AmtsverljiMgimgMatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Siehe»,
grfäemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di« Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 84
19551
13. Juni
3. Anträge, dir deshalb erneut gestellt iverbat, weil sie seinerzeit wegen Nichtbeibringnug von Schuldscheinen abgelehnt wurden, können in AusnahMefällen einer Nachprüfung unterzogen werden.
Nicht in Betracht Kommen:
a) verspätet eingereichte Anträge auf die Wirtschaftsbeihilfe,
b) Anträge aus der Gefangenschaft zurückgekehrter Sanitätssoldaten; die Regelung für sie erfolgt durch die Reichszentral- slelleunmittelbar.
c) Anträge aus Löhnnngsnackfzählung usw., die rechtzeitig ein- gereicht worden sind oder noch werden oder Fluchtkosteu- entschädigungsanträge; diese Anträge werden an die Korps- . bezirksregiermig weitergelntet werden,
,d) Anträge auf Nachbewilligung von Löhnungsbeihilfen, die bisher aus wirtschaftlichen Gründen von einer Behörde abgelehnt worden sind,
e) Anträge solcher Personen, die vor dem 9. November 1918 aus Kriegsgefangenschaft zurückgekehrt sind.
Die Anträge auf Gewährung der genannten Beihilfen sind, soweit dies noch nicht geschehen., tnö g l i chft: umge h end schriftlich oder mündlich bei uns (Zimmer 24 des Regierungsgebäudes) zu stellen. - <
. Die Bür g er freister eien der Landgemeinden des Kreises wollen Vorstehendes zur Kenntnis der Beteiligten bringen. .
Gießen, den 9. Juni 1921.
Kreisamt Gießen.
(Hilfsausschuß für ehemalige Kriegsgefangene).
■I. V.: Dr. £>efj.
Bekanntmachung.
Der Fleischbeschauer Klos in Rödgen scheidet hiermit aus dem Dienst aus.
Die Fleischbeschau in Iiödgen übernimmt bis auf weiteres der Fleischbeschauer Gans in Grvßctu-Buseck.' '
Gießen, den 9. Juni 1921.
Kreisamt Giesteu. I. V.: Weicker.
Znhaltr-Urbersicht. Hessische Kinderhilfe. Abgeltung der terminlich nicht rechtzeitig eingereichten'Anträge ehemalioer Kriegsgefangener. — Fleischbeschau. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinevotlanf zu Eberstadt; hier: unter dem Schweiue- stand des p. Buß.
Bei einem Schwein des P. Buß zu Eberstadt ist die Rotlaufseuche festgestellt worden. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen sind an geordnet.
Gießen, den 8. Juni 1921.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker._____________
Ticnstnachrichten des äkreisamtcs.
In der Stadt Wehlar ist! die Maul- und Klauenseuche erneut ausgebrochen. Tie Sperrwäßnahmen sind ßngeorbnct.
Die Maul- und Klauenseuche in Leideuhofeit (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angevrdneten Schichwäßregeln sind aufgehoben.
Tie Maul- und Klauenseuche in Goßfelden (Kreis Marburg) ist erloschen. Tie angeordneten Schuhstiaßregeln find aufgehoben.
Die Maul- und Klauenseuche in Wetter (Kreis Marburg) ist erloschen. Tie angeorbiteten Schutzmaßregeln sind aufgehoben. •
August Schmidt von Stockhausen wurde zum Feldschützen und Nachtwächter. für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Betr.: Ausübung der Fleischbeschau.
An die Bürgermeistereien del" Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen alsbald anher berichten, ob Ihre Fleischbeschauer im Besitz eines brauchbaren Thermometers sind. r
Gießen, den 10. Juni 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.•
Betr.: Hessische Kinderhilfe.
An die Schulvarstande des Kreises.
. Während der Kinderhilfswoche und zwar Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag vormittags werden von der Gießener Waldbühne Märchenvorführungen für die Schulkinder veranstaltet. Ter Eintrittspreis ist auf 1 Mk. für jedes Kind vorgesehen. Tie Veranstaltung steht unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Bern- . deck, Schanzenstraße 22, von dem Näheres zu erfahren ist.
Wir machen die Schulen, insbesondere diejenigen in der Nähe der Stadt, auf diese. Veranstaltung aufmerksam und empfehlen bereit Besuch.
Gießen, den 9. Juni 1921.
Kreisschulkommission Gießen. __________________________Dr. U sin g>e r.__________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Abgeltung der terminlich nicht rechtzeitig eingereichten, Anträge ehemaliger Kriegsgefangener.
Gemäß Erlasse dos Reichssinanzministeriums (NeichSzentral- stelle für Kriegs- und Zivilgefangene vom 22. März, 20. April und 12. Mai 1921 können den ehemaligen Kriegsgefangenen in den nachstehend angegebenen Fällen Beihilfen gewährt werden.
I. Gegenstand der Beihilfen.
Unterstützungen tonnen gewährt werden: .i-
a) als Beihilfen für den Ausfall an Löhnung während'der
Olefangenschaft. Hierfür ist Voraussetzung, daß eine begründete Unterstützungsbedürftigkeit des Kriegsgefangenen bei seiner Rückkehr von bent zuständigen Hilfsausschuß der Kriegsge- fangeneitheimkehrstelle anerkannt wurde und der jetzt erbetene Betrag damals Mr Bestreitung des Lebensunterhaltes der Än- gehörigen oder des .Kriegsgefangenen selbst erforderlich war. Die vielfach verbreitete Meinung, daß ans Grund des Erlasses vom 22. März 1921 alle Heimkehrer für die Zeit der Kriegsge-' fangenschaft ihre in Betracht kommende Löhnung ausgezahlt erhalten, ist irrig. Der Erlaß vom 22. März 1921 bezweckt lebig« l i ch eine aus Billigkeitsrücksichten zugestandene Zuwendung, die nur als Beihilfe zu dem Ausfall an Löhnung im Bedürftig- keitsfall gedacht ist (LöhnungsbeiHilfe). Bei Bemessung der Beihilfe ist nicht der Dienstgrad maßgebend, sondern die Notlage bei der Rückkehr, wobei die wirtschaftlichen Verhältnisse, Dauer der Gefangenschaft, Familienstand (Zahl und Alter der Kinder sowie sonstiger unterhaltungsbedürftiger Familienangehöriger) berücksichtigt iverorn. Für Berechnung der entgangenen Löhnung ist nur der Satz -maßgebend, de r z ur Zei t b er G e f an g en n a hmc a n L oh- nung tatsächlich bezahlt wurde. Eine während der Zeit der Gefangen schäft eingetretene allgemeine Erhöhung der Löhnung kann nicht berücksichtigt wer den.
b) Als Beihilfen, irtn die infolge der Ablehnung von Entschä- digungsanträgen für bei Gefangennahme abgenommene Gegenstände nnd BarsümMcn entstandenen Härten zn mildern, wobei ein Durchschnittsbetrag von 100 Mk. pro Antrag zugrunde gelegt wird.
II. Kreis der Beteil i g ten.
Es kömMen für die Beihilfen nur folgende Arten von Anträgen in Frage: '
,_!• N a ch beut .30. März 1920 eingereichte und lediglich wegen Fristversäumnis abgelehnte Anträge. Ablehnender Bescheid des Truppenteils oder Mwicklungsintendantur ist be'm Antrag bei- Knfügen.
2. Anträge ehemaliger Kriegsgefangener, denen nach glaubhafter Berficl-ernng durch die Durchgangslager ober van anderen Behörden die Bestimmungen über Nachzählung der Löhnungs- beihflsen usw. nicht bekanntgegeben worden sind.
Druck der Brühl'schen Unw-rsitLrr.Duch. «ld Simbtuäctei. 9t Laa,«, «letzen.
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