Bekanntmachung.
Betr.: SrennftoffDerforguiig der Haushaltungen, bet Land.virt- schast und des Kleingewerbes in den Landgemeinden, des Kreises.
. Unter Hinweis ans die Verordnung des Reichs kommissars für die Kohleuverteilung Bunt 30. März 1918 (Kreisblatt Nr. 44) und die diesseits erlassene Bekmrntmachmig vom 23. April 1920 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 54) wird für die - Landgemeinden unseres Kreises folgendes angeordiret:
Bezugscheine für Haushaltungen dürfen vorläufig für die Zeit vom 1, M a i bis 3 1. Oktober 1921 auf nicht mehr als 8 Zentner lauten. Diese Menge ist zum Bezüge in der un- gegebenen Zeit die Höchstmenge.
Im 'übrigen finden oben ungezogene Bekanntmachungen entsprechende Anwendung und sind genau zu beachten.
Gießen, den 12. Mai 1921.
__Kreisamt Gießen. I. V.: vr. Siegelt.__________
Bekanntmachung.
Betr.: Rauschbrand bei einriri Rind des Landwirts Friedrich Launspach in R e iski r che n.
Bei einem Rind des Landwirts Friedrich Launspach in Reis-
kircheu ist der Rauschbrand sestgestellt oorden. Gehöftsperre wurde angeordnet.
Gieße u, den 10. 3)tat 1921. - •
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.
Bekanntmachung.
Betr.: Milzbrand bei einem1 Rinde des Johannes B n r k in G a r b e n t e i ch.
' Bei einem Rinde des Johannes Burk in Garbenteich ist der Milzbrand festgestellt worden. Gchüftsperre wurde angoordnet.
Gießen, den 10. Mai 1921.
Kreis amt Gießen. I. V.: Welcher.
Ticnstttachxichten des Kreisamtes.
K a r l S chnt audt zu Watzenborn-Steinberg wurp? als Kommandant der Pslichtfeuerwehr Watzenborn-Steinberg ernannt und 'verpflichtet.
Heinrich, Seng II. von Lum da wurde zum Kvmiuan- danten, Wilhelm Rühl daselbst zum Stellvertreter 'des Kvm- mandanten der Pflichtseuertvehr zu Llinidn ernannt und verpflichtet.
Druck der Brilhl'schen Universitätr-Buch. und Stetnbtudterei R. Lauge. Bietzen


