Ausgabe 
13.10.1921
 
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2er;: Gewährung der Erwerbslosenfürsorge an Ausländer

An l)u- Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

S / der Verordnung über Erwerbslvsenfürsoroe vom An- nuar 1920 Reichs-Gesetzblatt S -98) beftiinnit haft

taat deutschen Erwerchslvsen nachweislich eine gleichwertige &- orge gewahrt Em Sonderfall gibt Veranlassung darauf Mn- zulveisen daß die Frage, welche Ausländer für untertühungs- berechtigt anzusehen sind, nicht bet' Entscheidung einzelner Für- sorgeaEuE überlassen bleiben darf. Andernfalls würde ckne U119. Fer Angehörigen der einzelnen fremden ®2?.alcrn lu4t erzielen lassen, und es würde die Gefahr unliebsamer und unerwünschter Auseinandersetzungen dauernd bestehen. , Auf Ersuchen des Reichsarbeitsministers weisen wir daher darauf hm, daß Sie nur die Angehörigen von Ländern beSneteniftÖUl'Cn ** SÜl1°V9e ausdrücklich als gleichwertig

3n Zweifelsfällen empfehlen wir, bei uns anzufragen. Gießen, den 11. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Hetz.

-® e 11-.: Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Hinblick darauf daß eine gute Feldbestellung mit allen Rütteln angestrebt werden mutz, verweisen wir auf die Bestim­

mung des Artikels 39 Absatz 1 Ziffer 2 des Feldstrasqesehes vom 13. x)u(t 1904 (Reichs-Gesetzblatt Seite 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Einvernehmen mit dem Gemeinderat eine aus­reichende Sperrzeit für die Tauben anzuordnen.

Gießen, den 11. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Landtagswahl.

An dir Bürgermeistereien der Laiidgemcinden des Kreises,

^ir erinnern am die Einhaltung der Zeitpunkte:

15. Oktober 1921 (ortsübliche Bekanntgabe der Auslegung der

, Wählerlisten), a

16. Oktober 1921 (Beginn der Auslegung).

nr /Siehe Ar. 6 unseres Ausschreibens vom 15. September 1921

Amtsverkundigungsblatt Rr. 137.)

Gießen, den 11. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre.

Die Sperrung ' der KreisstratzeG r o tz e n - L i n d e n Hörnsheim" wird hiermit aufgehoben.

Giehen, den 8. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.