Ausgabe 
10.11.1921
 
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Eine Umwandlung der Geldstrafen in Freiheitsstrafen findet nicht statt.

Das Strafverfahren regelt sich nach den Vorschriften des . Gesetzes betr. die Einführung des Derwaltungsstrafbescheides bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Er­hebung öffentlicher Abgaben und Gefälle vom 20. September 1890 und den dazu erlassenen Anordnungen. -

Artikel 11. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1921 in Kraft. Die Ministerien des« Innern und der Finanzen und das Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt sind mit der Aus­führung beauftragt.

Darmstadt, den 12. Oktober 1921. e

Hessisches Gesamtministerium.

Ulrich. Henrich, von Brentano. Raab. Llebzl.

Bekanntmachung.

Aus Grund der §§ 149 ff. der Reichsversicherungsordnung setzen wir den Ortslohn mit Wirkung vom 1. Januar 1922 wie folgt neu fest:

b) Alle übrigen Gemeinden des

7200 Mk.

6000

3900

von 1621 unter 16

6900

4500

Weiblich 6000 Mk.

4800 3300 ,.

K r e i f 2 ß: 5100 Mk. ' 4200 2700

Für Versicherte über 21 Jahre von 1621

unter 16

Bekanntmachung.

Betr.: Die Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsver­dienstes land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter.

Auf Grund des § 936 der Aeichsversicherungsvrdnung setzen wir hierdurch den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter mit Wirkung vom 1. Januar 1922 folgendermaßen neu fest:

Die neue Festsetzung hat auf Grund des Artikels VIII des Gesetzes, betreffend Aenderung in der Unfallversicherung vom 11 April 1921 (Reichs-Gesetzblatt Seite 467 ff) Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1922.

Darmstadt, den 24. Oktober 1921.

Hessisches Oberversicherungsamt. von Krug.

a) Stadt Giest en: - Männlich

Für Versicherte über 21 Jahre U'8100 Mk.

Die in unserer Bekanntmachung vom 28. Dezember 1920 ent­haltene Festsetzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1922 nutzer Kraft.

Darmstadt, den 24. Oktober 1921.

Hessisches Oberversicherungsamt, von K r u g.

Ord.-Nr.

Bezirk, des

Versicherungsamts:

Der Ortslohn gewöhnlicher Tag­arbeiter beträgt für

Versicherte über 21 nabrc

Versicherte vonl6-215!ahrc

Versicherte unter 16 Jahre

männl. Jt

weibl. M

männl. Jt

weibl. Jt

männl.

weibl.

JK.

11.

Kreis Dietzen, a) Dietzen......

30,00

22,00

25,00

18,00

17,00

12,00

b) alle übrigen Gemeinden

26,00

18,00

21,00

16,00

14,00

10,00

Betr.: Die Ausnahme der taubstummen Kinder in die Taub- stummen-Anstalten des Landes.

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir sehen Ihren Berichten darüber entgegen, ob in Ihren Gemeinden taubstumme Kinder vorhanden sind, welche das zur Aufnahme in eine Taubstummen-Anstalt erforderliche Alter er­reicht haben, und welche Kinder im vergangenen Jahre in die Taubstummen-Anstalt ausgenommen worden sind.

Die aufzunehmenden Kinder müssen am 1. Mai 1922 das 7. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 12. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben.

Die Ausnahme erfolgt stets auf die Dauer von sieben Jayren.

Sollten sich aufnahmefähige taubstumme Kinder in Ihren Ge­meinden vorfinden, dann ersuchen wir Sie, sich über die Verhält­nisse der Eltern der Kinder a u s f ü h r l i ch zu äußern und hierbei das im Amtsverkündigungsblatt Ar. 118 vom 10. Rovember 1919

gebrachte Formular, dessen einzelne Rubriken sorgfältig aus­zufüllen sind, gesl. zu benutzen.

Giehen, den 5. Rovember 1921.

Kreisamt Giesten.

'____________________________Dr. LIsinge r._______________________________

Betr.: Lehrerversammlungen.

Au die Schulvorstände des Kreises.

Die nächsten Lehrerversammlungen sollen am 14. und 15. Ro­vember 1921, beginnend vormittags 9 Llhr, in Giesten (Schulhaus, Schillerstraße) stattfinden, und zwar:

1. am 14. Rovember für die Lehrkräfte aus Gießen und den Landgemeinden Grotzen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Leihgestern, Lollar. Watzenborn-Steinberg und Wieseck:

2. am 15. Rovember für alle übrigen Lehrkräfte des Kreises.

In beiden Versammlungen wird Lehrer Denzer aus Worms Vorträge über Arbeitsschule und Werkunterricht halten.

Die Lehrer und Lehrerinnen sind von vorstehendem umgehend zu benachrichtigen.

Gießen, den 8. Rovember 1921.

Kreisschullommission Giesten. I. V.: Hemm erde.

Bekanntmachung.

Betr.: Fleischbeschau zu Treis a. d. Lda.

In der Gemeinde Treis a. d. Lda. sind nunmehr bestellt als Fleischbeschauer HeinrichMichel VI., als Stellvertreter P h i° lipp Kehr IV.

Giesten, den 8. Rovember 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Dienstnachrichtcit des Äreisamtcs.

Das Ministerium des Innern hat dem Geflügelzuchtverein Gedern die Erlaubnis erteilt, gelegentlich der am 13. und 14. Ja­nuar 1922 daselbst stattfindenden Provinzialgeflügelausstellung eine Gegenstandsverlosung zu veranstalten. Ziehungstermin: 15. Januar 1922. Es dürfen bis zu 10 000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden. Dev Wert der Gewinngegenstände mutz mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Lose betragen. Der Vertrieb der Lose ist in der Provinz Oberhessen gestattet.

Die Maul- und Klauenseuche in Marbach (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmastregeln sind aufgehoben.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: die Regulierung der Lumda.

In der Zeit vom 13. bis einschließlich 27. Rovember 1921 liegt auf der Vürgermeisterei Lumda

das Projekt nebst Kostenanschlag über die Regulierung der Lumda sowie Kommissionsbeschluh Ziffer 1 vom 8. 8. 21 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Dienstag, den 2 9. Rovember 192 1, vormittags von 9,30 bis 10,30 Llhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Richterscheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 2. Rovember 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

3. D.: Llebel, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre.

Rach Beendigung der Straßenbauarbeiten wird die Sperre des Grüninger Pfades wieder aufgehoben.

Gießen, den 9. Rovember 1921.

____________Pvlizeiamt Gießen. L a u t e s ch l ä g e r.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinerotlauf in Gießen.

In dem Gehöfte Schanzenstraße Rr. 18 dahier ist Schweine­rotlauf amtlich sestgestellt worden. Sperrmaßregeln sind ange­ordnet.

Gießen, den 9. Rovember 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und^Uindruckerei. R. Lang«, Dietzen.