folgende Gemeinden noch Sperrbezirk: Mitzmrod, Hvf-Eisenbach, Bernshaufen, lle.lers.,ausen. Ti: Seuche ijt überall im Erlöschen, abgesehen von Ue.lershau.en. Znm Beo b a ch t un g s g e b ie t gehören folgende Gemeinten: Stadt Lauterbach, Frischborn, Rixf.ld, Rudlos, Schlitz, Nieder Stoll, Pfordt, Hartershausen.

In Schlitz (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ter Sperrbezirk Schlitz wurde mit Wirkung vom 5. Avril 1921 aufgehoben und die Gemarkung Schlitz zum B obachtuugsgebiet erklärt. Tic Gem.indrn Hutzdorf und Frauvombach wurden aus dem Beobachtungsgebiet entlasten und zum gefährdeten Gebiet erklärt. In Hof-Eisenbach (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ter Sperrbezirk Eisenbach tvurde aufgehoben und die Gutsgemarkung Ci,enbach vorläufig zum Beobachtungsgeb.et erklärt. .

Druck der Brühl'schen Universitätr-Luch. und Steindruckerei R. Lauge. Gießen

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